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Deutsche Gesellschaft
für
Transidentität und Intersexualität e.V.
Arbeitsmappe Intersexualität
Ausgabe Mai 2001
Inhaltsverzeichnis:
IS - Begriffe / Syndrome.
2
Antwort der Bundesregierung.
8
Intersexualität im Spannungsfeld
zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit 8
Intersex Elternbrief No 0-2001.
18
Einführung. 18
Das Transsexuellengsetz (TSG),
eine Waschmaschine für die " weißen Westen " der "
Polit- Medizin "?. 22
Die folgende Übersicht soll einen ersten Einblick in die Methodik geben,
die dazu führte, dass es Intersexualität scheinbar gar nicht gibt. Es
wurden die verschiedensten Krankheitsbegriffe und Syndrome beschrieben,
die den Zusammenhang zu IS, zwar nicht böswillig, jedoch sehr wirkungsvoll
verschleierten. Dieser Methode, die eine scheinbare Heilbarkeit suggeriert,
erliegen leider auch viele Eltern. Dadurch werden Menschen, die nicht
einer "natürlichen Norm" entsprechen (wobei dieser Begriff in
sich selbst bereits als sehr fragwürdig gesehen werden muss) in den meisten
Fällen an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert, oft in
ein Leben von Leid und Zwang getrieben.
Auch die Menschen, die eigentlich das Beste für ihr Kind wollen, die
Eltern, werden in eine Situation gebracht, die eine gesunde und natürliche
Haltung zu ihrem Kind verhindern oder zumindest verhindern, dass sie sich
natürlich entwickelt. Die Eltern und der betroffene Mensch werden der
kulturell und gesetzlich vorgegebenen Erwartungshaltung der Gesellschaft
geopfert. Die folgende Tabelle soll einen ersten Beitrag dazu leisten,
dass Menschen bereit sind die Lage anderer Menschen differenzierter und
vorbehaltloser zu sehen. Sie bietet hoffentlich auch eine Möglichkeit,
dass Eltern und andere Verantwortliche lernen und bereit sind umzudenken,
im Sinne einer größeren Menschlichkeit, auch für Intersexuelle.
Die folgende Tabelle enthält ausschließlich allgemein zugängliche Informationen
in gesammelter Form. Die Zahlenangaben wurden den Veröffentlichungen der
"Experten" entnommen. Die Tabelle enthält keinerlei Wertung
der dgti (diese werden an anderer Stelle erfolgen).
Die folgende Tabelle erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, was
die Inhalte oder Syndrombezeichnungen angeht, noch kann sie alle Angaben
so differenziert und eindeutig darstellen, dass man nicht über den einen
oder anderen Punkt noch diskutieren könnte, oder die Reihenfolge, in der
die Syndrome dargestellt werden.
IS-Begriffe/Syndrome
M = männlich / W = weiblich / IS = Intersexuell / ( ) = wird wahrgenommen
als
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Fachbegriff
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GESCHL.
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Erklärung
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Wirkung
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"Normalität"
verus
Intersexualität
Gesamthäufigkeit ca. 1 : 50
wahrgenommene Häufigkeit
ca. 1 : 200
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W
M
IS
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Abweichung von normierten Geschlechtsmerkmalen und/oder Geschlechtseigenschaften
und dem typischen Körperbau
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Weiblich: Genotyp 46,XX; Brustwachstum; äußere Genitalien,
Eierstöcke, Eileiter, Gebärmutter, Menstruation und gebärfähig;
Fettverteilung, Hauteigenschaften, Behaarung weich und gering am
Körper, typisches Kopfhaar, typische Schambehaarung,
Männlich: Genotyp 46,XY; Bartwachstum, Stimmbruch; Penis,
Hoden, Prostata, Samenleiter, Samenblase, Ejakulation und zeugungsfähig;
typische Körperbehaarung, Glatzenbildung und Geheimratsecken,
jede Abweichung im Phänotyp (Erscheinungsbild) oder Genotyp kann
im weitesten Sinn der Intersexualität zugerechnet werden
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Olfaktogenitales Syndrom, auch Kallmann-Syndrom genannt
Häufigkeit keine Angaben, da selten erkannt
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M/W
M
W
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Frühzeitige Degeneration der GnRH- (Gonadotropin-Releasinghormon)
produzierenden Zellen im Hypotahlamus
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Führt ohne medizinische Behandlung zu Unfruchtbarkeit, es fehlt
die Stimulation der Keimdrüsen durch LH (Luteinusierungshormon)
und FSH (Follitropin = Folikel stimulierendes Hormon) gestörte Geruchswahrnehmung
(bei W seltener als bei M)
Mangel an männlichen Sexualhormonen und Störung der Spermienproduktion
Infantiler (kindlicher) Körperbau, schleichende Menstruation, kein
Eisprung
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Hydrozephalus internus
Häufigkeit keine Angaben, da selten erkannt
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W
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Angeborene oder erworbene Erweiterung des Hirnkammersystems mit
Flüssigkeitsansammlung
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Häufig weitgehendes Ausbleiben oder Hemmung / Verminderung der
Sexualentwicklung während der Pubertät
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Adrenogenitales Syndrom AGS
Häufigkeit ca. 1 : 3 500
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IS
W
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Vermehrte Bildung von männlichen Sexualhormonen in der Nebennierenrinde
durch Enzymmangel des 21-Hydroxylase,
der Genotyp ist weiblich 46,XX
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Tritt der Enzymmangel bereits vor der 10. Schwangerschaftswoche
auf, kommt es auch zur Vermännlichung der äußeren Genitalen; weiblicher
Scheinzwitter
tritt die Vermännlichung erst in oder nach der Pubertät auf, so
spricht man von late-onset AGS,
Bartwuchs, Stimmbruch, ...
