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dgtiDeutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.Infoheft „Intersexualität“ Ausgabe Mai 2001 Inhaltsverzeichnis: Intersexualität im Spannungsfeld zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit Intersex Elternbrief No 0-2001 Das Transsexuellengsetz (TSG), eine Waschmaschine für die "weißen Westen" der "Polit- Medizin"?
Die folgende Übersicht soll einen ersten Einblick in die Methodik geben, die dazu führte, dass es Intersexualität scheinbar gar nicht gibt. Es wurden die verschiedensten Krankheitsbegriffe und Syndrome beschrieben, die den Zusammenhang zu IS, zwar nicht böswillig, jedoch sehr wirkungsvoll verschleierten. Dieser Methode, die eine scheinbare Heilbarkeit suggeriert, erliegen leider auch viele Eltern. Dadurch werden Menschen, die nicht einer "natürlichen Norm" entsprechen (wobei dieser Begriff in sich selbst bereits als sehr fragwürdig gesehen werden muss) in den meisten Fällen an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert, oft in ein Leben von Leid und Zwang getrieben. Auch die Menschen, die eigentlich das Beste für ihr Kind wollen, die Eltern, werden in eine Situation gebracht, die eine gesunde und natürliche Haltung zu ihrem Kind verhindern oder zumindest verhindern, dass sie sich natürlich entwickelt. Die Eltern und der betroffene Mensch werden der kulturell und gesetzlich vorgegebenen Erwartungshaltung der Gesellschaft geopfert. Die folgende Tabelle soll einen ersten Beitrag dazu leisten, dass Menschen bereit sind die Lage anderer Menschen differenzierter und vorbehaltloser zu sehen. Sie bietet hoffentlich auch eine Möglichkeit, dass Eltern und andere Verantwortliche lernen und bereit sind umzudenken, im Sinne einer größeren Menschlichkeit, auch für Intersexuelle. Die folgende Tabelle enthält ausschließlich allgemein zugängliche Informationen in gesammelter Form. Die Zahlenangaben wurden den Veröffentlichungen der "Experten" entnommen. Die Tabelle enthält keinerlei Wertung der dgti (diese werden an anderer Stelle erfolgen). Die folgende Tabelle erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, was die Inhalte oder Syndrombezeichnungen angeht, noch kann sie alle Angaben so differenziert und eindeutig darstellen, dass man nicht über den einen oder anderen Punkt noch diskutieren könnte, oder die Reihenfolge, in der die Syndrome dargestellt werden. IS-Begriffe/Syndrome M = männlich / W = weiblich / IS = Intersexuell / ( ) = wird wahrgenommen als
Quellen:
auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der Fraktion der PDS Intersexualität im Spannungsfeld zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit Vorwort Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entspricht die Auffassung, wonach die Bipolarität oder Zweigeschlechtlichkeit des Menschen als Mann und Frau keine "natürliche und unumstößliche Wahrheit" sei, nicht der herrschenden Auffassung in der Sexualwissenschaft. Die hier zitierten Literaturstellen geben eine Minderheitsmeinung wieder. Entgegen der hier vorgetragenen Auffassung ist in der ganz überwiegenden Zahl aller Menschen anatomisch, gonadal, hormonell und chromosomal, darüber hinaus aber auch funktionell eine eindeutige Unterscheidung des männlichen vom weiblichen Geschlecht möglich. Von diesem Grundsatz aus muss Intersexualität als eine Abweichung von der Norm betrachtet werden, unter der die Betroffenen schon wegen ihres Andersseins leiden, die in der Regel eine normale Funktion in den Bereichen Sexualität und Fortpflanzung ausschließt und somit als krankhafte Störung anzusehen ist. Nach den vorliegenden Informationen tauchen in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sexualmedizinischen Behandlung sowie psychologischen Beratung nur in sehr geringer Zahl erwachsene Intersexuelle auf. Studien über Art, Umfang und Dauer solcher Behandlungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aus psychiatrischer und sexualmedizinischer Sicht ist die Vereindeutigung des Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern jedenfalls empfehlenswert, um eine ungestörte psychische Identitätsentwicklung zu ermöglichen. Auf Grund der primär abweichenden körperlichen Verhältnisse besteht bei dieser Personengruppe ein fundamentaler Unterschied zu dem angeführten Beispiel der Verstümmelung gesunder Genitalien in einigen Kulturen Afrikas. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Behandlung von Intersexuellen denselben Voraussetzungen wie alle therapeutischen Maßnahmen unterliegen. So muss die medizinische Notwendigkeit ebenso vorliegen wie die rechtlich wirksame Einwilligung nach umfassender Aufklärung (informed consent). Die Diagnose, Behandlung und Rehabilitation muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Therapeutische Maßnahmen müssen sich immer am Einzelfall orientieren. Dabei ist die Auswirkung einer Behandlung oder des Unterlassens einer Behandlung auf die psychische Gesundheit ein wesentliches Kriterium für die Entscheidungsfindung sowohl für die behandelnden Personen als auch für die Betroffenen selbst und die Eltern, die gegebenenfalls für ihre Kinder die Entscheidung treffen müssen. Über das Erfordernis, Leitlinien für die Behandlung von Intersexuellen zu erarbeiten kann die Bundesregierung zur Zeit keine Auskunft erteilen. Dieses sollte von den Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen über Intersexualität und ihre Behandlung geprüft werden. A Grundsätzliches und statistische Fragen Frage 1: Antwort: Eine ausführliche Datenanalyse zu Genitalfehlbildungen und so auch zu Fehlbildungen der äußeren Genitale können der Pilotstudie des Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt "Prävalenz genitaler Fehlbildungen. Datenbasis-Auswertung-Ursachenhypothesen" entnommen werden, die eine ausführliche Analyse aller verfügbaren Datenquellen zu dieser Problematik in Deutschland und Europa enthält. Im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes werden Angaben zur Intersexualität noch nicht erfasst. Das Statistische Bundesamt wird voraussichtlich ab 2002 die Krankenhausdiagnosestatistik auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD 10 führen. Dem Begriff "Intersexualität" können dann nach der ICD 10 folgende Diagnosen zugeordnet werden: E 25 = Adrenogenitale Störungen Seit September 2000 wird im Rahmen der "Erhebung für seltene pädiatrische Erkrankungen in Deutschland" (ESPED) durch die Klinik für Kinder und Jugendmedizin der Universität Kiel eine Studie zur Häufigkeit stationärer Aufenthalte von Kindern bei Intersexualität, zum diagnosti-schen und therapeutischen Vorgehen sowie zur Geschlechtszuweisung durchgeführt mit dem Ziel, die Entwicklung von Leitlinien zu ermöglichen. Erste Studienergebnisse werden nach der Auswertung der Daten von 100 Kindern mit Intersexualität vorgelegt. Frage 2: Antwort: Frage 3: Antwort: Frage 4: Antwort: Frage 5: Antwort: Frage 6: Antwort: B Zur Geschichte Frage 7: Antwort: Frage 8: Antwort: Frage 9: Antwort: Frage 10: Antwort: C Zur Situation Intersexueller Frage 11: Antwort: Auch eine Diskriminierung in Bezug auf gesetzliche Rechte oder durch Behörden wegen Intersexualität unterfiele dieser Vorschrift. Nicht jede Ungleichbehandlung ist jedoch als Diskriminierung anzusehen. