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Das Transsexuellengsetz (TSG),
eine Waschmaschine für die " weißen Westen " der
" Polit- Medizin "?
Dies ist sicherlich eine Frage die, die Gemüter
als auch die Interessen der Betroffenen, der Heilberufe, der Politik eigentlich
der gesamten Kultur berührt. Diese Frage beinhaltet aber sehr viel mehr
Sprengstoff als die oberflächlich sichtbare Zuweisung einer Schuld. Die
elementare Substanz der Frage liegt vielmehr in einer " anderen Realität
", hinter der offensichtlichen Realität, die geschaffen wurde durch
das Vorhandensein eines Transsexuellengesetzes (TSG). Diese Substanz,
dieser anderen ebenfalls wahren Realität, eröffnet bei näherer Erforschung
schwindelnde, dimensionslose Abgründe zu Moral, Ethik und Gewissen im
Umgang einiger Mediziner mit menschlichem Leben. Die Wissenschaft,
als innovativer und praktizierender Motor der menschlichen Entwicklung
steht daher in der Verantwortung zu prüfen ob alles scheinbar Machbare
auch gemacht werden darf. Die Politik als Träger der Verantwortung,
im Sinne der Handlungsgrenzen wissenschaftlicher Praxis, steht deutlich
ebenfalls in dieser Verantwortung. Sie darf sich dieser Verantwortung
nicht durch Verweis auf Fachspezifika entziehen, da sie ansonsten einen
Teil " ihrer staatlichen Gewalt und Handlungsfähigkeit " zu
einem nicht mehr kontrollierbaren " Staat im Staate " macht.
Sie steht im Gegenteil sogar in der Pflicht sich unabhängige Instrumentarien
zu schaffen, die eine objektive politische und humane Beurteilung eines
jeden Sachverhaltes ermöglichen. Pures Nachplappern von sogenannten "
herrschenden Auffassungen ", in diesem Falle die der Sexualwissenschaften,
machen einen Staat zum " Hans- Wurst " jedes interessierten
Fachkreises. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine " fachliche Maßnahme
" mit erheblichen wirtschaftlichen Gewinnen und Vorteilen für diese
Fachkreise verbunden ist.
Der Religion ist dabei ein Rang als Teilaspekt politischen Handelns einzuräumen.
Insbesondere da hier, durch die vielfältigen Verflechtungen kirchlicher
Organisationen mit dem Gesundheitswesen, die Frage nach einer möglichen
Schuld, bezüglich medizinischer Handlungen unter dem Aspekt der christlichen
Glaubenslehre, ohne Abstriche zutrifft.
Die Antwort der Bundesregierung
auf die kleine Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität
offenbart mit staatlicher Wucht geprägt durch eine eiskalte, menschenunwürdige
Argumentation die ganze Unwirksamkeit der verfassungsmäßig garantierten
Rechte der Menschen in der BRD. Damit wird auch die ganze Unfähigkeit
der politischen Handlungsträger zum Umgang mit ,und zum Schutz von, Minderheiten
in aller Deutlichkeit dokumentiert. In der Antwort der Bundesregierung
wird ebenfalls deutlich, wie durch den Missbrauch von Gesetzen, "mafiösen"
Strukturen und den daraus resultierenden Handlungen, aus Unwissenheit
oder purer Ignoranz, mit politischen Mitteln Vorschub geleistet wird.
Die Benachteiligten sind hierbei nicht nur die "medizynisch Behandelten"
sondern auch die sozialen Sicherungssysteme deren Bedeutung zu einem mometären
Selbstbedienungspool der interessierten Fachkreise verkommt.