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MKR-Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 4 000
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IS
W
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Fehlanlage der Scheide,
fehlend oder zu kurz, bei oft funktionsfähigen inneren Geschlechtsorganen
(vollständig fehlend = Vaginalaplasie)
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Ausbleiben der Menstruation nach der Pubertät, Ovarialfunktionen
meist nicht gestört, (nach chirurgischer Korrektur, Anlegung einer
künstlichen Scheide ist natürliche Empfängnis meist möglich)
Zuordnung bei Geburt häufig zunächst männlich
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Turner Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 12 500
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IS
W
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Das Geschlechtschromosomenpaar enthält nur ein X, also 45,X0 oder
als Mosaik 45,X0 46,XX
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Die äußeren und inneren Geschlechtsorgane werden weiblich ausgebildet,
die Geschlechtsreife tritt jedoch nicht ein;
überwiegend Kleinwuchs und die Gefahr weiterer körperlicher Entwicklungsstörungen
ohne med. Behandlung
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Swyer Syndrom =XY-Gonadendysgenesie
Häufigkeit ca. 1 : 30 000
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IS
W
(M)
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Der Chromosomensatz ist 46,XY, also männlich, es fehlt jedoch der
Testes determinierende Faktor (TDF) zur Entwicklung der Hoden beim
Fetus
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Das Erscheinungsbild ist bei der Geburt männlich, entwickelt sich
jedoch weiblich,
die inneren Geschlechtsorgane sind vorhanden, die Eierstöcke jedoch
zu sogenannten Keimleisten verkümmert, es kommt zu keiner Menstruation
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Testikuläre Feminisierung =Androgen Insuffizienz Syndrom AIS
(auch "hairless woman")
Häufigkeit ca. 1 : 15 000
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IS
M
(W)
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Der Chromosomensatz ist 46,XY und das TDF-Gen vorhanden, es fehlen
jedoch die Rezeptoren für die männlichen Sexualhormone oder sie
können nicht oder nur eingeschränkt wirken
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Es bilden sich Hoden, die den Leistenkanal aber nicht verlassen,
die äußeren Genitalen erscheinen jedoch weiblich, der leere Hodensack
täuscht Schamlippen vor, der nicht voll entwickelte Penis wird für
eine Klitoris gehalten
Zuordnung bei Geburt meist weiblich
fehlende weibliche Sexualhormone führen aber in der Pubertät nicht
zur typischen weiblichen Ausprägung
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Complete Androgen Insensitivity Syndrom CAIS
(Häufigkeit in AIS enthalten)
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IS
M
(W)
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Genotyp 46,XY,
männliche Sexualhormone werden jedoch schon vor der 10. Schwangerschaftswoche
nicht erkannt
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Die äußeren Genitalen entwickeln sich vollständig weiblich, die
Gonaden bleiben im Bauchraum und werden nicht erkannt
auch nach der Pubertät bleibt ein kindliches Erscheinungsbild
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Partial Androgen Insensitivity Syndrom PAIS
(Häufigkeit in AIS enthalten)
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IS
M
(W)
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Genotyp 46,XY,
das Gewebe ist teilweise gegenüber Androgenen sensibel und der Defekt
wirkt sich erst nach der 10. Schwangerschaftswoche aus
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Die Ausprägung der Genitalen kann von weiblichem Erscheinungsbild
über gemischt weiblich/männlich bis zu vollständig männlich liegen;
entsprechend kommt es zu unterschiedlichen Zuordnungen
die Entwicklung der inneren männlichen Geschlechtsorgane bleibt
unvollständig
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Androgenresistenz-Syndrom
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ein anderer Name für AIS
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Männlicher Pseudohermaphroditismus
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ein anderer Name für AIS
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Goldberg-Maxwell-Syndrom
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ein anderer Name für CAIS
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Morris-Syndrom
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ein anderer Name für CAIS
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Lub-Syndrom
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ein anderer Name für CAIS
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Reifenstein-Syndrom
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ein anderer Name für CAIS
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Gilbert-Dreyfus-Syndrom
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ein anderer Name für CAIS
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Klinefelter-Syndrom
Häufigkeit ca. 1 : 8 000
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IS
M
(W)
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Beim Trennungsvorgang der Chromosomen während der Teilungsphase
entsteht ein dreifach gepaartes Geschlechtschromosom vom Typ 47,XXY
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Das äußere und innere Erscheinungsbild ist überwiegend männlich,
durch verringerte Testosteronproduktion kommt es aber in der Pubertät
nicht zu den typisch männlichen Ausprägungen, die Spermienproduktion
ist meist erheblich vermindert
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Pseudohermaphroditismus =Scheinzwitter
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IS
M/W
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Ein Sammelname für viele der bisher aufgeführten Syndrome
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Hermaphroditismus verus =echte Zwitter
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IS
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Gleichzeitige Entwicklung der inneren und äußeren weiblichen und
männlichen Geschlechtsmerkmale
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Gebärfähigkeit kann erreicht werden, die Spermienproduktion ist
jedoch für eine Eigenbesamung nicht ausreichend (Hoden produzieren
zwar ausreichend Hormone aber keine leistungsfähigen Spermien)
Es sit aber auch bekannt, dass männlich lebende Hermaphroditen Kinder
gezeugt haben
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Die folgenden Begriffe sind nur im erweiterten Sinne IS zuzuordnen,
was auch aus der Geschlechtsangabe ersichtlich ist.
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Weibliche Scheinzwitter
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W
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Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen
zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Vermännlichung;
z.B. Aromatasemangel
3 ß HSD
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ein Enzym, das die Bildung von Estrogenen fördert; es kommt zu Mangel
an Etrogenen und erhöhter Testosteronproduktion
das Enzym fördert die Bildung von Sexualhormonen, bei Mangel kommt
es zu einer leichten Vermännlichung
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Männliche Scheinzwitter
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M
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Verschiedene angeborene Mangelerscheinungen oder Gen-Defekte führen
zur Verhinderung der Sexualentwicklung oder Verweiblichung;
z.B. 17 ß HSD Mangel
5 a -Reduktase Mangel
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Androstendion kann nicht in Testosteron umgewandelt werden und es
fehlt bei der Entwicklung in der Schwangerschaft der androgene Einfluss,
es kommt zur Zuordnung weiblich trotz 46,XY und Hoden, in der Pubertät
jedoch leichte Vermännlichung
Das im Hoden neben Testosteron gebildete Estradiol führt in der
Pubertät zu einem weiblichen Brustwachstum, wenn das Enzym nicht
ausreichend vorhanden ist
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Sexualhormone produzierende Tumore
bei männlichen und weiblichen Scheinzwittern
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M/W
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Diese Tumore sind meist gutartig und können schon vor der Pubertät
entstehen, ohne dass sie erkannt werden oder selbst Beschwerden
hervorrufen
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Je nach Art der Hormonausschüttung, dem Zeitpunkt und der Menge
und dem "Wirt" kommt es zu geschlechtsuntypischen Entwicklungen
oder zu Beschleunigung/Hemmung von geschlechtstypischen Entwicklungen
Die Tumore treten in der Nebennierenrinde auf, in den Eierstöcken
oder Hoden, selten im Bereich der Hypophyse
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Hirnorganische Intersexualität = "Transsexualität" oder
auch"Transidentität", besser Transmann, Transfrau
Häufigkeit ca. 1 : 3 000
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W
M
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Die Geschlechtsprägung im Gehirn ist bipolar.
Es ist zu vermuten, dass die Geschlechtskodierung im Gehirn von
der Geschlechtszuweisung abweicht. Es entstehen psychosomatische
Störungen (sekundär) der Geschlechtsidentität bei eindeutigem
Phänotyp und Genotyp
Verhältnis m/w ca. 1 : 1
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Die psychisch/seelische Entwicklung und das natürliche Rollenverhalten
des heranwachsenden Kindes steht im Widerspruch zu den biologischen
Vorgaben und den Erwartungen des Umfeldes.
Die Identifikation mit dem bei der Geburt zugewiesene Geschlecht,
auf Grund der biologischen Vorgaben, gelingt nicht.
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Transvestismus
(obwohl völlig unerforscht halten sich in der Literatur Thesen aus
dem frühen 20. Jahrhundert - die hier nicht wiedergeben werden)
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W
M
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Annahme des typischen Geschlechtsrollenverhaltens des Gegengeschlechtes
(aus individuell verschiedensten Gründen)
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Weiblicher Transvestismus bleibt meist unbehelligt, von
Ausnahmen bei restriktiver Erziehung abgesehen
Männlicher Transvestismus wird als pervers oder sexuelle
Entgleisung betrachtet oder in Form von Travestie, auf der Bühne
oder in der Öffentlichkeit akzeptiert, nicht jedoch im Alltag
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Psychoneurologische Intersexualität
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M/W
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Annahme des Sexualverhaltens des Gegengeschlechtes (weitgehend
unerforscht)
es handelt sich um die Geschlechtsorientierung
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Wenn Phänotyp und Genotyp eindeutig und erkennbar sind sprechen
wir von Homosexualität, lesbisch oder schwul
bei einer gleichzeitig vorliegenden (biologischen) Intersexualität
kann der Eindruck von Heterosexualität entstehen
dieser Eindruck entsteht auch bei gleichzeitig vorliegender "Transsexualität",
wenn im zugewiesenen Geschlecht gelebt wird
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Quellen:
Großer Brockhaus
Tuirner Syndrom e.V., Nümbrecht
AIS SHG Bremen/Hamburg
Onans Kinder, Abadi Verlag 2000
AGGPG Bremen
dgti e.V., Köln - Trier
auf die Kleine Anfrage der Abg. Christina Schenk und der Fraktion der
PDS
BT-Drs. 14/5425
Intersexualität im Spannungsfeld
zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit
Vorwort
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entspricht die Auffassung,
wonach die Bipolarität oder Zweigeschlechtlichkeit des Menschen als Mann
und Frau keine "natürliche und unumstößliche Wahrheit" sei,
nicht der herrschenden Auffassung in der Sexualwissenschaft. Die hier
zitierten Literaturstellen geben eine Minderheitsmeinung wieder. Entgegen
der hier vorgetragenen Auffassung ist in der ganz überwiegenden Zahl aller
Menschen anatomisch, gonadal, hormonell und chromosomal, darüber hinaus
aber auch funktionell eine eindeutige Unterscheidung des männlichen vom
weiblichen Geschlecht möglich. Von diesem Grundsatz aus muss Intersexualität
als eine Abweichung von der Norm betrachtet werden, unter der die Betroffenen
schon wegen ihres Andersseins leiden, die in der Regel eine normale Funktion
in den Bereichen Sexualität und Fortpflanzung ausschließt und somit als
krankhafte Störung anzusehen ist. Nach den vorliegenden Informationen
tauchen in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sexualmedizinischen
Behandlung sowie psychologischen Beratung nur in sehr geringer Zahl erwachsene
Intersexuelle auf. Studien über Art, Umfang und Dauer solcher Behandlungen
sind der Bundesregierung nicht bekannt. Aus psychiatrischer und sexualmedizinischer
Sicht ist die Vereindeutigung des Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern
jedenfalls empfehlenswert, um eine ungestörte psychische Identitätsentwicklung
zu ermöglichen. Auf Grund der primär abweichenden körperlichen Verhältnisse
besteht bei dieser Personengruppe ein fundamentaler Unterschied zu dem
angeführten Beispiel der Verstümmelung gesunder Genitalien in einigen
Kulturen Afrikas.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Behandlung von Intersexuellen
denselben Voraussetzungen wie alle therapeutischen Maßnahmen unterliegen.
So muss die medizinische Notwendigkeit ebenso vorliegen wie die rechtlich
wirksame Einwilligung nach umfassender Aufklärung (informed consent).
Die Diagnose, Behandlung und Rehabilitation muss nach den Regeln der ärztlichen
Kunst erfolgen. Therapeutische Maßnahmen müssen sich immer am Einzelfall
orientieren. Dabei ist die Auswirkung einer Behandlung oder des Unterlassens
einer Behandlung auf die psychische Gesundheit ein wesentliches Kriterium
für die Entscheidungsfindung sowohl für die behandelnden Personen als
auch für die Betroffenen selbst und die Eltern, die gegebenenfalls für
ihre Kinder die Entscheidung treffen müssen. Über das Erfordernis, Leitlinien
für die Behandlung von Intersexuellen zu erarbeiten kann die Bundesregierung
zur Zeit keine Auskunft erteilen. Dieses sollte von den Fachgesellschaften
und der Bundesärztekammer unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden
Informationen über Intersexualität und ihre Behandlung geprüft werden.
A Grundsätzliches und statistische Fragen
Frage 1:
Wie viele Kinder werden jährlich in Deutschland geboren, die als intersexuell
klassifiziert werden können? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent)
Antwort:
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung ist Intersexualität keine medizinische
Diagnose, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für sehr unterschiedliche
klinische Phänomene mit unterschiedlichen biologischen Ursachen (Abweichungen
der Geschlechtschromosomen; genetisch oder medikamentös bedingte hormonelle
Entwicklungsstörungen, die nicht geschlechtschromosomal bedingt sind;
Unfälle). Teilweise betrifft die Störung nicht nur die Entwicklung und
Differenzierung der Genitalien, sondern auch andere. Genaue epidemiologische
Daten über intersexuelle Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren
zur Zeit nicht, es gibt lediglich Schätzungen. Das Fehlbildungsmonitoring
Sachsen-Anhalt gibt eine Größenordnung von 0,5 bis 1 je 1000 Kinder an.
Die größte Gruppe umfasst die Mädchen mit einem Adrenogenitalen Syndrom
(AGS, im englischen Sprachgebrauch CAH für Congential Adrenal Hyperplasia)
mit einer Inzidenz von ca. 1:4000 bis 1:9000 Geburten.
Eine ausführliche Datenanalyse zu Genitalfehlbildungen und so auch zu
Fehlbildungen der äußeren Genitale können der Pilotstudie des Fehlbildungsmonitoring
Sachsen-Anhalt "Prävalenz genitaler Fehlbildungen. Datenbasis-Auswertung-Ursachenhypothesen"
entnommen werden, die eine ausführliche Analyse aller verfügbaren Datenquellen
zu dieser Problematik in Deutschland und Europa enthält.
Im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes
werden Angaben zur Intersexualität noch nicht erfasst. Das Statistische
Bundesamt wird voraussichtlich ab 2002 die Krankenhausdiagnosestatistik
auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD
10 führen. Dem Begriff "Intersexualität" können dann nach der
ICD 10 folgende Diagnosen zugeordnet werden:
E 25 = Adrenogenitale Störungen
E 34.5 = Androgenresistenz-Syndrom
E 28 = Ovarielle Dysfunktion
E 29 = Testikuläre Dysfunktion
Q 96 = Turner Syndrom
Q 97 = Anomalien der Genosomen bei weiblichem Phänotyp
Q 98 = Anomalien der Genosomen bei männlichem Phänotyp
Seit September 2000 wird im Rahmen der "Erhebung für seltene pädiatrische
Erkrankungen in Deutschland" (ESPED) durch die Klinik für Kinder
und Jugendmedizin der Universität Kiel eine Studie zur Häufigkeit stationärer
Aufenthalte von Kindern bei Intersexualität, zum diagnosti-schen und therapeutischen
Vorgehen sowie zur Geschlechtszuweisung durchgeführt mit dem Ziel, die
Entwicklung von Leitlinien zu ermöglichen. Erste Studienergebnisse werden
nach der Auswertung der Daten von 100 Kindern mit Intersexualität vorgelegt.
