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Indikation - Verschreibung

Zum Begriff Indikation finden wir "... Heilanzeige, ... die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Heilmaßnahme". Es ist also nichts anderes als ein Fachwort für den allgemein bekannten Begriff "Verschreibung eines Heilmittels oder einer bestimmten Heilbehandlung".

Grundsätzlich trägt der Arzt - oder eben der Verschreibende - im Einvernehmen mit dem Patienten die Verantwortung für die von ihm verschriebene Heilbehandlung. Der Arzt stützt sich dabei auf die Diagnose, die zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit als gesichert angesehen werden muß, und allgemeine Erfahrungen die mit der verschriebenen Behandlungsmethode gemacht wurden. Er muß dabei weder die Diagnose selbst erstellt haben, noch muß er die Erfahrung über die Wirksamkeit der Heilbehandlung selbst gemacht haben. Er kann sich auch auf Erfahrungen anderer stützen. Er muß aber die Verantwortung für die medizinisch, therapeutische Begleitung tragen. Diese Aussagen gelten für jede Art von Krankheit und Behandlung, nicht nur für Transidenten.

 

www.dgti.org/ indik1.htm
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