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn es dafür keine "objektive und vernünftige Rechtfertigung" gibt. Dabei wird den Vertragsstaaten ein Ermessensspielraum eingeräumt bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang Unterschiede bei ansonsten ähnlichen Sachverhalten gerechtfertigt sind (Erläuternder Bericht zum 12. Protokoll, Tz. 18). Zudem begründet Artikel 1 des 12. Protokolls in erster Linie nur ein Abwehrrecht gegen Diskriminierungen durch den Staat, nicht aber eine grundsätzliche Verpflichtung, Maßnahmen zu treffen, um diskriminierende Handlungen durch Privatpersonen zu verhindern oder auszugleichen (Erläuternder Bericht, Textziffer 25 f.). Vor diesem Hintergrund stellen die in der Anfrage geschilderten Vorgänge nach Einschätzung der Bundesregierung keine Verletzung der in Artikel 1 des 12. Protokolls vorgesehenen Rechte dar. Frage 12. Antwort: Auf Länderebene soll es sieben Organisationen geben, die jedoch nicht Mitglied des Bundesverbandes sind. Auf Ortsebene gibt es 45 Vereine, Selbsthilfekontaktstellen und -gruppen, die sich mit Fragen der Intersexualität befassen. Bekannt ist des Weiteren die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti), mit Sitz in Braunschweig, ist ebenfalls bundesweit tätig und berät Betroffene sowie deren Angehörige. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von örtlichen/regionalen Gruppen und Ansprechpartnern, die der Bundesregierung jedoch naturgemäß im einzelnen nicht bekannt sind. Frage 13: Antwort: Frage 14. Antwort: Frage 15: Antwort: Frage 16: Antwort: Frage 17: Antwort: Frage 18: Antwort: D. Zur medizinischen Praxis Frage 19: Antwort: - eine möglichst umfassend und schnell durchgeführte Diagnostik der zugrundeliegenden Störung, Da die plastisch-chirurgische Rekonstruktion eines sog. Neo-Penis erheblich schwieriger ist als die einer sog. Neo-Vagina, ist es - insbesondere in früheren Jahren - aus medizinisch-technischen Gründen häufiger zu einer Geschlechtzuweisung zum weiblichen Geschlecht gekommen. Frage 20: Antwort: Frage 21: Antwort: Frage 22: Antwort: Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung besteht eine relativ weitgehende Übereinstimmung darüber, dass eine frühe eindeutige Festlegung des Geschlechts die Entwicklung einer stabilen Geschlechtsidentität erleichtert. Eine stabile Geschlechtsidentität ist für die allgemeine psychische Entwicklung und Identitätsbildung wichtig und hilfreich. Zwar ist das, was in einer bestimmten Kultur als männlich und weiblich gilt, historischen Veränderungen unterworfen, dennoch erscheint die nicht nur in westlichen Kulturen vorherrschende Einteilung in zwei Geschlechter ein weitverbreitetes und starkes Bedürfnis und eine wirkmächtige soziale Realität darzustellen. Um der in den letzten Jahren laut gewordenen und z.T. berechtigten Kritik an der bisherigen Praxis Rechnung zu tragen, wurden in den letzten Jahren in den USA (z.B. von Diamond und Sigmundson, 1997b) und auch hierzulande andere Richtlinien bzw. Empfehlungen für den Umgang mit Patienten mit Intersex-Syndromen entwickelt. Beier et al. (2001) haben z.B. folgendes Vorgehen vorgeschlagen: - Schnellstmögliche und umfangreiche Diagnostik in einem spezialisierten Zentrum, wobei Sicherheit vor Schnelligkeit gehen soll (nach dem Motto nihil nocere). Maßgebliches Kriterium für die Bundesregierung ist das Wohl des Kindes. Wenn die Vereindeutigung des Geschlechtes im Einzelfall dem Wohl des Kindes dient, muss sie durchgeführt werden; wenn sie dem Wohl des Kindes abträglich ist, muss sie unterbleiben. Die Weiterentwicklung und Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten von Intersexuellen in diesem Sinn wird befürwortet. Frage 23: Antwort: Frage 24: Antwort: Operative Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung bei Intersexuellen erfolgen nach Feststellung der medizinischen Indikation durch einen Arzt mit dem Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige Basis für die Entstehung der Geschlechtsidentität zu geben. Die Eltern stimmen den Maßnahmen zu, um ein möglichst normales Aufwachsen des Kindes zu ermöglichen und durch die Intersexualität entstehende psychische Belastungen zu vermeiden. Bei den operativen Maßnahmen sollte dabei immer der Erhalt der genitalen Sensibilität - wie überhaupt die psychosexuelle "Funktionsfähigkeit" - angestrebt werden. Dies ist mit den heutigen operativen Techniken auch i.d.R. möglich. E. Zur rechtlichen Situation Intersexueller Frage 25: Antwort. Frage 26: Antwort: Frage 27: Antwort: Frage 28: Antwort: Frage 29: Frage 30: Frage 31: Antwort: Die Ausübung des elterlichen Sorgerechts hat sich stets am Kindeswohl auszurichten (§ 1627 BGB). Deshalb dürfen die Menschenwürde und die Rechte des Kindes auch durch eine Einwilligung der Eltern in medizinische Eingriffe nicht verletzt werden. Eine solche Verletzung ist aber nicht anzunehmen, wenn ein Eingriff medizinisch indiziert ist. Frage 32: Frage 33: Antwort: Medizinische Eingriffe der geschilderten Art würden nach der Spruchpraxis zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in das in ihrem Artikel 8 Abs. 1 gewährleistete Recht auf Achtung des Privatlebens eingreifen. Eine Verletzung dieses Rechts liegt jedoch zumindest dann nicht vor, wenn die Eltern anstelle eines selbst noch nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen eingewilligt haben und die Behandlung nach den zu diesem Zeitpunkt anerkannten Prinzipien als medizinisch notwendig erscheint. Frage 34: Antwort: Solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ob eine Nichtfestlegung des Geschlechtes dem Wohle der Betroffenen dient, ist eine Änderung des Rechtes nicht erforderlich.