Frage 2:
Wie viele Säuglinge und Kinder werden pro Jahr nach der Diagnose der Intersexualität
geschlechtszuweisenden Maßnahmen unterworfen?
Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren über die Zahl der Kinder,
an denen geschlechtzuweisende Maßnahmen in Form einer hormonellen und/oder
chirurgischen Behandlung erfolgen, keine genauen Daten. Bei der größten
Gruppe der Intersex-Syndrome, dem Adrenogenitalen Syndrom (AGS), werden
etwa die Hälfte der nach dem chromosomalen Geschlecht weiblichen Kinder
nur mit Hormonen (Cortison und Östrogenen) und die andere Hälfte zusätzlich
mit chirurgischen Eingriffen behandelt.
Frage 3:
Wie lange befinden sich Intersexuelle durchschnittlich in medizinischer
und/oder psychologischer bzw. psychothera-peutischer Behandlung?
Antwort:
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung befinden sich intersexuelle
Kinder mit hormonellen Störungen häufig über die ganze Kindheit und Jugend
in einer medizinischen Behandlung. Solche mit rein operativ zu behandelnden
Fehlbildungen werden zumeist nach einer oder mehreren Operationen noch
über längere Zeit, etwa 2-3 Jahre, medizinisch weiterbetreut (nicht nur
durch Pädiater, sondern auch durch Urologen oder Gynäkologen). Das Angebot
einer regelmäßigen, schon früh (also vor der Entscheidungsfindung) einsetzenden
psychologisch-psychotherapeutische Begleitung und Behandlung der Kinder
wie der Eltern existiert derzeit nicht, sondern erfolgt z.Zt. nur bei
Bedarf.
Frage 4:
Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen
im Erwachsenenalter die an ihnen vorgenommenen Eingriffe kritisiert? Wenn
ja, wie bewertet sie das? Welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Antwort:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine Vielzahl von Intersexuellen
im Erwachsenen-alter die an ihnen vorgenommenen Eingriffe kritisiert.
Frage 5:
Gehört Intersexualität zu den "Abweichungen" bzw. "Krankheiten",
die bei der pränatalen Diagnostik in ihrer derzeiti-gen Form festgestellt
bzw. ausgeschlossen werden?
Antwort:
Intersexualität zählt nicht zu den Krankheiten, die bei der Pränataldiagnostik
routinemäßig ermittelt werden. Einzelne Formen der Intersexualität können
auch schon pränatal - durch genetische und hormonelle Untersuchungen -
diagnostiziert werden. Dies erfolgt jedoch z.Zt. nur bei einem begründeten
Verdacht, z.B. wenn es in der Familie andere Menschen mit einem erblichen
Intersex-Syndrom (z.B. AGS) gibt oder sich in der pränatalen Ultraschalluntersuchung
ein entsprechender Hinweis findet.
Frage 6:
Werden mit Bundesmitteln Forschungen zu Ursachen und zur Bekämpfung von
Intersexualität gefördert?
Wenn ja, an welche Institutionen und Einrichtungen wurden diese in welcher
Höhe vergeben?
Antwort:
Im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms "Gesundheitsforschung
für den Menschen" der Bundesregierung werden gegenwärtig keine Untersuchungen
zu Ursachen der Intersexualität gefördert.
B Zur Geschichte
Frage 7:
Seit wann werden in Deutschland geschlechtszuweisende Maßnahmen an Säuglingen,
Kleinkindern und Minderjäh-rigen vorgenommen?
Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden aufgrund der operativen und hormonellen
Therapiemöglichkeiten geschlechtszuweisende Behandlungen an Kindern und
Minderjährigen in Deutschland in nennenswertem Umfang erst ab den 50er
Jahren durchgeführt, wobei einzelne Fallberichte auch zu Eingriffen in
früherer Zeit vorliegen.
Frage 8:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit Intersexuellen
unter dem nationalsozialistischen Regime und seine Beteiligung an den
methodischen Entwicklungen chirurgischer und hormoneller Eingriffe zum
Zwecke einer Änderung des Geschlechtskörpers?
Antwort:
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Frage 9:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in Deutschland seit der Durchführung
geschlechtszuweisender Maßnahmen an nicht Zustimmungsfähigen Schadensersatzforderungen
gegenüber den beteiligten MedizinerInnen aufgrund geschlechtlicher Fehlzuweisungen
gegeben hat?
Wenn ja, wie wurde in den entsprechenden Fällen entschieden?
Antwort:
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse von derartigen Schadensersatzforderungen.
Frage 10:
Ist die Bundesregierung bereit, Mittel zur Entschädigung Intersexueller,
die Opfer der medizinischen Geschlechtszuweisung geworden sind, zur Verfügung
zu stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Bundesregierung plant keine Entschädigung Intersexueller, da ein staatliches
Handeln, das Anknüpfungspunkt für eine Entschädigung durch den Staat sein
könnte, nicht gegeben ist.
C Zur Situation Intersexueller
Frage 11:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Intersexualität dem am
1. November 2000 durch das Bundeskabinett unterzeichneten 12. Zusatzprotokoll
zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das ein allgemeines Diskriminierungsverbot
enthält, unterfällt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung von Intersexuellen
hält die Bundesregierung für erforderlich?
Antwort:
Artikel 1 des 12. Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten, das am 4. November 2000 zur Zeichnung aufgelegt wurde
und noch nicht in Kraft getreten ist, enthält ein allgemeines Verbot,
bei Inanspruchnahme von auf einem Gesetz beruhenden Rechten oder durch
Behörden diskriminiert zu werden, und zwar unabhängig von den dort beispielhaft
aufgeführten Diskriminierungsgründen.
Auch eine Diskriminierung in Bezug auf gesetzliche Rechte oder durch
Behörden wegen Intersexualität unterfiele dieser Vorschrift. Nicht jede
Ungleichbehandlung ist jedoch als Diskriminierung anzusehen. Dies ist
vielmehr nur dann der Fall, wenn es dafür keine "objektive und vernünftige
Rechtfertigung" gibt. Dabei wird den Vertragsstaaten ein Ermessensspielraum
eingeräumt bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang Unterschiede
bei ansonsten ähnlichen Sachverhalten gerechtfertigt sind (Erläuternder
Bericht zum 12. Protokoll, Tz. 18). Zudem begründet Artikel 1 des 12.
Protokolls in erster Linie nur ein Abwehrrecht gegen Diskriminierungen
durch den Staat, nicht aber eine grundsätzliche Verpflichtung, Maßnahmen
zu treffen, um diskriminierende Handlungen durch Privatpersonen zu verhindern
oder auszugleichen (Erläuternder Bericht, Textziffer 25 f.).
Vor diesem Hintergrund stellen die in der Anfrage geschilderten Vorgänge
nach Einschätzung der Bundesregierung keine Verletzung der in Artikel
1 des 12. Protokolls vorgesehenen Rechte dar.
