Deutsche
Gesellschaft für Transidentität
und Intersexualität e.V.
Einstieg in die Hormontherapie
und Krankenkasse
Ein Arzt aus Brandenburg erkundigte sich, auch wegen der Verunsicherungen
durch angebliche Vorschriften und "gesetzliche Veränderungen"
bei der BARMER Ersatzkasse nach den rechtlichen Vorgaben. Er erhielt folgende
Antwort:
Datum: 19.08.03
Hormontherapie
Sehr geehrter Herr ...
Wunschgemäß möchten wir Ihnen zu o.g. genannten Sachverhalt Folgendes mitteilen.
Die Hormontherapie bei gegengeschlechtlichen Behandlungen bedarf keiner
Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse. Zu berücksichtigen ist
die Therapiehoheit des Arztes. Dieser kann eigenverantwortlich über die
Verordnung von Hormonpräparaten entscheiden. Eine Bewilligung bzw. Ablehnung
der Kostenübernahme durch die Kasse ist unzulässig. Es gelten insofern die
allgemeinen Ausführungen zur Verordnung von Arzneimitteln.
Bei eventuellen Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
...
Diese klare und knappe Antwort bestätigt die bisherigen Aussagen der dgti
zu diesem Thema. Der vollständige Schriftwechsel liegt der dgti vor.
Landesgeschäfts- und Beratungsstelle der dgti Berlin Brandenburg
www.dgti.org
/medizin/einstieg_hormontherapie_kk.htm
Wednesday, 08-Sep-2010 02:37:42 CEST