Intersex Elternbrief No 0-2001 Liebe Eltern, Sie haben ein intersexuelles Kind auf die Welt gebracht! Schenken Sie Ihrem Kind auch ein Leben, sein Leben! Wir wissen sehr gut was Sie jetzt alles bewegt! Sie werden sich schon Fragen gestellt haben wie: - Wer ist schuld das mein Kind intersexuell ist, ich oder der Partner?; - Was ist mein Kind Junge oder Mädchen?; - Was soll jetzt geschehen?; - und; - und.....?; Sicherlich, alles Fragen die berechtigt sind und deren Antworten die Zukunft Ihres Familienlebens und vor allem anderen das gesamte Leben Ihres Kindes maßgeblich beeinflussen werden. Aber diese Fragen zu stellen ist eigentlich für Sie sinnlos, denn keine dieser Fragen oder deren Antworten werden Sie einer Lösung des scheinbaren Problems näher bringen. Die Situation ist da und daran ist Nichts mehr ungeschehen zu machen, Ihr Kind ist intersexuell. Das hört sich wie ein Todesurteil aus dem berufenem Munde eines Scharfrichters an. Sie werden ganz sicher ein ähnliches oder das gleiche Gefühl gehabt haben als Ihnen die Ärzte Ihres Kindes diese Diagnose eröffneten. Dieser Eindruck dieses Gefühl aber trügt! Ihr Kind ist körperlich sicherlich nicht so wie Sie als Eltern es sich wünschten, aber es ist vor allem Ihr Kind und ein Mensch. Es ist ganz bestimmt: - kein Mutant, der kleine Kinder schlachtet wie im Fernsehn; - kein adrenogenitales Syndrom oder Ähnliches, das sind Diagnosen keine Menschen; - kein Golem, kein Gegenstand den man nach Belieben schnitzen und benutzen kann, oder nach belieben einen Geist einfüllen kann; Es ist auch ein hilfloses Kind das mit allen seinen Sinnen und Erwartungen darauf vertraut, dass Sie als seine Eltern, es akzeptieren und annehmen, es vor allen Risiken und Gefahren schützen, es ernähren und bilden werden, es stark machen für sein zukünftiges Leben in dieser Gesellschaft. Es vertraut darauf, dass Sie das Richtige tun und es lernt von Ihnen, dass Unwahrheit die Schwäche vernunftbegabter Wesen ist. Dann, und nur dann, dürfen Sie darauf vertrauen, dass Ihr Kind auch für Sie da sein wird wenn Sie es brauchen! Schaffen Sie sich in Ihrem Kind ein Abbild von Gewalt, Willkür, Frustration und Lüge werden Sie Nichts anderes finden wenn Sie nach Ihrem Kind rufen! Sicher, es hat ein intersexuelles Genitale, aber dieses ist ganz bestimmt nicht Krank im Sinne z.B. einer eitrigen Wunde, einer Verletzung, oder gar einer Behinderung. Eigentlich ist das Genitale sogar richtig gesund, es ist zwar anders als das der meisten anderen Menschen, aber es entspricht genau den biologischen Gegebenheiten die Ihr Kind im Mutterleib haben wachsen und leben lassen. Das hört sich aus Ihrer Sicht bestimmt sehr unglaubwürdig und schwierig an. Folgen Sie uns durch die nächsten Elternbriefe und Sie werden es verstehen können. Denn wir sind es, und wurden mit diesem Verständnis geboren, wie auch Ihr Kind! Verständnis ist die Fähigkeit intelligenter Wesen, die es ihnen erlaubt friedlich und ohne Gewalt in der Gesellschaft anderer vernunftbegabter Wesen leben zu können! Intelligenz ist die Fähigkeit vernunftbegabter Wesen sich über die Tiere und deren Triebe zu erheben! Tierische Triebe sind elementare Instinkte die ausschließlich der Fortpflanzung und damit der Arterhaltung dienen! ¨¨¨¨¨ Wir werden im Folgenden dieses „ Intersex Elternbriefes “ als auch in den weiteren Briefen, versuchen Ihnen einen Leitfaden für das was Sie demnächst angeblich entscheiden müssen an die Hand zu geben. Wir werden Ihnen aber sicherlich keine Patent- Lösung Ihres scheinbaren Problems anbieten können, das kann Niemand. Sie werden jetzt sicherlich denken „ Hast Du eine Ahnung, von wegen scheinbares Problem.....“! Glauben Sie mir und seien Sie versichert, spätestens beim dritten Elternbrief sind Sie mit uns einer Meinung, dass Sie tatsächlich kein Problem haben sondern, dass es nur so erscheint als das Sie Eines hätten. Und es gibt auch eine Menge anderer Menschen die Ihnen dies vermitteln wollen. Lassen Sie sich davon NIE beirren, Sie und Ihr Kind werden in jedem Fall die Konsequenzen egal welche Entscheidung Sie bezüglich Ihres Kindes treffen werden, tragen müssen. Das gilt auch für das was Wir Ihnen vermitteln, ziehen Sie alle Überlegungen zusammen und dann entscheiden Sie, für Ihr Kind und sein Leben! Es werden sicherlich bereits kurz nach der Geburt Ihres Kindes einige Menschen an Sie herangetreten sein und Ihnen gesagt haben, dass die moderne Medizin das Problem der Intersexualität Ihres Kindes lösen kann. Wir werden im Folgenden bewusst keine Stellung zu dieser oder ähnlichen Aussagen der Medizin beziehen. Wir werden lediglich versuchen Ihnen das umfassende Wissen zu vermitteln, dass es Ihnen ermöglicht die Sachverhalte bezüglich Ihres intersexuellen Kindes selbständig zu beurteilen und danach zu handeln. Eines aber ist ganz sicher und es gibt keine weitere Alternative unter denen Sie entscheiden könnten! Es gibt nur drei Möglichkeiten der Entscheidungen für Sie: 1. Die Ärzte