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Diagnostik, Begleitung und Behandlung
von Kindern im vorpubertären Alter
bei Anzeichen einer gegengeschlechtlichen Identität

ein Vortrag von Helma Katrin Alter, Godorfer Hauptstr. 60, 50997 Köln beim Runden Tisch in Berlin, am 09.10.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ärzte, Psychologen, Pädagogen und interessierte BürgerInnen,

ich möchte zunächst auf eine Auffälligkeit in der dritten Zeile des Titels dieses Vortrages hinweisen. Es wäre zu erwarten gewesen, dass ich schreibe „Anzeichen einer gegengeschlechtlichen Identitätsentwicklung“. Doch genau in einer solchen Formulierung läge der Fehler, dem wir, kulturell bedingt, immer wieder aufgesessen sind. Es geht nicht um eine Identitätsentwicklung, sondern das Erkennen der geschlechtlichen Identität und seiner Bedeutung, im negativen wie im positiven Sinne.

Geschlechtliche Identität ist ein inneres, sicheres Gefühl, zu sein was man ist. Im Laufe seiner Entwicklung bekommt ein Kind mehr oder weniger zu spüren, welche Bedeutung in unserer Kultur dem Geschlecht und der Zuweisung von Geschlecht zugemessen wird. Die Zuweisung geschieht durch das Hebammengeschlecht, dem Blick zwischen die Beine, ob Schamlippen und Klitoris oder Hodensack und Penis vorhanden sind. In dieser Situation, den Augenblicken nach der Geburt eines Kindes, werden Mechanismen bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit oder Mehrdeutigkeit gestartet die zu irreversiblen Schäden führen können (die Wahrscheinlichkeit, dass den Eltern die „richtige Empfehlung“ gegeben wird, ist naturgemäß maximal 50 %). Ärzte schauen in dieser Lage auf biologisch messbare Werte und z.T. auch auf das „Machbare“, können von der Identität des Neugeborenen jedoch noch nichts wissen, da diese sich der Messbarkeit entzieht. Doch von Intersexualität, bis hin zum vollständigen Hermaphroditen, soll heute nicht die Rede sein, obwohl gerade hier noch vieles im Argen liegt (bis hin zu grob fahrlässigen Menschenrechtsverletzungen durch ärztliches Handeln). Der Umgang mit Intersexuellen, die Versuche, sie entsprechend der Zuweisung „glücklich“ Aufwachsen zu lassen und die immer häufiger bekannt werdenden gescheiterten Versuche, gegründet auf einer falschen Vorstellung von Erziehbarkeit von Geschlecht und Identität, sind aber der Ausgangspunkt meiner Arbeit und des heutigen Vortrages.

Jeder Mensch - ich, Sie alle hier, Politiker, Wissenschaftler und Vertreter der Kirchen - leben nicht in der Wirklichkeit, sondern in den Bildern, die wir uns davon machen. Die Erde war eine Scheibe, solange sich Menschen dieses Bild gemacht hatten und es sich ihrer Vorstellungskraft entzog, dass dies anders sein könnte. Die Erde hatte Mittelpunkt der Welt zu sein, so lange sich Kirche darauf berief, dass die Erde der wichtigste Teil der Schöpfung ist. Und Intersexuelle waren Teufelsbrut, denn Gott schuf ja den Menschen als Mann und Frau, alles andere musste also vom Teufel stammen. Solche und ähnliche Problemkreise entwickelten sich aber nur in den Kulturräumen, die sich in ihrer Entwicklung auf das Alte Testament berufen.