Das TSG wurde seinerzeit geschaffen, als die politischen
Entscheidungsträger erkennen mussten, dass es zwei entscheidende
Elemente, Komponenten, für die Gesamtkonstruktion des individuellem Geschlechtes
gibt. Dies ist zum Einen der physiologische (körperliche) und zum Anderen
der psychologische (geistige) Teil von Geschlecht. Diese funktionale Konstellation
der Einheit aus Körper und Geist, die einen Menschen in seiner individuellen
Geschlechtlichkeit beschreibt, ist aktueller unbestrittener Stand, der
medizinisch-psychologischen Fachliteratur, der Rechtsprechung, als auch
der Gesetzgebung, im Sinne des TSG. Die humanitäre und absolut menschenwürdige
Intention der damaligen Initiatoren des TSG war, Menschen welche sich
auf der psychischen Ebene im falschen Geschlecht befinden, die Möglichkeit
zu geben diesen festgestellten Zwiespalt zu überwinden. Der Zwiespalt
sollte überwunden werden durch Anpassung der körperlichen Gegebenheiten,
da die psychischen Gegebenheiten sich nach Auffassung der Fachleute nicht
anpassen lassen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass dies
ein unglaublich revolutionärer sozialer Gedanke war, der von einer sehr
hohen ethisch-moralischen Kulturreife zeugte. Aber das war damals,
1980, als unter der Regie glaubwürdigerer Politiker, Mediziner, Juristen,
und Betroffener, das TSG zum Nutzen der Menschen realisiert wurde.
Nun muss man jedoch wissen, dass es auch Menschen gibt,
die mit einem Körper zwischen den beiden kulturell und medizinisch jeweils
eng definierten Geschlechterbildern von Mann und Frau geboren werden.
In Sprachgebrauch gibt es diese Menschen solange die Menschheit besteht.
Sie werden im Volksmund Zwitter, bei
den Medizinern Intersexuelle oder
Hermaphroditen und in der heutigen
Politik und deren Instrumentarien gar nicht benannt. Jedenfalls sind Sie
anscheinend weder rechtlich, noch politisch, geschweige denn medizinisch
etwas, das es sich lohnen würde es so zu erhalten wie es ist. Medizinisch
erkannte Intersexuelle werden immer durch medizinische Eingriffe
ohne Berücksichtigung der angeborenen Psychosexualität, willkürlich dem
männlichen oder weiblichen Geschlecht zwangszugewiesen. Eine umfangreiche
Prüfung der psychosexuellen Anlagen zur Bestätigung der Richtigkeit der
Zwangszuweisung findet bei intersexuellen Kindern, im Gegensatz zu den
Forderungen des TSG bei freiwilliger Zuweisung Erwachsener, nicht statt.
Es ist bekannt und Bestreben medizinischer Praxis, diese Eingriffe möglichst
früh, also bei Kleinstkindern oder noch besser bei Säuglingen oder Neugeborenen,
durchzuführen. Da bei diesen Kindern und Säuglingen die angeborenen
Psychosexualität durch den derzeitigen Stand der Medizin nicht feststellbar
ist, sind Fehlzuweisungen entsprechend häufig. Die Frage die sich nun
an dieser Stelle zu diesem Thema als erstes, neben anderen stellt, ist:
"Was passiert mit jenen Menschen die falsch zugewiesen werden?"
Die Frage 22 lautet:
Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung,
dass die Vereindeutigung des Geschlechtes bei Säuglingen und Kleinkindern
notwendig ist?
Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
Wenn nein, hält sie ein generelles Verbot von geschlechtszuweisenden
Operationen an nicht Einwilligungsfähigen für geboten?
Diese Frage ist nun in der Antwort der Bundesregierung auf die
kleine Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität, nach jahrelangen Protesten
Fehlzuweisungsbetroffener, beantwortet worden. Gemäß der Überlegung der
Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Frage 22, hat ja ein Intersexueller,
der falsch zugewiesen wurde, die Möglichkeit sich später entsprechend
den Richtlinien der Behandlung transsexueller Patienten zu unterziehen
und sich rückverwandeln, oder wie auch immer man das nennen möchte, zu
lassen.