entscheiden „wir machen das Kind optisch zum Mädchen“, Sie verlassen die Klinik dann mit einer „Tochter“, was übrigens in den meisten Fällen, weil technisch einfacher, gemacht wird; 2. Die Ärzte entscheiden „wir machen optisch einen Jungen“, Sie verlassen die Klinik dann mit einem „Sohn“, was übrigens mittlerweile selten ist, weil es technisch schwieriger ist einen Penis aufzubauen, besonders bei sehr kleinen Kindern, als eine Vagina in den Körper zu machen; 3. Ihr Kind entscheidet selbst was es ist, weil Sie keine Entscheidung getroffen haben und dem Kind die Entscheidung offengehalten haben, was übrigens einer zunehmender Trend ist der mittlerweile auch schon von verschiedenen Wissenschaftlern empfohlen wird; Einschränkend sage ich Ihnen jedoch aber auch, sollten Sie schon Entscheidungen bezüglich des Geschlechtes Ihres Kindes getroffen und realisiert haben, dass Sie sich damit wahrscheinlich ein Problem geschaffen haben könnten. Aber das hängt von der Art der Entscheidung ab die Sie trafen und davon wie Sie mit der nun irreversibel gewordenen Situation in Zukunft umgehen werden. Es gibt keinen Weg den man nicht verlassen könnte wenn man erkennt das er falsch ist! Davon aber später mehr. Wir werden versuchen Ihnen einen Einblick in unsere intersexuelle Sicht der Welt zu eröffnen. Diese Sicht wird mit großer Sicherheit auch eines Tages die Sicht Ihres Kindes sein, ganz egal was Sie tun oder an Ihrem Kind tun lassen werden. Nur werden Sie und Ihr Kind die Gewinner sein, wenn Sie ausschließlich Ihrem Kind vertrauen, und seiner Fähigkeit das es das Richtige für sich tun kann. Sie als Eltern sitzen zwischen allen Stühlen, zwischen uns, Ihren Kindern und zwischen Kultur, Politik, Juristerei und nicht zuletzt ärztlichen Interessen. Unsere Eltern haben das Falsche getan. Wir verdammen sie dafür! Unsere Familien sind daran zerbrochen! Wir wissen aber auch, dass Sie wahrscheinlich aus Mangel an Information keine andere Möglichkeit hatten! Machen Sie es besser! Sprechen Sie mit Ihrem Kind und nicht über es mit Anderen! Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass wir keine Vorteile aus irgendeiner Ihren Entscheidungen ziehen können und auch nicht wollen. Im Gegenteil alles was Sie hier von uns sehen und hören, ist aus unseren eigenen Mitteln, unser Freizeit und den Erfahrungen unserer Lebenswege entstanden und finanziert. Deshalb seien Sie vorsichtig und überlegen Sie lieber zweimal bevor Sie jemanden, in Bezug auf Ihr Kind, Ihr Vertrauen schenken der an Ihrer Situation Geld verdient oder verdienen könnte. Sie tun dies ja sicherlich auch, wenn Sie eine Versicherung o.ä. abschließen. Denken Sie immer daran, es fällt Ihrem Gegenüber immer leichter zu lächeln wenn er weiß das er/sie in Zukunft wieder einen dicken Haufen Geld, an Ihnen bzw. Ihrem Kind, verdienen kann. Da wir gerade beim Geld sind, wissen Sie was die erste operative Geschlechtszuweisung Ihres Kindes kosten kann? Nun, je nach Fall bewegt sich dies zwischen 80.000 und 300.000 Deutschen Mark. Ein richtig angenehmes Sümmchen für Ihre Unterschrift unter einen Behandlungsvertrag zur Behandlung Ihres intersexuellen Kindes. Aber damit haben Sie ja nichts zu tun, dass bezahlt zur Gänze ja die Krankenkasse. Aber ich denke, es ist jetzt Zeit, dass wir das allgemeine Geschwätz beenden und mal „Tacheless “ reden. Da ich sowieso weder „ Mann „ noch „ Frau “ sondern „ Zwitter der Tat „ bin habe ich Ihnen ein allgemein gebräuchliches Formular vorbereitet, was Sie bevor Sie einem geschlechtsverändernden Eingriff an Ihrem Kind zustimmen, dem Arzt vorlegen sollten der den Eingriff vornehmen wird. Wie Sie selbst sehen werden, wenn Sie das Formular durchlesen, steht dort nichts drin was in irgendeiner Weise unseriös wäre. Im Gegenteil an Ihrem Kind werden so gravierende Veränderungen vorgenommen, sodass es für Sie und Ihr Kind nur „ recht und billig “ ist wenn man Ihnen die Richtigkeit des Eingriffes bestätigt. Insbesondere da solche Eingriffe heute für die moderne Medizin keine Probleme mehr darstellen dürften, sollte eine Unterschrift auch kein Problem sein, oder? Wir werden uns in den „ Intersex Elternbriefen “ weder mit der Erörterung medizinischer Syndromkomplexe, noch mit veränderten Chromosomensätzen oder gar speziellen Operationsempfehlungen beschäftigen, dass ist was für die Mediziner die damit Geld verdienen. Sollten Sie aber dahingehende Fragen haben, so wenden Sie sich an unsere E- Mail Adressen oder folgen Sie den Links auf unseren anderen Internetseiten die Sie zu den entsprechenden Themen führen. Tausende Internetseiten haben schon zu irgendwelchen biomedizinischen Komplexen Stellung genommen. Das werden wir nicht tun, denn es hilft Ihnen und Ihrem Kind nichts wenn Sie wissen, dass Ihr Kind eine „ Deletion im kurzen Arm des X- Chromosoms Xp22.2/22.3 oder einfach nur einen Gendefekt auf Chr6 mit gekoppelten HLA- Locus 6p21.3 hat. Wir glauben Ihnen ist mehr damit geholfen wenn wir Ihnen die notwendigen Informationen