25 | 05 | 2013
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Der Ergänzungsausweis der dgti


1. Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage wird er ausgegeben?

3. Wie sieht er aus? Welche Angaben enthält er?

4. Wie kann ich ihn bekommen?

5. Erfahrungsberichte über die Verwendung

 


 

1. Wozu überhaupt ein Ergänzungsausweis?

Im Alltag eines Transgender - am Flughafen, bei einer Verkehrskontrolle oder einfach nur beim Urlaub im Ausland, häufig braucht man Papiere, die einen eindeutig ausweisen. In der Phase des Alltagstests stimmen jedoch die Personalpapiere und das äußere Erscheinungsbild häufig für einige Zeit nicht überein, was unangenehme Nachfragen zur Folge haben kann, die auf uns belastend und erniedrigend wirken. Abhilfe könnten hier Dokumente schaffen, das vom behandelnden Psychologen oder Arzt ausgestellt werden. Diese haben allerdings den Nachteil, dass sie  sehr unterschiedlich, einsprachig und ohne Bild in der erprobten geschlechtlichen Erscheinungsform sind.

Wir haben einen Weg gefunden, diesem Zustand Abhilfe zu schaffen. Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle personenbezogenen Daten des Personalausweises. Zudem ist ein Passfoto in den Ausweis eingeschweißt, so dass keine Diskrepanz zwischen den Papieren und der Person bestehen bliebt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht die Verwendung auf Reisen ins Ausland.

Eine Voraussetzung für den Erhalt dieses 'Dokuments' ist das Vorhandensein einer Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. Psychologen über "vermutetes transsexuelles Syndrom" oder "Erprobung der Lebbarkeit der angestrebten Geschlechtsrolle". Es genügt auch die Kopie einer Überweisung, aus der die Angaben hervor gehen oder eines Rezeptes, wenn die Hormonbehandlung bereits begonnen hat.

Derzeit ist er die einzige standardsierte Form eines Ausweispapieres, das der besonderen Situation betroffener Menschen Rechnung trägt. Er ist allen Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren, sowie verschiedenen anderen Behörden, Ministerien sowie verschiedenen Organisationen und Gesellschaften in Deutschland bekannt. Versuche, die wir selbst mit dem Ausweis durchgeführt haben, waren durchweg positiv. Es entfällt der übliche Erklärungsbedarf mit den weit verbreiteten Irritationen.

Im Kartentext wird angegeben, in welche Richtung die Reise geht. Die gezeigten Exemplare sind für MzF ausgelegt. Bei FzM werden die entsprechenden Stellen angepasst.

Unter welchen Vorausetzungen Sie den Ausweis bekommen, lesen Sie bitte weiter unten.

 


 

2. Auf welcher Rechtsgrundlage wird er ausgegeben?

Vor der Einführung des Ausweises wurde er dem Bundesinnenministerium vorgestellt, mit der ausdrücklichen Anfrage, ob Rechtsbedenken bestehen, vor allem im Bezug auf:

a) Verwendung der Nummer des amtlichen Dokumentes, auf das er bezogen ist

b) Darstellung des amtlichen Namens und des Zusatz-, bzw. Vornamens im Zielgeschlecht

c) Verwendung des Ausweisformates

d) Erreichen der Fälschungssicherheit

Wichtigste Rechtsgrundlage des Ausweises ist die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlamentes, mitgeteilt in der 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages, und dort speziell der Punkt 9. Da seither keine Deutsche Bundesregierung diese Forderung aufgriff, geschweige denn versucht hätte sie umzusetzen, hat sich die dgti entschlossen dies zu tun. Das BMI bestätigte uns schriftlich, dass wir uns damit ausdrücklich auf dem Boden geltenden Rechtes befinden.

Die ist lediglich herausgebende Stelle dieses Ausweises. Er ist ein Dokument zur Verhinderung von Diskriminierung von Amtswegen, erhöht dabei auch die Rechtssicherheit staaatlicher Organe im Umgang mit Transgendern.