Frage 12.
Welche Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen für Intersexuelle
sind der Bundesregierung bekannt?
Antwort:
Bekannt ist die Transidentitas e.V., Offenbach. Es handelt sich dabei
um einen gemeinnützigen, bundesweit tätigen Verein, der Menschen mit abweichender
Geschlechtsidentität die Möglichkeit einer virtuellen Beratung per E-Mail
zu allen psychischen und medizinischen Problemen der Transidentität bietet.
Nach eigenen Angaben (1998/99) ist der Bundesverband Mitglied des Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und hat 200 Mitglieder. (Anmerkung der
dgti: Seit Jan. 2001 befindet sich Transidentitas e.V. in Liquidation
und existiert praktisch nicht mehr - der Leser möge dies bitte nur als
Information und nicht als Wertung verstehen.)
Auf Länderebene soll es sieben Organisationen geben, die jedoch nicht
Mitglied des Bundesverbandes sind. Auf Ortsebene gibt es 45 Vereine, Selbsthilfekontaktstellen
und -gruppen, die sich mit Fragen der Intersexualität befassen.
Bekannt ist des Weiteren die Deutsche Gesellschaft für Transidentität
und Intersexualität e.V. (dgti), mit Sitz in Köln-Godorf, ist ebenfalls
bundesweit tätig und berät Betroffene sowie deren Angehörige.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von örtlichen/regionalen Gruppen und
Ansprechpartnern, die der Bundesregierung jedoch naturgemäß im einzelnen
nicht bekannt sind.
Frage 13:
Welche Unterstützung erfahren intersexuelle und ihre Infrastruktur derzeit
aus Bundesmitteln?
Antwort:
Aus Bundesmitteln werden derzeit keine bundesweit tätigen Selbsthilfeeinrichtungen
gefördert, die sich mit der Beratung von Menschen mit abweichender Geschlechtsidentität
(Transsexuelle, Transvestiten und Intersexuelle) befassen.
Frage 14.
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um den Aufbau
einer bundesweiten Infrastruktur für erwachsene intersexuelle Menschen
zu unterstützen?
Antwort:
Der Bundesregierung liegen keine hinreichenden Erkenntnisse über die Lebenssituation
erwachsener intersexueller Menschen vor, um die Erforderlichkeit eventueller
Maßnahmen für den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur beurteilen zu
können. Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass Länder und Kommunen vorrangig
zuständig sind, bedarfsgerechte soziale Strukturen zur Verfügung zu stellen,
zu denen auch professionelle und zielgruppenorientierte Beratungsangebote
gehören.
Frage 15:
Was kann und will die Bundesregierung unternehmen, um die Einrichtung
außerklinischer Kontaktzentren mit einem psychologischen Beratungsangebot
für Intersexuelle zu fördern, welche die von Fachleuten und Interessensverbänden
für wesentlich erachtete Kontaktaufnahme von Eltern und intersexuellen
Kindern mit anderen Menschen in der gleichen Situation und die psychologische
Beratung aller Beteiligten ermöglichen würde?
Antwort:
Familien oder einzelne Familienmitglieder können in der Bundesrepublik
Deutschland in unterschiedlichen Problem- und Lebenslagen auf ein qualifiziertes
Beratungsnetz zurückgreifen. Die Träger dieser familienorientierten Beratungsangebote
sind im Deutschen Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung
(DAK) zusammengeschlossen. Die Einrichtung und Förderung einzelner Beratungsstellen
liegt in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Die Bundesregierung
fördert einen Beratungsführer, der ein aktuelles Verzeichnis der ambulanten
psychosozialen Beratungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland enthält.
Herausgegeben wird der Beratungsführer von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft
für Jugend- und Eheberatung, München. Darüber hinaus ist es Aufgabe des
Bundes, zentrale Beratungsträger und die länderübergreifende Qualifizierung
der Beratungsträger und Multiplikatoren (Fachkräfte) zu fördern, um gleichmäßige
Standards zu erhalten. Intersexualität ist dabei z.B. Thema in Weiterbildungsangeboten
für die Sexualberatung.
Frage 16:
Ist die Bundesregierung bereit, eine bundeseinheitliche Handreichung zum
Schutz intersexueller Minderjähriger, ähnlich der vom Bundesministerium
der Justiz herausgegebenen Bundeseinheitlichen Handreichung zum Schutz
kindlicher (Opfer-)Zeugen im Strafverfahren zu erstellen, die MedizinerInnen,
sozialen Diensten und auch Eltern als Information und Leitfaden dienen
kann?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Richtlinien bzw. Empfehlungen für den Umgang mit Patienten mit Intersex-Syndromen
- wie beispielsweise die von Beier et al. (2001) entwickelte - existieren
bereits. Wegen der Einzelheiten wird auf die Antwort zur Frage 22 verwiesen.
Handreichungen des Bundes erscheinen nicht sinnvoll. Im Gegensatz zum
Problem des Schutzes kindlicher (Opfer-) Zeugen im Strafverfahren stellt
sich die zentrale Frage, ob eine und welche ärztliche Behandlung zum Wohle
des intersexuellen Kindes ist, vor allem als medizinisches und privatrechtliches
Problem dar.
Frage 17:
Welche Schritte kann und will die Bundesregierung hin zu einer breiten,
allgemein zugänglichen und akzeptanzfördernden Aufklärung über die Existenz
intersexueller Menschen unternehmen?
Antwort:
Der Bundesregierung liegen keine hinreichenden Erkenntnisse über die Lebenssituation
intersexueller Menschen vor. Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht möglich, zu beurteilen, ob und inwieweit entsprechende Aufklärungsmaßnahmen
geeignet und erforderlich sind.
Frage 18:
Sieht die Bundesregierung Forschungsbedarf zur Evaluation der sozialen,
rechtlichen, medizinischen und wissenschaftlichen Situation intersexueller
Menschen in Deutschland, angeleitet von dem Ziel, diese Situation zu verbessern?
Wenn ja, wird sie die für diese Forschung erforderlichen Mittel zur Verfügung
stellen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ist ein Grundbedürfnis
aller Menschen. Die Bundesregierung trägt diesem Bedürfnis mit ihrem neuen
Gesundheitsforschungsprogramm sowie in ihren Beiträgen zur Finanzierung
der Wissenschaftsorganisationen Rechnung. Qualifizierte Anträge zur Erforschung
der Ursachen der Intersexualität können jederzeit von der von Bund und
Ländern gemeinsam geförderten "Deutschen Forschungsgemeinschaft"
entgegengenommen werden. Über die Förderung wird auf der Basis des Urteils
ausgewiesener, unabhängiger Experten entschieden.
D. Zur medizinischen Praxis
Frage 19:
Sind der Bundesregierung die grundlegenden Erwägungen zur standardisierten
Einführung medizinischer Interventionen an intersexuell Geborenen in den
50er und 60er Jahren in der Bundesrepublik bekannt?
Wenn ja, wie bewertet sie diese?
Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren in Deutschland keine verbindlichen
Richtlinien (Standards of Care) für die Behandlung von Menschen mit Intersex-Syndromen.
Allerdings orientierte man sich häufig an den von Money und anderen in
den USA seit den 60er Jahren entwickelten Richtlinien zur "optimalen
Geschlechtszuschreibung" (vgl. Beier et al. 2001). Diese sehen u.a.
vor:
- eine möglichst umfassend und schnell durchgeführte Diagnostik der zugrundeliegenden
Störung,
- eine möglichst frühzeitige (spätestens bis zum 18. Lebensmonat) Festlegung
der Geschlechtszugehörigkeit, die konsequent durchgehalten werden soll,
- eine möglichst frühzeitige operative Korrektur des ambivalenten Genitals
entsprechend der getroffenen Geschlechtszuordnung, um so Kind, Eltern
und sozialer Umwelt Eindeutigkeit zu vermitteln und die Geschlechtsidentitätsentwicklung
nicht zu gefährden. Dabei ist auch das spätere sexuell-funktionelle Operationsergebnis
zu berücksichtigen.
- eine frühzeitige operative Entfernung der männlichen Gonaden, sofern
sie der gewählten Geschlechtszuschreibung widersprechen (u.a. um eine
etwaige Maskulinisierung in der Pubertät bei einem als Mädchen aufgezogenen
Individuum zu verhindern),
- eine im Pubertätsalter einsetzende Behandlung mit denjenigen Sexualhormonen,
die der gewählten Geschlechtszuschreibung entsprechen.
Da die plastisch-chirurgische Rekonstruktion eines sog. Neo-Penis erheblich
schwieriger ist als die einer sog. Neo-Vagina, ist es - insbesondere in
früheren Jahren - aus medizinisch-technischen Gründen häufiger zu einer
Geschlechtzuweisung zum weiblichen Geschlecht gekommen.
Frage 20:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass standardisiert durchgeführte
medizinische Eingriffe an nicht Einwilligungsfähigen zur Geschlechtsfestlegung
oder Geschlechtsveränderung der vorhergehenden theoretischen Fundierung
inklusive einer Untersuchung der Langzeitfolgen bedurft hätten?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung sind, abgesehen von diesen
genannten groben Richtlinien, die jeweiligen Eingriffe bei Patienten mit
Intersex-Syndromen generell wenig standardisiert. Eine theoretische Fundierung
der genannten Behandlungen hat durchaus stattgefunden und ist auch in
die genannten Richtlinien eingeflossen. Die Sektion Pädiatrischer Endokrinologen
der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie hat mit Vertretern der Selbsthilfe
ab dem 1. Januar 2000 ein Qualitätssicherungsprojekt zu dem Adrenogenitalen
Syndrom bundesweit an 20 Kliniken initiiert.
Frage 21:
Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung,
dass die als intersexuell bezeichneten Menschen krank sind?
Wenn ja, wie begründet sie diese?
Antwort:
Nach den Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung ist Intersexualität
ein Syndrom. Wenn ein intersexuelles Genitale das einzige Symptom der
zugrundeliegenden Ursache ist, kann man dies als eine Abweichung oder
Variation bezeichnen. Intersex-Zeichen können aber auch mit anderen körperlichen
Problemen (z.B. mit Cortisolmangel und Salzverlust) in direktem Zusammenhang
stehen, und insofern als Symptom einer "Krankheit" oder Störung
aufgefasst werden. Darüber hinaus kann das subjektive Leiden des Kindes
bzw. Eltern an dem uneindeutigen Genitale Formen annehmen, die den Begriff
"Störung" oder "Krankheit" rechtfertigen. Es ist jedoch
darauf hinzuweisen, dass solches Leiden immer von den jeweiligen sozialen
und kulturellen Reaktionen und Bedingungen abhängt. In diesem Zusammenhang
sei z.B. an den deutliche Wandel bei der Beurteilung von und der Einstellung
gegenüber Homosexualität in den letzten 50 bis 100 Jahren erinnert. Diese
Einschätzung wird von der Bundesregierung geteilt.
Frage 22:
Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung,
dass die Vereindeutigung des Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern
notwendig ist?
Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
Wenn nein, hält sie ein generelles Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen
an nicht Einwilligungsfähigen für geboten?
Antwort:
Die Bundesregierung hat nicht die Aufgabe in die Diskussion um fachliche
Fragen von Diagnostik und Therapie in der Medizin einzugreifen.
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung besteht eine relativ weitgehende
Übereinstimmung darüber, dass eine frühe eindeutige Festlegung des Geschlechts
die Entwicklung einer stabilen Geschlechtsidentität erleichtert. Eine
stabile Geschlechtsidentität ist für die allgemeine psychische Entwicklung
und Identitätsbildung wichtig und hilfreich. Zwar ist das, was in einer
bestimmten Kultur als männlich und weiblich gilt, historischen Veränderungen
unterworfen, dennoch erscheint die nicht nur in westlichen Kulturen vorherrschende
Einteilung in zwei Geschlechter ein weitverbreitetes und starkes Bedürfnis
und eine wirkmächtige soziale Realität darzustellen.
Um der in den letzten Jahren laut gewordenen und z.T. berechtigten Kritik
an der bisherigen Praxis Rechnung zu tragen, wurden in den letzten Jahren
in den USA (z.B. von Diamond und Sigmundson, 1997b) und auch hierzulande
andere Richtlinien bzw. Empfehlungen für den Umgang mit Patienten mit
Intersex-Syndromen entwickelt. Beier et al. (2001) haben z.B. folgendes
Vorgehen vorgeschlagen:
- Schnellstmögliche und umfangreiche Diagnostik in einem spezialisierten
Zentrum, wobei Sicherheit vor Schnelligkeit gehen soll (nach dem Motto
nihil nocere).
- Vollständige, verständliche und wiederholte Information der Eltern über
das Intersex-Syndrom des Kindes von Beginn an, Abstimmung aller Entscheidungen
mit den Eltern, gerade auch, wenn noch kein Geschlechtsfestlegung möglich
ist.
- Die intersexuelle Symptomatik soll als eine Abweichung bzw. Störung
der Genitaldifferenzierung und nicht als eine Monstrosität dargestellt
werden.
- Es sollen auch den Eltern die verschiedenen Faktoren, die die Geschlechtszugehörigkeit
beeinflussen, erläutert werden.
- Eine einmal getroffene Entscheidung sollte in der Erziehung konsistent
durchgehalten werden. Bei unsicheren Entscheidungen sollten jedoch möglichst
geschlechtsneutrale Namen gewählt werden und es sollte auf Verhalten des
Kindes geachtet werden, die von der gewählten Zuschreibung abweichen.
- Angebot einer kontinuierlichen sexualmedizinischen (und -psychologischen)
Beratung und Begleitung bis ins Erwachsenenalter, in professioneller Offenheit
und Zurückhaltung.
- Strikte Beachtung der Individualität und Integrität des Kindes/Jugendlichen
- Falls der Patient später, z.B. in der Pubertät, einen Geschlechtswechsel
wünscht, sollte in jedem Fall ein Alltagstest (wie auch bei der Behandlung
von transsexueller Patienten) erfolgen.
