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Behandlungsempfehlungen in Südbayern / München 1999

 

Transsexualität fällt nicht unter das Seuchengesetz - sie ist also weder meldepflichtig, noch gibt es dafür verbindliche Behandlungsvorschriften.

Es liegen uns bisher keine Hinweise vor, die darauf schließen lassen, wie Behandlungsempfehlungen des MDK oder anderer Stellen aussehen. Wir haben aber einen sehr interessanten Brief erhalten, den wir hier (unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes des Empfängers) wiedergeben.

 

Bayerische Beamtenkrankenkasse
Aktiengesellschaft

VERSICHERUNGS
KAMMER
BAYERN

an ...

Datum, Aktenzeichen, usw

Sehr geehrter Herr ...,

wir haben aufgrund der jetzt vorgelegten Unterlagen den Anspruch auf Versicherungsleistungen für die bei Ihnen geplante Transformationsoperation nochmals geprüft.

Es ist richtig, dass im Transsexuellengesetz keine Angaben enthalten ist, dass als Voraussetzung für eine Transformationsoperation ein sogenannter eineinhalbjähriger Alltagstest erforderlich ist. Es ist auch richtig, dass die Standdards für die Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen nur Empfehlungen sind. Wir sagen Ihnen daher tarifgemäßen Kostenersatz für die geplante Transformationsoperation zu.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. "......"

www.dgti.org/ mdksby.htm
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