Abgesehen von der Tatsache, dass das TSG lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen
eines geschlechtlichen Umstieges regelt, erfolgt eine weitere Behandlung
im Rahmen des TSG für den in der Kindheit zwangsweise geschlechtlich zugewiesenen
Menschen und deren Eltern, ausschließlich, immer und zeitlebens, unter:
1. erheblichen rechtlichen und gesetzlichen Einschränkungen durch:
+ sichtbare und nachverfolgbare Einträge und Vermerke in den Personenstandunterlagen,
die bei anderen Menschen üblicherweise nicht existieren;
+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den Meldeunterlagen;
+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den kirchlichen Unterlagen;
+ personenbezogene Informationsweitergabe an andere Behörden durch die
Amtsgerichte;
+ zwangsweise Offenbarung der geschlechtlichen Änderungen, bei
der Änderungen der persönlichen Papiere (z.B. Zeugnisse, Berufsabschlüsse,
etc.);
+ Nachteile bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst,
durch die oben genannten für Behörden vollständig sichtbaren, Vermerke
und Einträge;
+ infolge der gesetzlichen TSG-Forderung nach Sterilität, lebenslange
Kinderlosigkeit;
+ steuerliche Nachteile;
+ Renten- und andere versicherungsrechtliche Nachteile;
+ Einschränkungen des Zugriffs auf die eigenen Krankenunterlagen entgegen
den Bestimmungen der Patientenrechtscharta;
2. erhöhtem sozialen und wirtschaftlichen Risiko:
+ Verlust des ev. bereits existierenden persönlichen sozialen Umfeldes;
+ Verlust des Arbeitsplatzes, der Lehrstelle, Gruppen- und Vereinszugehörigkeiten
etc.;
+ Schwierigkeiten bei bisher guten Bankverbindungen, wenn die Änderungen
dort bekannt werden;
+ ruinöse wirtschaftliche Belastungen, da Krankenkassen nur die teilweise
Relativierung der künstlich und unfreiwillig angezüchteten geschlechtlichen
Merkmale Zwangzugewiesener, zahlen;
+ Einstufung durch Versicherungsträger in sogenannte erhöhte Risikogruppen(
z.B. bei HIV, Hepatitis etc.);
+ Repressalien und Benachteiligungen durch staatliche Einrichtungen(
Arbeitsämter, Sozialämter etc.);
+ Berufsuntauglichkeit in bestimmten Branchen, Berufsbildern;
+ Berufs- und Einkommensausfälle durch die für die zweite Geschlechtsangleichung
erforderlichen Ausfallzeiten;
3. weiteren körperlichen und psychischen Folgeschäden:
+ weiterer Verluste, bis zum möglichen Totalverlust der Empfindungsfähigkeit
und Sensibilität des Genitalbereiches, zusätzlich zu den bereits durch
die frühkindlichen Eingriffe und Manipulationen der Geschlechtssituation
bereits eingetretenen Schäden, bedingt durch weitere TSG- erforderliche
Eingriffe;
+ Totalverlust der Fortpflanzungsfähigkeit infolge der frühkindlichen
Beseitigung geschlechtlicher Anlagen, wenn diese nicht schon dort
eingetreten ist und der Sterilisation als spätere Voraussetzung des
TSG;
+ erhebliche weitere Traumatisierung durch die zusätzlichen Eingriffe
in die veränderte Organlage;
+ lebenslange Medikationen infolge der frühkindlichen Zwangszuweisung
und der Forderungen des TSG;
+ vollständiges Scheitern der körperlichen Veränderungsabsicht des Zuweisungsbetroffenen
infolge der, durch die frühkindlich Zuweisung nicht mehr rückgängig
zu machenden angezüchteten und anoperierten Anlagen;
+ psychischer Defizite infolge der " Nichtmehr- Relativierbarkeit
" der angezüchteten Anlagen;
+ psychischer Defizite infolge der Inakzeptanz durch Festhalten der
familiären Umgebung an der Erstzuweisung;
+ psychischer Defizite infolge der Versuche der Behandler die künstlich
geschaffene Geschlechtssituation gegen den Willen des Zuweisungsbetroffenen
aufrecht zu erhalten;
+ Scheitern aller Absicht durch mögliche letale( tödliche) Folgen der
gemäß TSG erforderlichen Eingriffe;
+ erhöhten Krebsrisiko infolge der erforderlichen Medikation zur abermaligen
Veränderung der Geschlechtssituation;
+ verminderte Lebenserwartung infolge aller medizinischen Maßnahmen;
+ verminderte Leistungsfähigkeit infolge der medizinischen Maßnahmen,
unter der Berücksichtigung das 10-20 schwere und schwerste operative
Eingriffe statistisch keine Seltenheit sind;
+ der Möglichkeit allgemeinem Scheiterns aller Maßnahmen einer
Zuweisung nach TSG, in eines der beiden laut der Bundesregierung
ausschließlich möglichen Geschlechterbilder( Mann/ Frau) unter der Annahme
dass der eigentliche Zielgeschlechtszustand der Zwangszugewiesenen
die körperliche Unversehrtheit zum Zeitpunkt der Geburt ist; Dieser
Zustand wäre ja auch konform mit einer der Kernaussagen unseres Grundgesetzes!
