Kasse
muß Behandlung im Ausland zahlen
(Entnommen Kölner Stadt-Anzeiger vom 26./ 27.10.96 - dpa)
Celle - Eine Krankenkasse muß ihre Versicherten über inländische
Alternativbehandlungen informieren, wenn sie die Behandlung im Ausland
ablehnt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann sich nicht
einfach auf Standardfloskeln über das Sparen berufen, ohne auf den konkreten
Einzelfall einzugehen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen
in Celle im Verfahren gegen die Hamburg- Münchner Ersatzkasse (Az.:L 4
Kr 143/95).
Das Gericht gab einer 56jährigen Frau aus Winsen bei Hamburg recht,
die ihre chronische Gelenkentzündung erfolgreich in Österreich hatte
behandeln lassen. Obwohl die Kasse mehrmals die Kosten übernommen hatte,
lehnte sie plötzlich mit der Begründung ab, die Krankheit hätte auch
in Deutschland betreut werden können. Diese Ablehnung der Finanzierung
sei pauschal, so das Gericht, zudem hätte die Kasse der Frau Alternativen
in Deutschland aufzeigen müssen.
dgti-Kommentar dazu:
Dieses Urteil der EU bezieht sich ausschließlich auf das Gebiet der
Europäischen Union. Doch es gibt da schon noch einige Dinge zu bedenken:
- Prof. Daverio wird dann bezahlt, wenn keine andere zumutbare Behandlung
in Deutschland zur Verfügung steht.
Beispiel der extremen Art: Prof. Daverio operiert in Berlin - aber privat
- deshalb wurde die Kostenübernahme abgelehnt. Die Operation in der
Schweiz, obwohl dort auch privat - bei Daverio - wurde aber bezahlt,
für den gleichen Patienten. Es ist für die Kassen leichter eine Auslandsbehandlung
zu bezahlen als eine Privatbehandlung in der BRD.
- Da für die GA-OP in Deutschland das System der Kostenzusage gilt,
gilt dies auch dann, wenn in einem EU-Land operiert wird. Die Kostenzusage
kann aus den gleichen Gründen wie in der BRD abgelehnt oder gegeben
werden. Es ist weder in der EU noch in der BRD einfach möglich, sich
operieren zu lassen und dann die Kosten von der Kasse erstatten zu lassen.
Durch das Urteil wurde lediglich die Auswahlmöglichkeit, bezogen auf
Methode und Qualität der OP erweitert. Es hat sich aber nichts an den
Spielregeln, wie sie für jede planbare Operation gelten, geändert.