vermitteln, damit Sie die richtige Entscheidung treffen die Ihrem Kind sein richtiges Leben schenkt und nicht eine Kunstwelt, nicht ein synthetisches Leben mit synthetischen Inhalten die durch synthetische Genitale geprägt wurden, an denen Sie möglicherweise und Ihr Kind sicherlich zerbrechen könnten. Denn ihr Kind muss sein Leben lang mit der von Ihnen getroffenen Entscheidung leben, auch dann noch wenn Sie nicht mehr für es da sein werden! Wir werden Ihnen allerdings viele Bilder zeigen, die Sie sonst nicht zu sehen bekommen. Sie werden das was da gezeigt wird vor Ihrem Kind verantworten müssen. Aber auch die geheimgehaltenen Überlegungen zuweisender Mediziner, einfach all jene Hintergrundinformationen die Sie sonst niemals zu sehen bekommen werden, Die Sie aber wissen müssen um die richtige Entscheidung für Ihr Kind zu treffen, sind mit dabei. Auch Statistiken der Erfolgsquoten geschlechtlicher Zwangszuweisungen von Klein- und Kleinstkindern, die es angeblich nicht gibt, werden mit dabei sein, natürlich mit Quellenangaben. Auch ist Ihnen mit Sicherheit aufgefallen das die sogenannten Abstracts zur Intersexualität viele Wörter machen, aber Nichts aussagen. Wir werden Ihnen diese Texte vollständig vorstellen. Ich darf an dieser Stelle einen herzlichen Dank als DARKZERO@0 an die Hackerfreunde in aller Welt aussprechen die es mit Ihrem Einsatz seit Jahren ermöglichen, dass die Daten und Schreckensbilder einer fehlgeleiteten Medizin die Öffentlichkeit in jedem Fall erreichen werden. Viele intersexuelle Menschen haben, die falsche Entscheidung Anderer über Ihr Geschlecht schon mit Ihrem Leben bezahlt. Dies ist eine Tatsache und keine Drohung und wir wollen Ihnen als Eltern damit auch keine Angst machen. Suizid ( Selbstmord) ist einfach die Realität und lebensbegleitender Umstand zwangszugewiesener intersexueller Menschen, die einfach nur Opfer einer zugegebenermaßen potenten Gruppe von Medizinern geworden sind, die sicherlich bei Ihrem Tun nur das Wohl im Auge haben. Aber wie bereits angedeutet, betrifft dies mit Sicherheit nicht alle Mediziner, genauso wie man nicht alle Mediziner des Abrechnungsbetruges beschuldigen kann, nur weil einige wenige nicht zwischen „Mein und Dein“ unterscheiden können. Es gibt überall schwarze Schafe dort und auch bei uns, leider! Ich denke die Welt könnte viel menschenfreundlicher sein, wenn manche Zeitgenossen ihre Mitmenschen nicht nur unter dem Aspekt der Nützlichkeit für die eigene Geldbörse betrachten würden. Deshalb bedenken Sie alles wohl, denn entscheiden können Sie nur einmal aus absolut 3 Möglichkeiten und dort nur richtig oder falsch. Die öfter angeführte vierte Möglichkeit „Alles bei Bedarf umkehren zu können“ gibt es ganz sicher nicht! Viele von uns haben bisher ihr ganzes Leben darauf gewartet, dass..... „ es ist keine Fee gekommen die.....“! Wir wollen das dies Alles aufhört, wir wollen nicht von einem Leben träumen das man uns nahm, wir wollen unser Leben leben, nicht den vermessenen Traum der Pädiatrie von der optisch perfekten künstlichen Vagina, oder den der funktionierenden Penisprothese! Wir sind Menschen, die weder durch eine perfekte Neovagina, noch durch eine Penisprothese beschrieben werden können. Deshalb haben Sie den Mut, sagen Sie „Ja“ zu Ihrem Kind denn darum sollte es Ihnen gehen, und nicht „Nein“ zur Intersexualität Ihres Kindes denn darum geht es schon Anderen. Ich freue mich, Sie beim nächsten „ Intersex Elternbrief 01- 2001 “zu dem Thema Das Urteil „ weiblich zugewiesen zu sein „ begrüßen zu dürfen! J. Cl. Clüsserath E-Mail: wedernoch@aol.com
eine Waschmaschine für die "weißen Westen "der "Polit-Medizin" Dies ist sicherlich eine Frage die, die Gemüter als auch die Interessen der Betroffenen, der Heilberufe, der Politik eigentlich der gesamten Kultur berührt. Diese Frage beinhaltet aber sehr viel mehr Sprengstoff als die oberflächlich sichtbare Zuweisung einer S
chuld. Die elementare Substan
z der
Frage
mce/themes/advanced/langs/de.js" type="text/javascript"> liegt vielmehr in einer " anderen Realität ", hinter der offensichtlichen Realität, die geschaffen wurde durch das Vorhandensein eines T
ranssexuellengesetzes (TSG). Diese Substanz, dieser anderen ebenfalls wahren Realität, eröffnet bei näherer Erforschung schwindelnde, dimensionslose Abgründe zu Moral, Ethik und Gewissen im Umgang einiger Medizinermit menschlichem Leben. Die Wissenschaft, als innovativer und praktizierender Motor der menschlichen Entwicklung steht daher in der Verantwortung zu prüfen ob alles scheinbar Machbare auch gemacht werden darf. Die Politik als Träger der Verantwortung, im Sinne der Handlungsgrenzen wissenschaftlicher Praxis, steht deutlich ebenfalls in dieser Verantwortung. Sie darf sich dieser Verantwortung nicht durch Verweis auf Fachspezifika entziehen, da s