Das oben aufgezeigte Szenario ist lediglich ein grober
Katalog, besser eine Kostprobe, dessen was ein geschlechtlich zwangszugewiesenes
Kind, wenn es sich später der zwangsweisen Manipulation seiner Geschlechtsanlagen
bewusst wird, und gemäß der Bundesregierung den Weg nach TSG geht, erwartet.
Dies bedeutet, dass der zuweisungsbetroffene Mensch die Unzulänglichkeiten
einer funktional als auch rechtlich zweifelhaften medizinischen Zwangsbehandlung
in seiner Kindheit, Zeit seines Lebens zu verantworten hat, und für die
er mit allem was er besitzt, und unter Umständen mit seinem Leben einstehen
muss! Während Jene die das Geld an der fadenscheinig begründeten Zwangszuweisung
verdienten ihren Lebensabend genießen, den der zwangzugewiesene Mensch
sicher nicht haben wird. Ebenso wenig wie jene Eltern die nach der Zuweisung
ihres Kindes miterleben müssen, dass die Zuweisung falsch war bzw. den
folgenden Suizid auf Raten ihres Kindes!
D.h. gemäß der "Antwort der Bundesregierung
auf die kleine Anfrage der PDS" , fehlzugewiesene intersexuelle
Menschen werden, durch den Verweis an das TSG, mit weiteren erheblichen
biologischen, sozialen und rechtlichen Einschränkungen bedroht, sollten
sie sich nicht in die einmal in ihrer Kindheit ohne ihre Zustimmung
getroffene Geschlechtszuweisung beugen. Die Bedeutung ist die, dass mit
staatlicher Zustimmung und Wohlwollen Teile der Bevölkerung der Bundesrepublik
Deutschland wegen Ihres Geschlechtes, vom Tage ihrer Geburt an in einen
rechtseingeschränkten Zustand versetzt werden. Der in der Antwort gewählte
Wortlaut lässt aber auch darauf schließen, dass die Mitglieder der Bundesregierung,
gut vorbereiteten Falschinformationen einer interessierten Gruppe der
Heilberufe aufgesessen sein könnten. Sollte die Antwort aber tatsächlich
der Überzeugung der Bundesregierung entsprechen, so ist schlicht und ergreifend
von Seiten der derzeitigen Bundesregierung von einem eklatanten Verfassungsbruch
unter der völligen Missachtung jeglicher Menschenrechte, sowie einem Bruch
der Patientenrechtscharta auszugehen. Weiter unterscheidet sich
die Empfehlung der Bundesregierung bezüglich falsch zugewiesener intersexueller
Menschen an das TSG, im Endergebnis der Handlungskette bis zur endgültigen
Sterilisation, durch Nichts von den Rassereinhaltungsparolen Nazi- Deutschlands.
Die Antwort der derzeitigen Bundesregierung ist damit, der Verfassung
auf die ich einmal einen Eid geschworen habe, unwürdig. Des weiteren ist
es Missbrauch des TSG, eines Gesetzes, wenn dieses dazu benutzt wird,
"altes Unrecht", im Sinne der Falschzuweisungen intersexueller
Menschen, durch neues Unrecht, im Sinne der Voraussetzung der Zwangssterilisation,
auszugleichen. Ich kann an dieser Stelle einfach nicht glauben, dass eine
in der Mehrheit sozialdemokratische Regierung, eine solche absolut menschenverachtende
Einstellung hat. Auch der ökologische Teil der Bundesregierung hat mit
dieser Antwort seine Unfähigkeit offen demonstriert. Auf dieser Seite
der Bundesregierung veranlasst man ausgiebige Debatten über die Größe
der Nester in zukünftigen Hühnerställen, zeigt sich aber unfähig die eigene
Bevölkerung objektiv vor verfassungswidrigen Zugriffen bestimmter, in
gesetzlichen Grauzonen operierender, Gruppen zu schützen. Im Gegenteil
man deckt diese sogar noch durch Missbrauch von Gesetzen.