Während bis Ende des 18. Jahrhunderts sich mehr Respekt vor dem Leben und seiner Vielfalt wiederspiegelt, sowohl im Preußischen Landrecht als auch z.B. in der Bayrischen Gesetzgebung, kam es mit der Gründung des 2. Deutschen Reiches zu einer fatalen Entwicklung:


Intersexualität und das Gefühl dem anderen Geschlecht anzugehören wurden von der Sexualwissenschaft und Medizin als krankhaft und heilbar dargestellt. Gleichzeitig wurde von der Chirurgie versprochen, durch verbesserte Methoden „eindeutige (genitale) Geschlechtsbilder zu erzeugt“, die nur noch erforderten, dass konsequent entsprechend dem zugewiesenen Geschlecht erzogen wurde.
Wissenschaft bewegte sich wieder nur im Rahmen ihrer Bilder in den Köpfen – es gibt nur Mann und Frau - und wir müssen alles tun, um diesen Menschen, die nicht eindeutig in das Schema passen, zu „helfen“. Von beiden Wissenschaftsrichtungen wurde Geschlecht nur noch binär und nicht bipolar verstanden (binär = schwarz-weiß ohne Zwischentöne, bipolar = Eckpunkte eines gleitenden Überganges). Geschlechtliche Identität wurde ganz einfach für erziehbar erklärt und schon war alles in „bester Ordnung“.

Von Beginn des 20. Jahrhunderts bis etwa in die 60er/70er Jahre kam die Sexualwissenschaft in ein weiteres Dilemma, das sie sich selbst geschaffen hat und dogmatischem Denken und der Politik (auch im Sinne der Kirchen) eine unwissenschaftliche Steilvorlage gab: „Sie erklärte Homosexualität zu einer krankhaften Störung, bis hin zur Strafbarkeit, wenn man ihr denn nachginge.“ In diesem Gedankengebäude, entstanden, aber auch schon skeptisch hinterfragt in der Weimarer Republik, gegen die Menschen verschärft im Dritten Reich und von der BRD 1949 so übernommen, schlitterten wir zu Beginn der 50er Jahre in die „wissenschaftliche These“, dass Geschlecht erziehbar sei (aufgestellt vor allem von dem amerikanischen Psychologen Money am Beispiel von „John und Joan“, eineigen Zwillingen (m) die auf Grund seiner Empfehlungen als Junge und Mädchen aufgezogen wurden; als sein „Versuch“ scheiterte hörte er mit der Dokumentation dieses „gelungenen“ Falles auf; aufgeklärt wurde dieser „wissenschaftliche“ Schwindel durch Milton Diament, Wissenschaftler aus Hawaii).

Geschlecht ist keine Frage der Erziehung, sondern der Identität. Es lässt sich geschlechtliches Verhalten erziehen, bedingt. Es kann aber kein Mensch zu einer Identität entgegen seinem Geschlecht erzogen werden, auch dann nicht, wenn das zugehörige biologische Geschlecht nicht mit dem Identitätsgeschlecht überein stimmt. Wie können wir Erwachsenen, die ja für die Entwicklung unserer Kinder Verantwortung tragen, als Eltern, Kinderärzte und Pädagogen, dieser Verantwortung gerecht werden?

Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir die dogmatische Blockade in unseren Köpfen überwinden. Kinder sind bis zum 3./4. Lebensjahr noch nicht in unseren Erwachsenenbildern verfangen. Sie wissen über sich selbst besser Bescheid als wir ihnen dies zubilligen wollen (Warum eigentlich nicht? Sind wir Erwachsenen so klein, dass wir es nicht ertragen, unsere Kinder ernst zu nehmen?). Ein Kind mit 3 bis 4 Jahren spricht seine Wahrheit noch völlig unbefangen aus. Es ist von unserer Vorstellung über Geschlecht noch nicht verblendet. Es äußert noch unverblümt sein eigenes Empfinden. Wir Erwachsenen sind es, die ihm dies in den nächsten Jahren seiner Entwicklung versuchen werden abzugewöhnen. Wenn wir nicht genau hinsehen, werden wir unser Kind „verbiegen“ ohne diese Verbiegung zu erkennen, geschweige denn uns irgend einen Vorwurf daraus zu machen.

Die Fremddiagnose, ob bei einem Kind eine „abweichende Geschlechtsidentität“ vorliegt, ist im Alter von 3-6 Jahren noch relativ sicher möglich. Ein Kind ist in dieser Zeit von unseren „Erwachsenenphantasien“ noch relativ unbeleckt.