- Verpflichtung zur Nachuntersuchung von Patienten mit Intersex-Syndromen
bis in Erwachsenenalter (falls diese damit einverstanden sind).
Maßgebliches Kriterium für die Bundesregierung ist das Wohl des Kindes.
Wenn die Vereindeutigung des Geschlechtes im Einzelfall dem Wohl des Kindes
dient, muss sie durchgeführt werden; wenn sie dem Wohl des Kindes abträglich
ist, muss sie unterbleiben. Die Weiterentwicklung und Verbesserung der
Behandlungsmöglichkeiten von Intersexuellen in diesem Sinn wird befürwortet.
Frage 23:
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Kritik an medizinischen Eingriffen
an intersexuellen Minderjährigen, die diese Eingriffe als Folter bezeichnet,
und die Forderung, deren Durchführung zu unterlassen?
Antwort:
Die Bundesregierung sieht keinerlei Anhaltspunkte die medizinischen Eingriffe
an intersexuellen Minderjährigen als Folter als einem bewussten Zufügen
von erheblichen Schmerzen zur Erzwingung eines Handelns, Unterlassens
oder Duldens zu werten. Die Bundesregierung hält es auch im Interesse
einer notwendigen sachlichen und fachkompetenten Debatte um die Behandlung
von Intersexuellen für wenig hilfreich solche Vergleiche anzustellen.
Frage 24:
Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Unterschied zwischen
genitalverstümmelnden Maßnahmen, wie sie in einigen Kulturen Afrikas praktiziert
werden, und den ebenfalls genitalverstümmelnden Maßnahmen, wie sie im
Rahmen der Geschlechtszuweisung Intersexueller vorgenommen werden?
Antwort:
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es grundsätzliche und wesentliche
Unterschiede zwischen den sog. Beschneidungen und den Behandlungen Intersexueller.
Die genitalverstümmelnden Maßnahmen, wie sie in einigen Kulturen Afrikas
an Mädchen und Frauen praktiziert werden, werden von Ethnie zu Ethnie
unterschiedlich begründet. Die Begründungen richten sich jedoch nie auf
und die Eingriffe bezwecken nie konkrete medizinisch-therapeutische Eingriffe.
Diese Maßnahmen führen zum Verlust bzw. zu einer deutlichen Einschränkung
der sexuellen Erlebnisfähigkeit und haben z.T. auch diesen Zweck. Sie
sind nach deutschem Recht als schwere Körperverletzung mit Strafe bedroht.
Operative Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung bei Intersexuellen erfolgen
nach Feststellung der medizinischen Indikation durch einen Arzt mit dem
Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige Basis für die Entstehung der
Geschlechtsidentität zu geben. Die Eltern stimmen den Maßnahmen zu, um
ein möglichst normales Aufwachsen des Kindes zu ermöglichen und durch
die Intersexualität entstehende psychische Belastungen zu vermeiden. Bei
den operativen Maßnahmen sollte dabei immer der Erhalt der genitalen Sensibilität
- wie überhaupt die psychosexuelle "Funktionsfähigkeit" - angestrebt
werden. Dies ist mit den heutigen operativen Techniken auch i.d.R. möglich.
E. Zur rechtlichen Situation Intersexueller
Frage 25:
Wie lässt sich die gängige medizinische Praxis der Geschlechtszuweisung
bei intersexuellen Kindern nach Ansicht der Bundesregierung mit § 1631
c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vereinbaren, der die Sterilisation von
Kindern verbietet?
Antwort.
Operative Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung dienen nicht dem Ziel, das
Kind zu sterilisieren, sondern sollen dem Kind, das Merkmale beider Geschlechter
aufweist, die Identifikation mit einem Geschlecht ermöglichen.
Frage 26:
Wie beurteilt die Bundesregierung aus rechtlicher Sicht die Gültigkeit
eines zwischen Arzt/Ärztin und Eltern geschlossenen Behandlungsvertrages
zum Zwecke medizinischer Eingriffe an nicht Einwilligungsfähigen zur Geschlechtsfestlegung
oder Geschlechtsveränderung?
Antwort:
Für Behandlungsverträge zur Geschlechtsfestlegung oder -korrektur gelten
die allgemeinen Regeln über die Heilbehandlung hinsichtlich Einwilligung
und Aufklärung sowie ggf. hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung. Ein
solcher Behandlungsvertrag ist jedenfalls dann als wirksam anzusehen,
wenn die Behandlung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses medizinisch indiziert
war und nicht offensichtlich dem Kindeswohl widersprach.
Frage 27:
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die elterliche Verfügungsgewalt
gegenüber Kindern dergestalt einzuschränken, dass Eingriffe an Minderjährigen
mit dem Ziel der Vereindeutigung des Körpergeschlechts innerhalb des binären
Rahmens Mann/Frau ausgeschlossen werden?
Antwort:
Nein. Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wäre
ein solcher Eingriff in das elterliche Sorgerecht zum Schutz des Kindeswohls
weder geeignet noch erforderlich.
Frage 28:
Sind der Bundesregierung die Urteile des obersten Gerichtshofs Kolumbiens
SU 37/99 vom 12. Mai 1999 und T-551/99 vom 2. August 1999 bekannt?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Antwort:
Die Entscheidungen sind der Bundesregierung bekannt. Es ist darauf hinzuweisen,
dass ihnen zufolge ein medizinischer Eingriff ohne Einwilligung des Minderjährigen
nach kolumbianischem Verfassungsrecht nicht stets unzulässig ist.
Frage 29:
In welchem Verhältnis stehen nach Ansicht der Bundesregierung im Falle
der elterlichen Entscheidung für eine genitalverändernde Operation ihres
Kindes der § 1552 BGB zur Regelung des elterlichen Sorgerechts und die
Grundrechte des Kindes (Menschenwürde, Handlungsfreiheit, Freiheit der
Person)?
Frage 30:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, das medizinische Interventionen
zum Zwecke einer geschlechtlichen Polarisierung an nicht Einwilligungsfähigen
den verfassungsrechtlich zugesicherten Grundrechten auf Selbstbestimmung
und körperliche Unversehrtheit zuwiderlaufen?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
Frage 31:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in diesen Fällen von Amts
wegen ermittelt werden müsste?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Fragen 29 - 31 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Die Ausübung des elterlichen Sorgerechts hat sich stets am Kindeswohl
auszurichten (§ 1627 BGB). Deshalb dürfen die Menschenwürde und die Rechte
des Kindes auch durch eine Einwilligung der Eltern in medizinische Eingriffe
nicht verletzt werden. Eine solche Verletzung ist aber nicht anzunehmen,
wenn ein Eingriff medizinisch indiziert ist.