 


 

3. Wie sieht er aus? Welche Angaben enthält er?

Vorderseite (Beispiel Mann-zu-Frau)

Rückseite

ohne gesetzliche Vornamensänderung:

Der gesetzliche Vorname ist in der kleinsten erlaubten Schrift für Ausweise, ohne Fettdruck, eingetragen. Der Vorname des Zielgeschlechtes, in Einklang mit der Erscheinungsform des verwendeten Passbildes, ist unter dem Familienname groß und fett eingetragen (Zusatz-Vorname).

mit gesetzlicher Vornamensänderung:

Hinter dem Familiennamen ist der Vorname in gleicher Schrift eingetragen, die Spalte Zusatz-Vorname bleibt logischerweise frei. (Selbst im Fall der vollzogenen Namensänderung können Situationen eintreten, in denen sich der Betroffene vor diskriminierenden Behandlungen durch staatliche Organe schützen muss, leider.)

 


 

4. Dem Antrag auf Ausstellung des Ausweises ist beizulegen:

1. Kopie des Personalausweises (oder Reisepasses bei EU-Bürgern) oder Ausweises für "Dauerhaftes Bleiberecht" - Vorder- und Rückseite komplett und in lesbarer Qualität, noch mindestens 3 Monate gültig.
2. Passbild in der angestrebten Geschlechtsform sowie der amtlichen Größe (bitte NICHT mit Büroklammer anstecken oder aufkleben und auf ausreichende Qualität achten).
3. Bescheinigung des behandelnden Arztes bzw. Psychologen darüber, dass eine Transsexualität (oder Intersexualität) vorliegt oder zumindest anzunehmen ist oder die Kopie einer Überweisung / Verordnung des Arztes, aus der diese Angaben zweifelsfrei hervorgehen.
4. Kopie des Einzahlungsbelegs für die 10,- Euro Bearbeitungsgebühr.
5. Ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (derzeit 0,58 Euro).
6. Eine Einverständniserklärung, aus der hervorgeht, dass man mit einer Stichprobenkontrolle, bezogen auf die Bescheinigung des behandelnden Arztes einverstanden ist. Es handelt sich um ein Dokument, für das wir den Behörden gegenüber verantwortlich zeichnen.
7. Alles (Punkte 1-6) in einen freigemachten Briefumschlag (bitte auf ausreichendes Porto achten und bitte kein Einschreiben) stecken und abschicken an

dgti e.V.
c/o Sandra Wißgott
Rangaustraße 1
91639 Wolframs-Eschenbach

Kontakt:
Telefon: 0170 - 7405249
(bitte nur nachmittags oder abends)
Mail: sandra@dgti.org

8. Den Betrag in Höhe von 10,00 € überweisen an dgti e.V., Konto: 0013077606, BLZ: 66490000, Volksbank Offenburg.

Bitte vergessen Sie nicht den angestrebten Vornamen, Ihre aktuelle Postanschrift sowie eine gültige Mailadresse und Telefonnummer für evtl. Nachfragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.

Hier finden Sie ein Antragsformular zur Beantragung des Ergänzungsausweises, das zugleich auch als Checkliste für die Vollständigkeit der benötigten Unterlagen verwendet werden kann:
Das Antragsformular als PDF-Dokument zum Ausfüllen per Hand und als Word-Dokument zum Ausfüllen am PC.

ES KANN KEINE BEARBEITUNG STATTFINDEN, WENN NICHT ALLE PUNKTE 1 BIS 8 VOLLSTÄNDIG ERFÜLLT SIND BZW. WENN TEILE DER DOKUMENTE NICHT LESBAR SIND.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten unterliegt den gleichen Vorschriften, die für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen gelten. Auskünfte erhalten nur Ermittlungsbehörden und Gerichte, um Fälle des Missbrauchs oder der Fälschung von Ausweisen aufzuklären. Entsprechend den Forderungen des Europaparlaments, zum Schutz von Transsexuellen, die bisher nicht umgesetzt wurden, kann der Ausweis auch an Bürger der EU ausgestellt werden, die sich zeitweise oder überwiegend in der BRD aufhalten (unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz).