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Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung zur Diskriminierung von Transsexuellen
Das Europäische Parlament
- unter Hinweis auf die Petitionen Nr. 16/84 und 229/87,
- unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments,
des Rates und der Kommission zu den Menschenrechten vom 27. April 1977
(ABl. Nr. C 103 vom 27. April 1977, S. 1),
- unter Hinweis auf die in der Präambel zur Einheitlichen Europäischen
Akte (ABl. Nr. L 169 vom 29. Juni 1987, S. 1) übernommene Verpflichtung,
für die in der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten und der europäischen Sozialcharta anerkannten Grundrechte,
insbesondere Freiheit, Gleichheit und soziale Gerechtigkeit, einzutreten,
- unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom 29. Oktober
1982 (ABl. Nr. C 304 vom 22. November 1982, S. 253) zur Verbesserung
des Grundrechtsschutzes in er EG durch gesetzgeberische Maßnahmen,
- unter Hinweis auf die Entschließung zur sexuellen Diskriminierung
am Arbeitsplatz (ABl. Nr. C 104 vom 16. April 1984, S. 46),
- unter Hinweis auf die Entschließung über Gewalt gegen Frauen (ABl.
Nr. C 176 vom 14. Juli 1986, S. 52),
- in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (Dok. A3-16/89)
- A) in der Erwägung, daß das Verfahren einer Geschlechtsumwandlung
für Transsexuelle noch immer nicht in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
eröffnet und geregelt ist oder daß die Kosten dafür nicht von den Krankenkassen
übernommen werden,
- B) im Bedauern, daß die Transsexuellen noch immer überall diskriminiert,
marginaliserit und zum Teil sogar kriminalisiert werden,
- C) im Bewußtsein, daß die Arbeitslosenrate bei Transsexuellen während
der Phase der Geschlechtsumwandlung 60 bis 80 Prozent beträgt,
- D) in der Erwägung, daß Transsexualität ein psychologisches und medizinisches
Problem ist, aber auch ein Problem der Gesellschaft, die sich mit einem
Wechsel in der kulturell festgelegten geschlechtsspezifischen Rolle
nicht auseinanderzusetzen weiß,
- ist der Überzeugung, daß die Würde des Menschen und das Persönlichkeitsrecht
das Recht beinhalten müssen, ein Leben entsprechend der geschlechtlichen
Identität zu führen;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Bestimmungen über das Recht der Transsexuellen
auf endokrinologische, plastikchirurgische und ästhetische Geschlechtsumwandlung,
über das Verfahren und über das Verbot der Diskriminierung von Transsexuellen
zu erlassen.
Das Verfahren sollte mindestens die Möglichkeiten gewährleisten:
- a) Psychiatrische/psychotherapeutische Differentialdiagnose des
Transsexualismus, im Sinne der Hilfe zur Selbstdiagnose;
- b) Beratungszeit; psychotherapeutische Begleitung und Unterstützung;
Aufklärung über Geschlechtsumwandlung; medizinische Untersuchungen;
- c) Hormonbehandlung/Alltagstest, d. h. leben in der neuen Geschlechtsrolle
während mindestens einem Jahr;
- d) chirurgischer Eingriff nach Genehmigung durch Fachgremium
bestehend aus Facharzt/-ärztin, Psychotherapeuten-/-in und gegebenenfalls
einem/einer vom Betroffenen benannten Vertreter/-in;
- e) rechtliche Anerkennung : Änderung des Vornamens; Berichtigung
der Gechlechtseintragung in Geburtsurkunden und Ausweispapieren;
- f) psychotherapeutische und medizinische Nachbetreuung;
- fordert den Europarat auf, eine Konvention zum Schutz der Transsexuellen
zu erlassen;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Vorsorge dafür zu treffen, daß die
Kosten des psychologischen, endokrinologischen, plastisch-chirurgischen
und ästhetischen Behandlung von Transsexuellen durch die Krankenkassen
erstattet werden;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Sozialhilfeleistungen für Transsexuelle,
die wegen ihrer Geschlechtsanpassung unverschuldet Arbeit und/oder Wohnung
verloren haben, zu gewähren;
- fordert die Mitgliedstaaten auf , Beratungsstellen für Transsexuelle
einzurichten und Selbsthilfegruppen finanziell zu unterstützen;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Aufklärung über die Probleme von
Transsexuellen zu machen, insbesondere bei den Angehörigen ihrer Sozialdienste,
der Polizei, der Grenzbeamten, der Meldestellen, der Militärverwaltung,
der Haftanstalten;
- fordert die Kommission und den Rat auf, klarzustellen, daß die Richtlinien
der Gemeinschaft über die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz
auch eine Diskriminierung von Transsexuellen verbietet;
- fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, Ausweise
zu erstellen, die die Transsexuellen auf Wunsch als solche ausweisen
und EG-weit anerkannt sind;
- fordert den Ministerrat und die Mitgliedstaaten auf, bei der Vereinheitlichung
des Asylrechts die Verfolgung wegen Transsexualität als Asylgrund anzuerkennen;
- fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Förderungsprogramme Mittel
zu weiteren Erforschung der Transsexualität und zur Verbreitung der
vorhandenen Kenntnisse über die Transsexualität im medizinischen Bereich
bereitzustellen;
- fordert die Kommission auf, bei den Mitgliedstaaten auf besondere
Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung von Transsexuellen hinzuwirken;
- fordert, bei der Kommission eine Stelle zu benennen, bei der Fälle
von Diskriminierung gemeldet werden können;
- beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission,
dem Rat, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie
dem Europarat zu übermitteln.
© dgti 1998
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