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Deutsche
Gesellschaft für Transidentität
und Intersexualität e.V.
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Steuernummerführt zu Diskriminierung von Menschen mit andersgeschlechtlicher IdentitätDer Gesetzgeber hat wieder einmal nicht zu Ende gedacht. Die einzuführende Steuernummer führt zur Diskriminierung von Transfrauen, Transmännern und Intersexuellen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, Name und /oder Geschlecht ändern zu lassen. Wenn die Steuernummer ein Leben lang unverändert bleiben soll, so ist dies zwangsläufig der Fall. Transfrauen und Transmänner, die bereits ihren Vornamen geändert haben, nicht aber den Geschlechtseintrag, habe festgestellt, dass die ihnen zugeteilte Steuernummer zu einem Ausforschen ihrer Vergangenheit führt, entgegen dem Offenbarungsverbot des § 5 TSG. Sie sollten tätig werden und an ihr Finanzamt schreiben: Hier das empfohlene Schreiben (so wie es von Betroffenen, denen die neue Steuernummer bereits mitgeteilt wurde, verwendet wurde):
Dieses Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein an das zuständige Finanzamt geschickt werden, mit einer Fristsetzung zur Erledigung (z.B. 10 Tage). |
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www.dgti.org/
steuernummer.html
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