Vielleicht sollte man, zum besseren Verständnis, eine mögliche Ereigniskette
einer Intersexuellen Person einmal näher beleuchten.
Es ist bekannt, dass den von Geschlechtszuweisungen Betroffenen, gemäß
den Lehrmaterialien zur medizinischen Ausbildung, ihr Kerngeschlecht als
auch die gesamten Vorgänge die mit der Geschlechtszuweisung zusammenhängen,
vorzuenthalten sind. Dies erfolgt nach den medizinisch-psychologischen
Veröffentlichungen und auch öffentlich nicht zugänglichen Anweisungen,
um suizidalen Handlungen der Zuweisungsbetroffenen vorzubeugen. Man muss
sich an dieser Stelle einmal ernsthaft fragen: " Warum wohl die humanitäre
Wohltat der medizynischen Zwanggeschlechtszuweisungen, durch suizidale
Handlungen der Zugewiesenen beantwortet werden?" Diese medizinischen
Erstanweisungen nach der Zuweisung schließen die Eltern, Behörden, sogar
Kirchen, als auch andere später behandelnde Mediziner ein. Bei der
Herstellung dieser Außenkonstruktion des Betroffenen ist keiner dieser
beteiligten Kreise in einem, rechtlich einwandfrei als legal zu bezeichnenden
Bereich, aktiv. Damit wird aber den Zwangszuweisungsbetroffenen jede
Möglichkeit genommen, die tatsächlichen Vorgänge ihres unfreiwilligen
"Frau- oder Mann- Seins" in Erfahrung zu bringen, selbst wenn
die Zuweisungsbetroffenen dem allem nachgehen. Dies geht in der Praxis
soweit, dass den Zuweisungsbetroffenen medizinische Unterlagen verweigert
werden oder diese bei massivem Vorgehen der Betroffenen gar nicht mehr
existieren, weil die Unterlagen einem Wasserschaden o. Ä. zum Opfer gefallen
sind.
Eltern werden durch unvollständige Aufklärung zum Belügen und Betrügen
ihrer Kindern angehalten, zu Mittätern gemacht, was da und dort mal mit
dem Suizid des Zuweisungsbetroffenen endet. Auch passiert es, dass Eltern
von der angeblich "zu treffenden Entscheidung" ganz ausgeschlossen
werden. Das Kind wird dann ohne Hinzuziehung und Einwilligung der Eltern
zugewiesen und dabei häufig teilkastriert . Wenn dann das Kind nach Jahren
oder Jahrzehnten hinter die Vorgänge kommt und sich offenbart, so ist
das Erkennen der Grausamkeit des eigenen Tun´s für die Eltern mehr
als nur schlimm. Noch schlimmer ist es für Eltern am Verhalten des Kindes
miterleben zu müssen, dass Sie die falsche Entscheidung getroffen haben,
und trotz der ärztlich empfohlenen "restriktiven Erziehung"
keinen Erfolg haben. Dann nämlich kommt die Erkenntnis, dass die Schöpfung
stärker ist als alle Lehrsätze und Skalpelle der "pädiatrischen Medizin". Dann
wird auch erkennbar, dass medizinisches Gewinnstreben an den Vorgaben
der Natur scheitert.
Lassen Sie mich an dieser Stelle für den geneigten Leser als auch bestimmte
Mediziner, die des Lateinischen nicht mächtig sind noch anmerken, dass
das Wort Individuum mit "das Unteilbare" übersetzt wird, was
auch für und trotz des medizinischen Arbeitens an "intersexuellen
Individuen" mit Skalpell gültig ist. Ich setze dabei natürlich voraus,
dass Mediziner mit "intersexuellen Individuen" möglicherweise
Menschen meinen könnten.
Ein anderer Weg der sich dann nach Jahren und Jahrzehnten des
Leidens unter der geheimgehaltenen Zwangszuweisung und den angeborenen
Geschlechtsempfindungen eröffnet ist scheinbar das TSG. Befinden sich
die "transsexuellen Zuweisungsbetroffenen" dann wieder in den
Fängen bestimmter Teile der Medizin, geht das $piel munter von vorne los.