Natürlich muss nun sehr sorgfältig damit umgegangen werden, warum uns, zunächst den Eltern, aufgefallen ist, dass sich das Kind geschlechtsuntypisch verhält (bezogen auf das zugewiesene Hebammengeschlecht). Die Form des Untypischen ist auch sehr unterschiedlich, je nach dem in welchen sozialen Umfeld und wie sich ein Kind entwickelt. Wir Erwachsenen hätten nun eigentlich, im Sinne unseres Kindes, durchaus noch Zeit. Zwischen der biologischen Pubertät und heute liegen durchaus noch 3 bis 6 Jahre, in denen wir unserem Kind und seiner Entwicklung gerecht werden können (wenn wir es denn ernst nehmen).

Die „Experten“ für das Kind sind in dieser Entwicklungsstufe in erster Linie die Eltern, 1 bis 3 Jahre ältere Geschwister und Spielkameraden. Zeigt das Kind in seiner weiteren Entwicklung Verhalten oder Auffälligkeiten, die auf eine gegengeschlechtliche Identität hinweisen könnten, dann muss damit sehr behutsam umgegangen werden. Dazu gehören vor allem:

1. Es sollten Angebote gemacht werden, die dem zugewiesenen Geschlecht als typisch zugeordnet entsprechen.
2. Der Vater sollte zusammen mit dem Kind durchaus mal Dinge tun, die sonst die Mutter macht und umgekehrt.
3. Dem Kind muss Raum gegeben werden sich so zu verhalten wie es selbst möchte, aber auch Angebote gemacht werden sich so zu verhalten wie es der Zuweisung entsprechend erwartet wird, z.B. beim Besuch bei der Oma. Dabei ist aber wichtig, dass Druck vermieden wird oder gar mit Strafe gedroht wird, wenn sich das Kind nicht an Vereinbarungen hält.
4. Wenn das Kind in den Kindergarten soll, müssen die Pädagoginnen von den Eltern vorbereitet werden. Es kann nicht angehen, dass ein Kind einfach den Vorstellungen von Erwachsenen ausgeliefert wird und Eltern dadurch hoffen, dass ihr Kind gegengeschlechtliche „Spinnereinen“ unter diesem Druck aufgibt. Das Kind würde lediglich lernen seine Gefühle zu verbergen oder versuchen durch trotziges Verhalten durchzusetzen. Geschlechtliche Identität ist ein Gefühl.

Wenn sich der Verdacht auf eine entgegen der Geburtszuweisung gerichtete Identität bis zum Eintritt in die Grundschule erhärtet, kann das Kind von seinen Eltern als Mädchen (trotz dem Vermerk in der Geburtsurkunde „ein Knabe“) mit dem gemeinsam gefundenen Namen angemeldet werden (und natürlich auch umgekehrt). Die Eltern haben dabei vor allem folgende Aufgaben und Pflichten:

1. Sie müssen ihr Kind schrittweise und altersgerecht auf die biologischen Unterschiedlichkeiten zu anderen Jungen/Mädchen rechtzeitig aufklären.
2. Sie müssen ihr Kind auch darauf vorbereiten, dass es mit der Reaktion anderer Kinder umgehen lernt, wenn diese mitbekommen, dass bei ihm etwas anders ist.
3. Sie müssen mit der Schulleitung und den zukünftigen Klassenlehrern offen über die Problematik sprechen. Wenn von der Schule, eventuell trotz Einschaltung des Haus-/Kinderarztes, der die Familie kennt, kein Verständnis aufgebracht wird, dann sollten die Eltern es bei einer anderen Grundschule versuchen (was natürlich nicht immer möglich sein wird). Gegen eine andere Grundschule spricht ja oft auch, dass die Kinder, mit denen ihr Kind bisher Kontakt hatte, ja eben auf diese Schule gehen werden. Es zahlt sich für ihr Kind aus, wenn sie bei den Erwachsenen Überzeugungsarbeit leisten.

