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Einstieg in die Hormontherapie und Krankenkasse



Ein Arzt aus Brandenburg erkundigte sich, auch wegen der Verunsicherungen durch angebliche Vorschriften und "gesetzliche Veränderungen" bei der BARMER Ersatzkasse nach den rechtlichen Vorgaben. Er erhielt folgende Antwort:
Datum: 19.08.03

Hormontherapie
Sehr geehrter Herr ...

Wunschgemäß möchten wir Ihnen zu o.g. genannten Sachverhalt Folgendes mitteilen.

Die Hormontherapie bei gegengeschlechtlichen Behandlungen bedarf keiner Antragstellung bei der zuständigen Krankenkasse. Zu berücksichtigen ist die Therapiehoheit des Arztes. Dieser kann eigenverantwortlich über die Verordnung von Hormonpräparaten entscheiden. Eine Bewilligung bzw. Ablehnung der Kostenübernahme durch die Kasse ist unzulässig. Es gelten insofern die allgemeinen Ausführungen zur Verordnung von Arzneimitteln.

Bei eventuellen Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

...


Diese klare und knappe Antwort bestätigt die bisherigen Aussagen der dgti zu diesem Thema. Der vollständige Schriftwechsel liegt der dgti vor.

Landesgeschäfts- und Beratungsstelle der dgti Berlin Brandenburg

 

www.dgti.org/ einstieg_hormontherapie_kk.htm
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