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Entstehung
des PGG - Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz"
und Tagebuch bis 21. November 2000
Ende 1999 bildete sich die Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz",
die am 20.11.00 in Berlin den Entwurf eines Transgendergesetzes TrGG vorstellte.
Die Projektgruppe hat eine eigene
homepage, und einen mail-Verteiler. Sie ist allen Interessierten zugänglich.
Entsprechend der Zielsetzung beschäftigt sie sich ausschließlich
mit den Fragen, die im Zusammenhang mit dem Personenstands- und Namensrecht
stehen.
11. Oktober 1999
In Hamburg wurde eine Talkshow für SAT1 mit Jörg Pilawa aufgezeichnet.
Gäste waren unter anderen Sylvia Fee Wadehn, Alexander Regh und Helma
Katrin Alter. Erst nach der Aufzeichnung lernten Alex und Katrin, die
gemeinsam da waren, Sylvia kurz kennen.
21. Oktober 1999
Sylvia kam um 14:00 aus Hagen in die Beratungsstelle der dgti, zu Helma
Katrin, um auf der einen Seite in eigener Sache ein Gespräch zu führen
(medizinische und rechtliche Fragen), zum anderen kam es zu einem grundsätzlichen
politischen Gespräch. Dabei machte Sylvia deutlich, dass sie als
stellvertretende Bundesvorsitzende der SCHWUSOS den Auftrag habe sich
der rechtlichen Problematik von "Transsexuellen" anzunehmen.
Einer der Hintergründe war. dass durch das neue Lebenspartenschaftsgesetz
es zu neuen Diskriminierungen von Transsexuellen kommen könnte, wie
diese schon durch die Handhabung des Eherechtes existiere.
Silvia machte klar, dass sie bevollmächtigt sei, eine repräsentante
Auswahl von "Transsexuellen-Vertretern" nach Berlin zu einem
Arbeitsgespräch einzuladen (wobei ich mit dieser Feststellung nicht
die alte Diskussion um "Legitimation oder nicht" in keinem Fall
wieder aufleben lassen möchte). Sylvia, die nur eine geringe Kenntnis
von SHG's und Gruppen in Deutschland hatte bat mich aus meinen Erfahrungen
Adressen und Namen zur Verfügung zu stellen. Ihre Kenntnisse bezogen
sich nur auf den Bereich Berlin und Haagen/Dortmund.
Sylvia machte noch bei mir mit Berlin den Termin fest und regelte die
Frage der Reisekosten. Wir teilten uns dann die Gruppen, die angesprochen
werden sollten auf und noch am gleichen Tag begann die telefonische und
schriftliche Anfrage bei Gruppen und Vertretern aus ganz Deutschland.
5./6. November 1999
In Berlin fand das erste Treffen der eingeladenen Personen statt. Die
Anwesenden wurden informiert wer alles angefragt war, wer nicht teilnehmen
konnte, weil alles zu kurzfristig angelegt war und wer bzw. welche Gruppen
nicht reagiert haben. Ein Teil der Teilnehmer war auf eigene Rechnung
angereist oder auf Rechnung ihrer Gruppe, die sie vertraten, andere haben
die Kosten für Fahrt und Unterbringung vom Reisebüro der SPD
erhalten.
Ergebnisse dieses ersten Treffens waren:
1. Die Gruppe gab sich den Arbeitsnamen Projektgruppe "Geschlecht
und Gesetz"
2. Die Gruppe beschloss den Kreis der Teilnehmer zu erweitern
3. Die Berliner Vertreter boten an, um Kosten zu sparen, für private
Unterkunft beim nächsten Treffen zu sorgen.
4. Es wurde klar gelegt, dass trotz aller Probleme mit der Behandlung,
medizinisch und therapeutisch, es nur einen Arbeitsauftrag für die
Änderung des TSG gibt, also die Fragen des Namens- und Personenstandsrechtes.
