dgti-logo
Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
pfeil Die dgti
pfeil Erste Hilfe
pfeil Intersexualität
pfeil TSG und Recht
pfeil Medizinisches
pfeil Gender-Politik
pfeil Vorträge / Leitartikel
pfeil Religion und Ethik
pfeil SHG's in D / Links
pfeil Ergänzungsausweis
pfeil Kinder und Eltern
   
drucker Druckversion
dieser Seite
   


Medizinische Diagnose und Versorgung

Formale Fragen:
Diagnose
Standards
Behandlungsempfehlungen
       Begutachtungsrichtlinien des MDK Nordrhein
       Kritik am MDK und seinen "Begutachtungen" Becker
Indikation / Verschreibung
Kostenübernahme
       Mitteilung der BEK zur Hormontherapie
      Kostenübernahme für Laserepilation

Geschlechtsangleichende Maßnahmen:
Hormonbehandlung (Transfrauen und Transmänner)
Epilation
Die Neoklitoris

Psychologische Behandlung und Begleitung:
Diagnose- / Behandlungsmethoden

Sonstige Beiträge:
Blick über die Grenzen von Deutschland
Links zu anderen Quellen (externer Link)

Die Medizin kann als Teil der Hilfe für transgender und intersexuelle Menschen betrachtet werden. Sie bringt nicht die Lösung der Probleme, liefert aber flankierende Maßnahmen für ein menschenwürdiges Leben, wenn sie denn richtig eingesetzt wird, ihre Grenzen und Möglichkeiten richtig eingeschätzt werden.

Da die Psychologie ebenfalls zu den Maßnahmen der Gesundheitsführsorge gehört, sind auch hierzu die Informationen und Wissenssammlung enthalten.

Grundsätzlicher Hinweis:
Das Transsexuellengesetz regelt weder die Diagnose noch irgend welche medizinische Behandlungen. An dieser Tatsache können weder Behandlungsempfehlungen noch "Standards" etwas ändern. Weder Ärzte, Psychologen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst oder Patienten können sich bei psychologischen oder medizinischen Maßnahmen auf das Transsexuellengesetz berufen.
Falsch ist auch eine Aussage, wie sie z.B. das bayrische Gesundheitsministerium veröffentlicht hat, es sei die Behandlung Transsexueller durch Gesetz geregelt. Nur für die Behandlung von Seuchen gelten gesetzlich geregelte Behandlungsvorschriften. (Die Falschaussage des GM in Bayern wurde übrigens von der Staatskanzlei als Antwort einer unqualifizierten Kraft telefonisch heruntergespielt.)
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, die Akademie für Sexualmedizin und die Gesellschaft für Sexualwissenschaft schreiben in der Einleitung zu ihren Behandlungsempfehlungen: "Es existieren jedoch bislang keine verbindlichen Richtlinien für die Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen." Daraus abzuleiten, die anschließenden Standards seien nun eine verbindliche Richtlinie ist falsch und unzulässig (was auch im abgedruckten Brief der Bayerischen Versicherungskammer hervor geht).

www.dgti.org/ medi.htm
© dgti Köln 2007
Inpressum

Mail an dgti