Medizinische Diagnose und
Versorgung
Formale Fragen:
Diagnose
Standards
Behandlungsempfehlungen
Begutachtungsrichtlinien
des MDK Nordrhein
Kritik am MDK und seinen "Begutachtungen" Becker
Indikation
/ Verschreibung
Kostenübernahme
Mitteilung der BEK zur Hormontherapie
Kostenübernahme für Laserepilation
Geschlechtsangleichende Maßnahmen:
Hormonbehandlung (Transfrauen und Transmänner)
Epilation
Die
Neoklitoris
Psychologische
Behandlung und Begleitung:
Diagnose- / Behandlungsmethoden
Sonstige
Beiträge:
Blick über die Grenzen von Deutschland
Links
zu anderen Quellen (externer Link)
Die Medizin kann als Teil der Hilfe für
transgender und intersexuelle Menschen betrachtet werden. Sie bringt nicht
die Lösung der Probleme, liefert aber flankierende Maßnahmen
für ein menschenwürdiges Leben, wenn sie denn richtig eingesetzt
wird, ihre Grenzen und Möglichkeiten richtig eingeschätzt werden.
Da die Psychologie ebenfalls zu den Maßnahmen
der Gesundheitsführsorge gehört, sind auch hierzu die Informationen
und Wissenssammlung enthalten.
Grundsätzlicher Hinweis:
Das Transsexuellengesetz regelt weder die Diagnose noch irgend welche
medizinische Behandlungen. An dieser Tatsache können
weder Behandlungsempfehlungen noch "Standards" etwas ändern.
Weder Ärzte, Psychologen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst
oder Patienten können sich bei psychologischen oder medizinischen
Maßnahmen auf das Transsexuellengesetz berufen.
Falsch ist auch eine Aussage, wie sie z.B. das bayrische Gesundheitsministerium
veröffentlicht hat, es sei die Behandlung Transsexueller durch Gesetz
geregelt. Nur für die Behandlung von Seuchen gelten gesetzlich geregelte
Behandlungsvorschriften. (Die Falschaussage des GM in Bayern wurde übrigens
von der Staatskanzlei als Antwort einer unqualifizierten Kraft telefonisch
heruntergespielt.)
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, die Akademie für
Sexualmedizin und die Gesellschaft für Sexualwissenschaft schreiben
in der Einleitung zu ihren Behandlungsempfehlungen: "Es existieren
jedoch bislang keine verbindlichen Richtlinien für die Behandlung und
Begutachtung von Transsexuellen." Daraus abzuleiten, die anschließenden
Standards seien nun eine verbindliche Richtlinie ist falsch und unzulässig
(was auch im abgedruckten Brief der Bayerischen
Versicherungskammer hervor geht).
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