5. Jedes Gruppenmitglied sammelt in seinem Einflussbereich Erfahrungsberichte
zur Rechtswirklichkeit des TSG
17./18. Dezember 1999
Der erste Tag des zweiten Arbeitstreffens, an dem auch neue Mitglieder
teilnahmen und über die Probleme Mitglieder für die Arbeit zu
gewinnen gesprochen wurde, führte im Rahmen der Diskussion dazu,
dass die Gruppe beschloss den Kreis der Teilnehmer zu schließen
und in Zukunft namentlich einzuladen. Jedes Mitglied sei aber auch weiterhin
verpflichtet Stimmungsbilder einzuholen und Meinungsbildung zu betreiben.
Es wurde vereinbart, dass auf der Vorlage des alten TSG ein geänderter
Entwurf, noch am Abend von Helma Katrin erstellt wird, der dann am nächsten
Tag diskutiert werden sollte.
Am Ende des zweiten Arbeitstages lag erstmals ein "neues TSG"
vor, das nun bis zur nächsten Sitzung in den Gruppen besprochen werden
sollte, nicht aber veröffentlicht werden sollte. Es wurde, noch bevor
die PGG auseinander ging klar, dass es notwendig ist die Belange von Intersexuellen
in ein neues Gesetz mit aufzunehmen. Die nächsten beiden Gesprächstermine
wurden vereinbart und es wurden Karin, Nadja, Britta und Helma Katrin
beauftragt Experten, die unserem Ansinnen gewogen sind, zu kontaktieren
und um Stellungnahmen zu bitten. Außerdem wurden die Zuständigkeiten
für Regierungskontakte, Parteikontakte, EU und Pressearbeit festgelegt.
Die Finanzierung der weiteren Arbeit ist "ins Wanken geraten".
21./22. Januar 2000
Wichtigster Konsens war, dass Intersexuelle in das Gesetz mit einbezogen
werden müssen. Es wurden die Begriffe "Transgender - Transfrauen,
Transmänner und Intersexuelle" als Konsens für den zukünftigen
Sprachgebrauch festgelegt. Das zukünftige Gesetz soll folglich "Transgendergesetz
TrGG" heißen. Weitere Themen waren die Problematik in der EU,
Berichte über Regierungs- und Abgeordnetenkontakte und Öffentlichkeitsarbeit.
Helma Katrin wurde beauftragt, in Abstimmung mit weiteren Vertretern
der Intersexuellen, einen Abschnitt "Namengebung und Personenstand
von Intersexuellen" zu erarbeiten und der PGG vorzulegen. Das nächste
Treffen wurde für März geplant und Karin (VIVA) wollte überprüfen,
ob es in München stattfinden kann.
26. Januar 2000
Über den Stand des Entwurfes des TrGG wurden schriftlich informiert
und um Stellungnahme gebeten:
RA Maria Sabine Augstein
Heike Bödeker, IS
RA Armand Mareschal
Prof. Dr. Freidemann Pfäfflin
AGGPG, Michel Reiter, IS
(alle haben geantwortet)
zusätzlich erhielten die Information (als Zwischenbescheid)
Bundesministerium des Inneren
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesjustizministerium
Seit Anfang Februar 2000
Die Finanzierung weiterer Arbeitstreffen der PGG ist endgültig gescheitert.
Kontakte finden danach nur noch telefonisch, per Mail und schriftlich
statt. Helma Katrin sammelt die eingehenden Ergänzungs- und Änderungsvorschläge
und arbeitet sie in den vorliegenden Entwurf des TrGG ein. Die dgti übernimmt
notwendige Kopie- und Versandkosten, jedes Mitglied die Kosten für
Hinweise und Antworten.
1. Juli 2000
An der Humbold-Universität in Berlin fand eine Veranstaltung zum
Thema "Intersexualität" statt. Einzelne Mitglieder der
PGG sind privat angereist und haben an der VEranstaltung teilgenommen.
Es kam auch zu Kontakten und Gesprächen mit IS-Vertretern, am Rande
der Veranstaltung, zum Thema und dem Stand des TrGG-Entwurfs.
23. Juli 2000
Die Mitgliedsversammlung der dgti beschließt der PGG anzubieten
notwendige Kosten für die Abschlussarbeiten am TrGG, soweit es um
Kopien, Binden und Porto geht zu übernehmen. Die MV der dgti ist
sich bewusst, dass ein Gesetzentwurf auch in einer entsprechenden Form
präsentiert werden muss und dabei Kosten entstehen, die ein Einzelner
nicht einfach übernehmen kann. Sie beauftragt Helma Katrin, als Mitglied
der PGG aber auch weiterhin andeere Finanzierungsmöglichkeiten zu
suchen.
