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Deutsche
Gesellschaft für Transidentität
und Intersexualität e.V.
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TSG § 1 und § 8 In dieser Rubrik sollen Grundsatzurteile veröffentlicht werden, die der z.Z. geltenden Rechtssprechung Rechnung tragen. In einer Übersicht finden Sie die Aktenzeichen aller bisher ergangenen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Vereinbarkeit des TSG mit dem Grundgesetz (GG) mit dem direkten Link zum Archiv des BVerfG.. Urteile zu Anträgen und Entscheidungen nach TSG
§ 1 Wir hoffen, dass es möglich sein wird in der nächsten Zeit, auch durch das gesteigerte Selbstbewußtsein von Transfrauen und Transmännern, aber auch durch die Zuarbeit von Juristen und Studenten, bald eine ausführliche Sammlung von Urteilen präsentieren zu können. Der Anfang ist gemacht! Transgender - Transfrauen, Transmänner und Intersexuelle - sind nicht Kranke, die einer Heilung bedürfen, sondern normal geborene Menschen, die durch ihre Existenz das scheinbar natürlich vorgegebene Muster von Mann und Frau in Frage stellen. Durch unsere Existenz stören wir ein vereinfachtes Weltbild. Ist es mit den Menschenrechten vereinbar, dass ein Bild die Realität verleugnet? Die dgti hofft, dass es bald möglich sein wird, dass Menschen
bald ohne Diskriminierung wegen ihres Geschlechtes leben können,
basierend auf ihren vom Grundgesetz zugebilligten Rechten: So lange dem Begriff "Geschlecht" in unserer Gesellschft eine Bedeutung zugemessen wird, die sich nur am Blick zwischen die Beine festmacht, werden Frauen und Männer in dieser Gesellschft diskriminiert. Wenn sich ein Mann nur über seinen Penis definiert ist er eine mehr oder weniger erfolgreiche "Zeugungsmaschine". Wenn sich eine Frau über das "zusätzliche Loch" definiert, ist sie eine "Gebärmaschine". Welcher Mensch will sich so definieren? Kann es sein, dass "Experten" zum Thema Transgender - Transfrauen, Transmännern und Intersexuellen - ihre eigene Identität verloren haben?, nicht mehr wissen warum sie als Männer oder Frauen existeiren und angesprochen werden? |
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www.dgti.org/
TSG1u8.htm
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