Die Einwände, es dürfe ein Kind nicht als Mädchen/Junge eingeschult werden, wenn die Geburtsurkunde das Gegenteil sagt, sind falsch. Mit 6 Jahren ist ein Kind schulpflichtig. Die Schule hat die Aufgabe die Würde des Menschen zu achten (Art. 1 GG) und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern (Art. 2 GG). Anmeldeformalien sind Verwaltungsrecht und haben in jedem Fall hinter den im Grundgesetz garantierten Persönlichkeitsrechten zurück zu stehen. Was die Schule eventuell verlangen könnte (und ich halte dies für legitim) wäre eine Bestätigung des Hausarztes oder des bisher tätigen Kinderarztes, dass die Entwicklung des Kindes nicht durch die Einstellung der Eltern einseitig forciert wurde.

Für die weitere Entwicklung eines Transmädchens oder eines Transjungen ist es von großer Bedeutung, dass nun nicht die gelebte und dem Kind zugestandene Geschlechtsrolle von allen Seiten überzogen wird. Es ist jeweils altersgerecht mit dem Kind zusammen darzustellen und auch auszuprobieren, was es heißt, später Mann oder Frau zu sein. Es ist auch sehr wichtig, dass dem Kind, schon früher als dies normal notwendig wäre, klar gemacht wird, was geschieht wenn ein Mädchen oder ein Junge in die biologische Pubertät kommt. Spätestens vor Ende der Grundschulzeit muss das Kind begriffen haben was es bedeutet, wenn bei ihm von außen durch gegengeschlechtliche Hormone die Pubertät ausgelöst wird.

Die physische und psychische Entwicklung des Kindes ist behutsam aber auch sehr sorgfältig zu beobachten. Dabei sollten alle Erwachsenen, die an dieser Beobachtung beteiligt sind, immer bedenken, dass ein Kind vor Eintritt in die biologische Pubertät zwar Junge oder Mädchen ist, jedoch noch nicht ein „Sexualwesen“, im Sinne unseres Erwachsenendenkens. Rechtzeitig eingesetzt ist es möglich durch Medikamente die Geschlechtsreife hinauszuzögern, bzw. den Eintritt in den Reifungsprozess. Damit kann sowohl dem Kind, als auch den begleitenden Erwachsenen mehr Zeit für eine endgültige Entscheidung zur Verfügung gestellt werden. Irgendwann, von der übrigen biologischen Entwicklung abhängig, ist aber der Punkt gekommen an dem eine Entscheidung ansteht:
Entweder die Entwicklungshemmer abzusetzen und der Natur ihren Lauf zu lassen oder
mit einer gegengeschlechtlichen Hormonbehandlung zu beginnen und parallel die Entwicklungshemmer schleichend abzusetzen.

Zum Schluss muss ich noch auf einen kaum bekannten Umstand hinweisen. Über Zwitter ist bekannt, dass nicht gleichzeitig beide Geschlechtsorgane in die Geschlechtsreife kommen. Wird schon vor der Pubertät als „Anschub“ z.B. Testosteron verabreicht, so entwickeln sich die Hoden und übernehmen die weitere Testosteronproduktion, die Eierstöcke ruhen aber im vorpubertären Zustand (oder eben umgekehrt bei Östrogen). Will der Zwitter aber später als Frau leben, so können die Eierstöcke durch Östrogengaben in die Geschlechtsreife kommen und die Hoden werden entfernt.

Anders als bei gegengeschlechtlicher Hormonbehandlung von Transfrauen oder Transmännern, deren Geschlechtsorgane ja bereits voll ausgereift waren und durch die Hormonbehandlung adrophieren, geschieht dies bei der vorpubertären Hormonbehandlung von Transkindern nicht. So lange keine chirurgischen Eingriffe gemacht wurden ist die Behandlung reversibel.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

© H.K. Alter


 

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© dgti Köln 2007
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