Spätsommer 2000
Der Entwurf des Transgendergesetzes - TrGG ist fertig und wird nochmals
per Post allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Es zeichnet sich
ab, dass die PGG den Entwurf noch in diesem Jahr an Vertreter der Regierung
oder des Parlamentes übergeben kann. (Kosten der dgti bis dahin ca.
DM 200,00.)
Im Zusammenhang mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden u.a. Prof.
Dr. Pfäfflin und RA Maria Sabine Augstein vom Bundesministerium des
Inneren zu einer Stellungnahme, bezogen auf die Probleme von Transgendern
aufgefordert. In ihren Antworten weisen sie darauf hin, dass es keinen
separaten Handlungsbedarf für Transgender gebe, da dieser
1. auch nicht im Eherecht manifestiert sei (die Diskriminierung ergibt
sich aus dem TSG) und
2. der Entwurf des TrGG Probleme, die mit Ehe und/oder Lebenspartnerschaft
auftreten könnten ja regelt.
Das BMI schließt sich dieser Argumentation an und es wird eine weitere
Diskriminierung von Transgendern vermieden.
2. Oktober 2000
Es kommt zu einem Arbeitstreffen zwischen Sylvia, Alex und Helma Katrin
in Köln. Dabei zeichnet sich ab, dass eine Chance besteht das TrGG
am 20. November in Berlin Vertretern der Regierung und des Parlamentes
zu übergeben und anschließend in einer Pressekonferenz der
Öffentlichkeit vorzustellen.
Alle Mitglieder der PGG, die bis dahin an der Fertigstellung des Gesetzes
mitgewirkt haben, werden über den Termin umgehend informiert und
aufgefordert nach Möglichkeiten zu suchen, wie sie ihre persönliche
Teilnahme an dieser Übergabe finanzieren können. Es wird eine
Projektmappe zusammengestellt (über 70 Seiten), mit folgendem Inhalt:
1. Gesetz über die Wahl oder Änderung der Vornamen und die Feststellung
der Geschlechtszugehörigkeit (Transgendergesetz TrGG)
2. Entschließung zur Diskriminierung von Transsexuellen, veröffentlicht
von DEutschen Bundestag in der 11. Wahlperiode; Unterrichtung durch das
Europäische Parlament
3. Vorstellung der Teilnehmer und der Organisationen der PGG-Mitglieder
4. Das Transsexuellengesetz TSG
5. Positionspapier des Transmann e.V. zum TSG (das eine der Arbeitsgrundlagen
der PGG war)
6. 20 Jahre TSG (eine Betrachtung zur Entstehung und Rechtswirklichkeit
des TSG durch die dgti)
Zusätzlich werden in Köln Infomappen zur Gesundheitsversorgung,
der Lage der Selbsthilfe, häufig gestellte Fragen zum Thema "Transgender"
und "Erste Hilfe" für Betroffene und Ärzte zusammengestellt.
(Gesamtdruckkosten ca DM 400,00 - übernommen von der dgti für
den Fall, dass sich keine andere Finanzierung auftut.)
Mitte November 2000
Die PGG erhält vom Rechtspolitischen Sprecher von Bündnis 90/
Die Grünen, Volker Beck, eine Einladung am Nachmittag des 20. November
zu einem ersten Gedankenaustausch über den Entwurf des TrGG zusammen
zu kommen. Damit ist auch das Angebot verbunden die Fahrtkosten für
Teilnehmer zu tragen, die sich die Fahrt nach Berlin nicht leisten können.
20. November 2000
Die Projektgruppe Geschlecht und Gesetz übergibt den Entwurf für
ein neues
Gesetz über die Wahl oder Änderung
der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit
(Transgendergesetz TrGG)
der Regierung und den Fraktionsvorsitzenden aller im Deutschen
Bundestag vertretenen Parteien und deren rechtpolitischen Sprechern.
