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Deutsche
Gesellschaft für Transidentität
und Intersexualität e.V.
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Stellungnahme der dgti zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der
Fraktion der PDS
B zur Geschichte: In diesem Abschnitt werden scheinbar harmlos Fragen gestellt, die sich mit der Kenntnis über Geschlechtszuweisung, der Haftung und den Versuchen Schadensersatzansprüche durchzusetzen beschäftigen. Die Fragen sind einfach gestellt, die Antworten kurz und klar formuliert. Genau dies aber macht diesen Teil zum politisch beschämendsten Teil der Antwort der Bundesregierung. Bevor ich nun aber auf die Antworten eingehe möchte ich dem Leser
klar machen, wie die Lage im Parlament, der Regierung und den staatlichen
Organen und Behörden aussieht: Nun aber zu den Antworten auf diesen Frageteil. (F7) Es soll die Frage beantwortet werden, seit wann in Deutschland (!) geschlechtszuweisende Maßnahmen bei Säuglingen, Kleinkindern und Minderjährigen vorgenommen werden. Die Antwort auf diese Frage erscheint unter einem besonderen Licht, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung auf (F8) sagt, ihr lägen keine Erkenntnisse über den Umgang mit und die Forschung an Intersexuellen im Naziregime vor. Woher mögen denn die operativen und hormonellen Behandlungsmöglichkeiten stammen, die zu einer nennenswerten Steigerung der geschlechtszuweisenden Behandlung an Kindern und Minderjährigen mit Beginn der 50er Jahre führten? Unterstelle ich, dass es sich um ausgebildete Ärzte handelte, die dabei mitwirkten, und mache ich mir zusätzlich klar, dass es sicher nicht die Jüngsten waren und die durchschnittliche Ausbildungszeit mit Fachausbildung 12 - 15 Jahre dauert, dann möge der Leser selbst nachrechnen, wenn Ärzte in den 50er Jahren ihre Ausbildung erhalten haben und wann ihre Lehrer ausgebildet wurden. Es erschreckt mich wenn kein Politiker stutzig wurde, als die Experten schreiben es seien aus früheren Jahren nur einzelne Fallbeispiele bekannt. Sie hätten sich auch fragen müssen wo denn und mit welchen überprüfbaren "Erfolgen" die vermehrten Fälle dokumentiert sind. Ohne als polemisch eingestuft zu werden möchte ich feststellen: "Könnte es sein, dass hier die ärztliche Schweigepflicht als Deckmantel für wissenschaftlich nicht nachprüfbares Verhalten missbraucht wird?" (F9) und (F10) stellen die Frage nach dem Versuch von Betroffenen Schadenersatz für Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen zu erhalten und danach, ob eine Entschädigung Intersexueller geplant sei. Wenn die Bundesregierung schreibt sie wisse nichts von Schadenersatzforderungen, dann glaube ich ihr dies sogar. Da die Antwort aber von Experten vorgelegt wurde ist es ganz einfach eine Lüge. Es wurden Schadenersatzforderungen gestellt. Es kam bisher jedoch zu keinem Verfahren in dem Schadenersatz durchgesetzt wurde. Dies hatte teilweise mehrere Gründe:
Vor wenigen Wochen stellte erst ein Gericht fest, dass es gesetzlich keine Hermaphroditen gibt und deshalb auch kein Anspruch bestehe als solcher in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Das Gesetz hat festgelegt, dass es nur männlich und weiblich gibt und die Natur hat sich daran zu halten. Der Mensch, der es für sich anders empfindet ist folglich per Gesetz als krank einzustufen und muss solange behandelt werden bis er sich eindeutig zuordnet. Bis zu seiner Heilung muss er eben in Kauf nehmen, dass ihm bestimmte Rechte nicht zustehen. Soweit die vereinfachte Logik dieses Gerichtes. Und auf die Frage nach staatlichem Handlungsbedarf antwortet die Regierung, mit den Worten der Experten, der Staat solle sich da raus halten. Die Wissenschaft erledigt das schon. Könnte es sein, dass die Experten angst haben man würde ihnen in ihre Forschungen und Dokumente sehen und dabei Dinge entdecken, die sehr wohl einen Schadenersatzanspruch rechtfertigen?
Vorwort - - - A - - - C - - - D - - - E
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www.dgti.org/
brd_dgtib.htm
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