hemes/advanced/langs/de.js" type="text/javascript"> ie ansonsten einen Teil " ihrer staatlichen Gewalt und Handlungsfähigkeit " zu einem nicht mehr kontrollierbaren " Staat im Staate " macht. Sie steht im Gegenteil sogar in der Pflicht sich unabhängige Instrumentarien zu schaffen, die eine objektive politische und humane Beurteilung eines jeden Sachverhaltes ermöglichen. Pures Nachplappern von sogenannten " herrschenden Auffassungen ", in diesem Falle die der Sexualwissenschaften, machen einen Staat zum " Hans- Wurst " jedes interessierten Fachkreises. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine " fachliche Maßnahme " mit erheblichen wirtschaftlichen Gewinnen und Vorteilen für diese Fachkreise verbunden ist. Das TSG wurde seinerzeit geschaffen, als die politischen Entscheidungsträger erkennen mussten, dass es zwei entscheidende Elemente, Komponenten, für die Gesamtkonstruktion des individuellem Geschlechtes gibt. Dies ist zum Einen der physiologische (körperliche) und zum Anderen der psychologische (geistige) Teil von Geschlecht. Diese funktionale Konstellation der Einheit aus Körper und Geist, die einen Menschen in seiner individuellen Geschlechtlichkeit beschreibt, ist aktueller unbestrittener Stand, der medizinisch-psychologischen Fachliteratur, der Rechtsprechung, als auch der Gesetzgebung, im Sinne des TSG. Die humanitäre und absolut menschenwürdige Intention der damaligen Initiatoren des TSG war, Menschen welche sich auf der psychischen Ebene im falschen Geschlecht befinden, die Möglichkeit zu geben diesen festgestellten Zwiespalt zu überwinden. Der Zwiespalt sollte überwunden werden durch Anpassung der körperlichen Gegebenheiten, da die psychischen Gegebenheiten sich nach Auffassung der Fachleute nicht anpassen lassen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass dies ein unglaublich revolutionärer sozialer Gedanke war, der von einer sehr hohen ethisch-moralischen Kulturreife zeugte. Aber das war damals, 1980, als unter der Regie glaubwürdigerer Politiker, Mediziner, Juristen, und Betroffener, das TSG zum Nutzen der Menschen realisiert wurde. Nun muss man jedoch wissen, dass es auch Menschen gibt, die mit einem Körper zwischen den beiden kulturell und medizinisch jeweils eng definierten Geschlechterbildern von Mann und Frau geboren werden. In Sprachgebrauch gibt es diese Menschen solange die Menschheit besteht. Sie werden im Volksmund Zwitter, bei den Medizinern Intersexuelle oder Hermaphroditen und in der heutigen Politik und deren Instrumentarien gar nicht benannt. Jedenfalls sind Sie anscheinend weder rechtlich, noch politisch, geschweige denn medizinisch etwas, das es sich lohnen würde es so zu erhalten wie es ist. Medizinisch erkannte Intersexuelle werden immerdurch medizinische Eingriffe ohne Berücksichtigung der angeborenen Psychosexualität, willkürlich dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zwangszugewiesen. Eine umfangreiche Prüfung der psychosexuellen Anlagen zur Bestätigung der Richtigkeit der Zwangszuweisung findet bei intersexuellen Kindern, im Gegensatz zu den Forderungen des TSG bei freiwilliger Zuweisung Erwachsener, nicht statt. Es ist bekannt und Bestreben medizinischer Praxis, diese Eingriffe möglichst früh, also bei Kleinstkindern oder noch besser bei Säuglingen oder Neugeborenen, durchzuführen. Da bei diesen Kindern und Säuglingen die angeborenen Psychosexualität durch den derzeitigen Stand der Medizin nicht feststellbar ist, sind Fehlzuweisungen entsprechend häufig. Die Frage die sich nun an dieser Stelle zu diesem Thema als erstes, neben anderen stellt, ist: "Was passiert mit jenen Menschen die falsch zugewiesen werden?" Die Frage 22 lautet: Diese Frage ist nun in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität, nach jahrelangen Protesten Fehlzuweisungsbetroffener, beantwortet worden. Gemäß der Überlegung der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Frage 22, hat ja ein Intersexueller, der falsch zugewiesen wurde, die Möglichkeit sich später entsprechend den Richtlinien der Behandlung transsexueller Patienten zu unterziehen und sich rückverwandeln, oder wie auch immer man das nennen möchte, zu lassen. 1. erheblichen rechtlichen und gesetzlichen Einschränkungen durch: + sichtbare und nachverfolgbare Einträge und Vermerke in den Personenstandunterlagen, die bei anderen Menschen üblicherweise nicht existieren; 2. erhöhtem sozialen und wirtschaftlichen Risiko: + Verlust des ev. bereits existierenden persönlichen sozialen Umfeldes; 3. weiteren körperlichen und psychischen Folgeschäden: + weiterer Verluste, bis zum möglichen Totalverlust der Empfindungsfähigkeit und Sensibilität des Genitalbereiches, zusätzlich zu den bereits durch die frühkindlichen Eingriffe und Manipulationen der Geschlechtssituation bereits eingetretenen Schäden, bedingt durch weitere TSG- erforderliche Eingriffe; Das oben aufgezeigte Szenario ist lediglich ein grober Katalog, besser eine Kostprobe, dessen was ein geschlechtlich zwangszugewiesenes Kind, wenn es sich später der zwangsweisen Manipulation seiner Geschlechtsanlagen bewusst wird, und gemäß der