Dieses Gesetz soll das nunmehr 20 Jahre alte Transsexuellengesetz
(TSG) ablösen, da dieses sowohl inhaltlich als auch
in der Praxis zu eklatanten Beschneidungen der Grundrechte von Transgendern
führt. Neu in diesem Gesetzesentwurf ist unter anderem auch die umfassende
Regelung der Belange von Intersexuellen / Zwittern.
Die Übergabe findet auf Einladung von
Alfred Hartenbach, MdB und René Röspel, MdB
am 20.11.2000 ab 11.15 Uhr
im Pressekonferenzsaal der SPD
Unter den Linden 50, Berlin
in einer presseöffentlichen Veranstaltung statt. Im Anschluss
findet eine Pressekonferenz der Projektgruppe Geschlecht und Gesetz an
gleicher Stelle statt.
Am Nachmittag findet die erste politische Aussprache bei Bündnis
90/Die Grünen statt. Man hatte sich von Seiten der Grünen gut
vorbereitet und es wurde der Gesetzentwurf in seinen einzelnen Abschnitten
eingehend besprochen. Volker Beck sind einige juristische Ungereimtheiten
aufgefallen, was uns nicht verwundert, denn niemand in der PGG ist Jurist
und Insider in der Gesetzgebung. Uns selbst sind bei dieser ersten Aussprache
mit nichtbetroffenen Politikern auch einige Dinge aufgefallen, wo der
Gesetzentwurf nicht konsequent genug ist und sich zu stark bereits am
Gedanken der politischen Durchsetzbarkeit orientiert. Es wurde vereinbart,
dass nun von Seiten der PGG eine breit angelegte Diskussion "angezettelt"
werden soll.
Bündnis 90/Die Grünen übernahm die Reisekosten, so weit
dies gewünscht wurde (VIVA hat z.B. seine Kosten selbst getragen)
und übergab Anträge für die Rückerstattung.
21. November 2000
Mit der Veröffentlichung des TrGG im Internet hat die PGG ihren ursprünglichen
Arbeitsauftrag erfüllt. Die Projektgruppe "Geschlecht und Gesetz"
wird sich sicher in den nächsten Wochen und Monaten neu formieren
müssen. Zur Zeit spricht jedes ursprüngliche Mitglied der PGG
für sich selbst und nicht im Namen oder Auftrag dieser Gruppe.
11. Dezember 2000
Das BMI startet eine Anfrage zur Revision des Transsexuellengesetzes.
Diese Anfrage geht an die Fachgesellschaften und Verbände der Selbsthilfe
und Transgenderbetreuung. Es werden folgende Fragen gestellt:
1. Haben sich nach Ihren Informationen die Erwartungen der Betroffenen
an das TSG erfüllt?
2. Sind die Personen, die sich den Verfahren nach dem TSG unterzogen haben,
mit ihrer Geschlechterrolle nach Verfahrensabschluss zufrieden (ggf. wie
hoch ist der Anteil der Fälle, in denen nach Verfahrensabschluss
eine Rückkehr zum Ausgangsgeschlecht begehrt wurde)?
3. Hat sich die Zweiteilung des Verfahrens (Änderung des Vornamen
und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit) bewährt?
4.Wie beurteilen die Betroffenen die Gesamtdauer des Verfahrens?
5. Sehen Sie Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung?
6. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderung mdes
Vornamens nach § 1 TSG sachgerecht oder sind sie zu streng oder zu
niedrig?
7. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit nach § 8 TSG sachgerecht oder sind
sie zu streng oder zu niedrig?
8. Sind aus Ihrer Sicht oder aus der Sicht der Betroffenen die Unwirksamkeitsgründe
(§ 7 TSG) sowie die Ausschlusstatbestände (§ 8 Nr. 2 bis
4 TSG) sachgerecht?
9. Sind bei der Erstellung der Sachverständigengutachten Probleme
aufgetaucht (z.B. im Hinblick auf die Kooperationsbereitschaft der Betroffenen,
Dauer und Umfang des Verfahrens)?
10. Welche Änderungen des Transsexuellengesetzes wären aus Ihrer
Sicht wünschenswert?
Mehr dazu unter "Befragungen" zum TSG.
Köln, 26. November 2001
gez. Helma Katrin, dgti
Gründungsmitglied der PGG
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