Auch im T$G-Verfahren wird von den "erfahreneren behandelnden Medizinern"
alles unternommen um den Betroffenen ihre tatsächliche Vergangenheit vorzuenthalten.
Selbst aktuelle medizinische Befunde und Erkenntnisse werden den Betroffenen
mit fadenscheinigen Argumenten ebenso vorenthalten, wie andere ebenfalls
vorhandene Unterlagen aus ihrer Vergangenheit. Dies geht teilweise dann
soweit, dass behandelnde Mediziner und Psychologen, während des TSG- Verfahrens,
rücksichtslos alles versuchen, den zuweisungsbetroffenen Menschen
in dieser Zwangszuweisung zu halten, denn welcher Mediziner beweist schon
gerne seinem Kollegen, dass er Mist gebaut hat und dass die Erstzuweisung
falsch war. Das würde dann unter Umständen das Geschlechter- $piel ja
auch erheblich abkürzen. Sei es wie schon von verschiedenen Medizinern
veröffentlicht, durch den drohenden Suizid des Zwangszugewiesenen angesichts
der medizynischen Wohltaten, oder sei es durch den vorzeitigen Ruhestand
des zuweisenden Mediziners, wenn dieser sich für sein Tun verantworten
müsste. Die Betroffenen werden meist dann erst weiterbehandelt wenn die
Situation eskaliert und diese Menschen am Rande des Zusammenbruches stehen,
ein Suizid während der T$G- Behandlung wäre u.U. ja mit juristischen Fragen
zur Vergangenheit des Selbstmörders verknüpft. Nun erst werden sie dann
vom TSG "sanft aufgefangen" und medizynisch als "Transsexuelle"
klassifiziert und verschwinden damit auch gleichzeitig aus der Statistik
für "falsch zugewiesene Intersexuelle".
Vielleicht ist dies der Grund warum es in bestimmten medizinischen Statistiken
angeblich so wenige "rückfällige Intersexuelle" gibt und nicht
wie häufig und gerne durch bestimmte Teile der Medizin postuliert "...
die gute Erfolgsquote Ihrer richtigen Zuweisungssystematik". Vielleicht
war es auch ein "Wink des Schicksals das der Begründer der unseligen
Geschlechtszuweisungspraxis John Money heißt. Die letzten eventuell körperlich
vorhandenen Spuren der Vergangenheit die vielleicht noch von der Zwangszuweisung
vorhanden sein könnten verschwinden dann mit der sogenannten "Großen-OP
nach TSG". Erstaunlich ist, dass viele Chirurgen die erwachsene "Tran$$exuelle"
umbauen, meist die sind, die auch Kleinkinder und Säuglinge geschlechtlich
Zwangszuweisen bzw. dies in Ihrer Vergangenheit getan haben. Interessant
ist bei dieser Betrachtung aber auch, dass im Falle der falsch zwangszugewiesenen
Menschen am $ozial$ystem doppelt partizipiert wird. Wer hat es als Geschäftsmann
schon nicht gerne, wenn seine Kunden immer wieder zurückkommen müssen?
Für die Betroffenen setzte ich an dieser Stelle voraus, dass der Leser
sich denken kann, dass nach minimal zwei umfangreichen Operationen im
Genitalbereich nicht mehr viel von der zur Zeit der Geburt vorhandenen
Empfindungsfähigkeit verfügbar sein kann. Das Resümee dieses hypothetischen
"redundanten Systems" rund um die Intersexuellen ist die Tatsache,
dass alle Handlungen immer zu Lasten des Betroffenen, seiner Verwandten
und natürlich zu Lasten der $ozialka$$en fallen und die "weißen Westen"
mancher "Menschen" bleiben rein. Wie immer! Wenn mal kleine
Flecken auftauchen haben wir ja immer noch die Waschmaschine T$G.
Angesichts meiner eigenen Erfahrungen bin ich mittlerweile überzeugt davon,
dass manche Menschen selbst Jesus Christus den Heiligenschein wegoperieren
würden, wenn die Krankenkassen das bezahlen.
J.Cl.Clüsserath
Trier, im Mai 2001
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