Bundesregierung den Weg nach TSG geht, erwartet. Dies bedeutet, dass der zuweisungsbetroffene Mensch die Unzulänglichkeiten einer funktional als auch rechtlich zweifelhaften medizinischen Zwangsbehandlung in seiner Kindheit, Zeit seines Lebens zu verantworten hat, und für die er mit allem was er besitzt, und unter Umständen mit seinem Leben einstehen muss! Während Jene die das Geld an der fadenscheinig begründeten Zwangszuweisung verdienten ihren Lebensabend genießen, den der zwangzugewiesene Mensch sicher nicht haben wird. Ebenso wenig wie jene Eltern die nach der Zuweisung ihres Kindes miterleben müssen , dass die Zuweisung falsch war bzw. den folgenden Suizid auf Raten ihres Kindes! D.h. gemäß der "Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der PDS" , fehlzugewiesene intersexuelle Menschen werden, durch den Verweis an das TSG, mit weiteren erheblichen biologischen, sozialen und rechtlichen Einschränkungen bedroht, sollten sie sich nicht in die einmal in ihrer Kindheit ohne ihre Zustimmung getroffene Geschlechtszuweisung beugen. Die Bedeutung ist die, dass mit staatlicher Zustimmung und Wohlwollen Teile der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wegen Ihres Geschlechtes, vom Tage ihrer Geburt an in einen rechtseingeschränkten Zustand versetzt werden. Der in der Antwort gewählte Wortlaut lässt aber auch darauf schließen, dass die Mitglieder der Bundesregierung, gut vorbereiteten Falschinformationen einer interessierten Gruppe der Heilberufe aufgesessen sein könnten. Sollte die Antwort aber tatsächlich der Überzeugung der Bundesregierung entsprechen, so ist schlicht und ergreifend von Seiten der derzeitigen Bundesregierung von einem eklatanten Verfassungsbruch unter der völligen Missachtung jeglicher Menschenrechte, sowie einem Bruch der Patientenrechtscharta auszugehen. Weiter unterscheidet sich die Empfehlung der Bundesregierung bezüglich falsch zugewiesener intersexueller Menschen an das TSG, im Endergebnis der Handlungskette bis zur endgültigen Sterilisation, durch Nichts von den Rassereinhaltungsparolen Nazi- Deutschlands. Die Antwort der derzeitigen Bundesregierung ist damit, der Verfassung auf die ich einmal einen Eid geschworen habe, unwürdig. Des weiteren ist es Missbrauch des TSG, eines Gesetzes, wenn dieses dazu benutzt wird, "altes Unrecht", im Sinne der Falschzuweisungen intersexueller Menschen, durch neues Unrecht, im Sinne der Voraussetzung der Zwangssterilisation, auszugleichen. Ich kann an dieser Stelle einfach nicht glauben, dass eine in der Mehrheit sozialdemokratische Regierung, eine solche absolut menschenverachtende Einstellung hat. Auch der ökologische Teil der Bundesregierung hat mit dieser Antwort seine Unfähigkeit offen demonstriert. Auf dieser Seite der Bundesregierung veranlasst man ausgiebige Debatten über die Größe der Nester in zukünftigen Hühnerställen, zeigt sich aber unfähig die eigene Bevölkerung objektiv vor verfassungswidrigen Zugriffen bestimmter, in gesetzlichen Grauzonen operierender, Gruppen zu schützen. Im Gegenteil man deckt diese sogar noch durch Missbrauch von Gesetzen. Vielleicht sollte man, zum besseren Verständnis, eine mögliche Ereigniskette einer Intersexuellen Person einmal näher beleuchten. Es ist bekannt, dass den von Geschlechtszuweisungen Betroffenen, gemäß den Lehrmaterialien zur medizinischen Ausbildung, ihr Kerngeschlecht als auch die gesamten Vorgänge die mit der Geschlechtszuweisung zusammenhängen, vorzuenthalten sind. Dies erfolgt nach den medizinisch-psychologischen Veröffentlichungen und auch öffentlich nicht zugänglichen Anweisungen, um suizidalen Handlungen der Zuweisungsbetroffenen vorzubeugen. Man muss sich an dieser Stelle einmal ernsthaft fragen: " Warum wohl die humanitäre Wohltat der medizynischen Zwanggeschlechtszuweisungen, durch suizidale Handlungen der Zugewiesenen beantwortet werden?" Diese medizinischen Erstanweisungen nach der Zuweisung schließen die Eltern, Behörden, sogar Kirchen, als auch andere später behandelnde Mediziner ein. Bei der Herstellung dieser Außenkonstruktion des Betroffenen ist keiner dieser beteiligten Kreise in einem, rechtlich einwandfrei als legal zu bezeichnenden Bereich, aktiv. Damit wird aber den Zwangszuweisungsbetroffenen jede Möglichkeit genommen, die tatsächlichen Vorgänge ihres unfreiwilligen "Frau- oder Mann- Seins" in Erfahrung zu bringen, selbst wenn die Zuweisungsbetroffenen dem allem nachgehen. Dies geht in der Praxis soweit, dass den Zuweisungsbetroffenen medizinische Unterlagen verweigert werden oder diese bei massivem Vorgehen der Betroffenen gar nicht mehr existieren, weil die Unterlagen einem Wasserschaden o. Ä. zum Opfer gefallen sind. Eltern werden durch unvollständige Aufklärung zum Belügen und Betrügen ihrer Kindern angehalten, zu Mittätern gemacht, was da und dort mal mit dem Suizid des Zuweisungsbetroffenen endet. Auch passiert es, dass Eltern von der angeblich "zu treffenden Entscheidung" ganz ausgeschlossen werden. Das Kind wird dann ohne Hinzuziehung und Einwilligung der Eltern zugewiesen und dabei häufig teilkastriert . Wenn dann das Kind nach Jahren oder Jahrzehnten hinter die Vorgänge kommt und sich offenbart, so ist das Erkennen der Grausamkeit des eigenen Tun´s für die Eltern mehr als nur schlimm. Noch schlimmer ist es für Eltern am Verhalten des Kindes miterleben zu müssen, dass Sie die falsche Entscheidung getroffen haben, und trotz der ärztlich empfohlenen "restriktiven Erziehung" keinen Erfolg haben. Dann nämlich kommt die Erkenntnis, dass die Schöpfung stärker ist als alle Lehrsätze und Skalpelle der "pädiatrischen Medizin". Dann wird auch erkennbar, dass medizinisches Gewinnstreben an den Vorgaben der Natur scheitert. Lassen Sie mich an dieser Stelle für den geneigten Leser als auch bestimmte Mediziner, die des Lateinischen nicht mächtig sind noch anmerken, dass das Wort Individuum mit "das Unteilbare" übersetzt wird, was auch für und trotz des medizinischen Arbeitens an "intersexuellen Individuen" mit Skalpell gültig ist. Ich setze dabei natürlich voraus, dass Mediziner mit "intersexuellen Individuen" möglicherweise Menschen meinen könnten. Ein anderer Weg der sich dann nach Jahren und Jahrzehnten des Leidens unter der geheimgehaltenen Zwangszuweisung und den angeborenen Geschlechtsempfindungen eröffnet ist scheinbar das TSG. Befinden sich die "transsexuellen Zuweisungsbetroffenen" dann wieder in den Fängen bestimmter Teile der Medizin, geht das $piel munter von vorne los. Auch im T$G-Verfahren wird von den "erfahreneren behandelnden Medizinern" alles unternommen um den Betroffenen ihre tatsächliche Vergangenheit vorzuenthalten. Selbst aktuelle medizinische Befunde und Erkenntnisse werden den Betroffenen mit fadenscheinigen Argumenten ebenso vorenthalten, wie andere ebenfalls vorhandene Unterlagen aus ihrer Vergangenheit. Dies geht teilweise dann soweit, dass behandelnde Mediziner und Psychologen, während des TSG- Verfahrens, rücksichtslos alles versuchen, den zuweisungsbetroffenen Menschen in dieser Zwangszuweisung zu halten, denn welcher Mediziner beweist schon gerne seinem Kollegen, dass er Mist gebaut hat und dass die Erstzuweisung falsch war. Das würde dann unter Umständen das Geschlechter- $piel ja auch erheblich abkürzen. Sei es wie schon von verschiedenen Medizinern veröffentlicht, durch den drohenden Suizid des Zwangszugewiesenen angesichts der medizynischen Wohltaten, oder sei es durch den vorzeitigen Ruhestand des zuweisenden Mediziners, wenn dieser sich für sein Tun verantworten müsste. Die Betroffenen werden meist dann erst weiterbehandelt wenn die Situation eskaliert und diese Menschen am Rande des Zusammenbruches stehen, ein Suizid während der T$G- Behandlung wäre u.U. ja mit juristischen Fragen zur Vergangenheit des Selbstmörders verknüpft. Nun erst werden sie dann vom TSG "sanft aufgefangen" und medizynisch als "Transsexuelle" klassifiziert und verschwinden damit auch gleichzeitig aus der Statistik für "falsch zugewiesene Intersexuelle". Vielleicht ist dies der Grund warum es in bestimmten medizinischen Statistiken angeblich so wenige "rückfällige Intersexuelle" gibt und nicht wie häufig und gerne durch bestimmte Teile der Medizin postuliert "... die gute Erfolgsquote Ihrer richtigen Zuweisungssystematik". Vielleicht war es auch ein "Wink des Schicksals das der Begründer der unseligen Geschlechtszuweisungspraxis John Money heißt. Die letzten eventuell körperlich vorhandenen Spuren der Vergangenheit die vielleicht noch von der Zwangszuweisung vorhanden sein könnten verschwinden dann mit der sogenannten "Großen-OP nach TSG". Erstaunlich ist, dass viele Chirurgen die erwachsene "Tran$$exuelle" umbauen, meist die sind, die auch Kleinkinder und Säuglinge geschlechtlich Zwangszuweisen bzw. dies in Ihrer Vergangenheit getan haben. Interessant ist bei dieser Betrachtung aber auch, dass im Falle der falsch zwangszugewiesenen Menschen am $ozial$ystem doppelt partizipiert wird. Wer hat es als Geschäftsmann schon nicht gerne, wenn seine Kunden immer wieder zurückkommen müssen? Für die Betroffenen setzte ich an dieser Stelle voraus, dass der Leser sich denken kann, dass nach minimal zwei umfangreichen Operationen im Genitalbereich nicht mehr viel von der zur Zeit der Geburt vorhandenen Empfindungsfähigkeit verfügbar sein kann. Das Resümee dieses hypothetischen "redundanten Systems" rund um die Intersexuellen ist die Tatsache, dass alle Handlungen immer zu Lasten des Betroffenen, seiner Verwandten und natürlich zu Lasten der $ozialka$$en fallen und die "weißen Westen" mancher "Menschen" bleiben rein. Wie immer! Wenn mal kleine Flecken auftauchen haben wir ja immer noch die Waschmaschine T$G. Angesichts meiner eigenen Erfahrungen bin ich mittlerweile überzeugt davon, dass manche Menschen selbst Jesus Christus den Heiligenschein wegoperieren würden, wenn die Krankenkassen das bezahlen. Es bestehen derzeit folgende Landesgeschäfts- und Beratungsstellen: |