Frage 32:
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die medizinischen Eingriffe zum
Zwecke einer geschlechtlichen Polarisierung an nicht Einwilligungsfähigen
vereinbar mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
Frage 33:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in diesen Fällen von Amts
wegen ermittelt werden müsste?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Fragen 32 und 33 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Medizinische Eingriffe der geschilderten Art würden nach der Spruchpraxis
zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in das in ihrem Artikel 8 Abs. 1 gewährleistete Recht auf Achtung des
Privatlebens eingreifen. Eine Verletzung dieses Rechts liegt jedoch zumindest
dann nicht vor, wenn die Eltern anstelle eines selbst noch nicht einwilligungsfähigen
Minderjährigen eingewilligt haben und die Behandlung nach den zu diesem
Zeitpunkt anerkannten Prinzipien als medizinisch notwendig erscheint.
Frage 34:
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine zwingende Notwendigkeit
zur bipolaren Geschlechterdefinition?
Wenn ja, worin besteht diese?
Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unter bestehenden
rechtlichen Bedingungen, die Kategorie Geschlecht künftig aus allen offiziellen
Dokumenten zu streichen?
Antwort:
Die deutsche Rechtsordnung geht von der Unterscheidung des Geschlechts
von Menschen in 'männlich' und 'weiblich' aus, vgl. z.B. Artikel 3 Abs.
2 S. 1 des Grundgesetzes. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Personenstandsgesetzes
(PStG) ist das Geschlecht eines Kindes in das Geburtenbuch einzutragen.
Ein Kind darf dabei nur als Knabe oder Mädchen bezeichnet werden. Die
Eintragung "Zwitter" wird als unzulässig angesehen, weil dieser
Begriff dem deutschen Recht unbekannt ist (Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht,
Kommentar zu § 21 PStG Rz. 71). In Zweifelsfällen ist eine Bescheinigung
des Arztes oder der Hebamme einzuholen, die gemäß § 266 Abs. 5 der Dienstanweisung
für die Eintragung maßgeblich ist. Ergibt sich im Laufe der Entwicklung
des Kindes, dass sein Geschlecht falsch bestimmt worden ist, so ist sein
Geburtseintrag gemäß § 47 PStG zu berichtigen.
Solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, ob eine Nichtfestlegung
des Geschlechtes dem Wohle der Betroffenen dient, ist eine Änderung des
Rechtes nicht erforderlich.
Liebe Eltern,
Sie haben ein intersexuelles Kind auf die Welt gebracht!
Schenken Sie Ihrem Kind auch ein Leben, sein Leben!
Wir wissen sehr gut was Sie jetzt alles bewegt!
Sie werden sich schon Fragen gestellt haben wie:
- Wer ist schuld das mein Kind intersexuell ist, ich oder der Partner?;
- Was ist mein Kind
Junge oder Mädchen?;
- Was soll jetzt geschehen?;
- und;
- und.....?;
Sicherlich, alles Fragen die berechtigt sind und deren Antworten die
Zukunft Ihres Familienlebens und vor allem anderen das gesamte Leben Ihres
Kindes maßgeblich beeinflussen werden.
Aber diese Fragen zu stellen ist eigentlich für Sie sinnlos, denn keine
dieser Fragen oder deren Antworten werden Sie einer Lösung des scheinbaren
Problems näher bringen.
Die Situation ist da und daran ist Nichts mehr ungeschehen zu machen,
Ihr Kind ist intersexuell.
Das hört sich wie ein Todesurteil aus dem berufenem Munde eines Scharfrichters
an. Sie werden ganz sicher ein ähnliches oder das gleiche Gefühl gehabt
haben als Ihnen die Ärzte Ihres Kindes diese Diagnose eröffneten.
Dieser Eindruck dieses Gefühl aber trügt!
Ihr Kind ist körperlich sicherlich nicht so wie Sie als Eltern es sich
wünschten, aber es ist vor allem Ihr Kind und ein Mensch.
Es ist ganz bestimmt:
- kein Mutant, der kleine Kinder schlachtet wie im Fernsehn;
- kein adrenogenitales Syndrom oder Ähnliches, das sind Diagnosen keine
Menschen;
- kein Golem, kein Gegenstand den man nach Belieben schnitzen und benutzen
kann, oder nach belieben einen Geist einfüllen kann;
Es ist auch ein hilfloses Kind das mit allen seinen Sinnen und Erwartungen
darauf vertraut, dass Sie als seine Eltern, es akzeptieren und annehmen,
es vor allen Risiken und Gefahren schützen, es ernähren und bilden werden,
es stark machen für sein zukünftiges Leben in dieser Gesellschaft. Es
vertraut darauf, dass Sie das Richtige tun und es lernt von Ihnen, dass
Unwahrheit die Schwäche vernunftbegabter Wesen ist.
Dann, und nur dann, dürfen Sie darauf vertrauen, dass Ihr Kind auch für
Sie da sein wird wenn Sie es brauchen! Schaffen Sie sich in Ihrem Kind
ein Abbild von Gewalt, Willkür, Frustration und Lüge werden Sie Nichts
anderes finden wenn Sie nach Ihrem Kind rufen!
Sicher, es hat ein intersexuelles Genitale, aber dieses ist ganz bestimmt
nicht Krank im Sinne z.B. einer eitrigen Wunde, einer Verletzung, oder
gar einer Behinderung. Eigentlich ist das Genitale sogar richtig gesund,
es ist zwar anders als das der meisten anderen Menschen, aber es entspricht
genau den biologischen Gegebenheiten die Ihr Kind im Mutterleib haben
wachsen und leben lassen. Das hört sich aus Ihrer Sicht bestimmt sehr
unglaubwürdig und schwierig an. Folgen Sie uns durch die nächsten Elternbriefe
und Sie werden es verstehen können.
Denn wir sind es, und wurden
mit diesem Verständnis geboren, wie auch Ihr Kind!
Verständnis ist die Fähigkeit intelligenter Wesen, die es ihnen erlaubt
friedlich und ohne Gewalt in der Gesellschaft anderer vernunftbegabter
Wesen leben zu können! Intelligenz ist die Fähigkeit vernunftbegabter
Wesen sich über die Tiere und deren Triebe zu erheben! Tierische Triebe
sind elementare Instinkte die ausschließlich der Fortpflanzung und damit
der Arterhaltung dienen!
¨¨¨¨¨
Wir werden im Folgenden dieses Intersex Elternbriefes als
auch in den weiteren Briefen, versuchen Ihnen einen Leitfaden für das
was Sie demnächst angeblich entscheiden müssen an die Hand zu geben.
Wir werden Ihnen aber sicherlich keine Patent- Lösung Ihres scheinbaren
Problems anbieten können, das kann Niemand.
Sie werden
jetzt sicherlich denken Hast Du eine Ahnung, von wegen scheinbares
Problem.....!
Glauben Sie mir und seien Sie versichert, spätestens beim dritten Elternbrief
sind Sie mit uns einer Meinung, dass Sie tatsächlich kein Problem haben
sondern, dass es nur so erscheint als das Sie Eines hätten. Und es gibt
auch eine Menge anderer Menschen die Ihnen dies vermitteln wollen. Lassen
Sie sich davon NIE beirren, Sie und Ihr Kind werden in jedem
Fall die Konsequenzen egal welche Entscheidung Sie bezüglich Ihres Kindes
treffen werden, tragen müssen. Das gilt auch für das was Wir Ihnen vermitteln,
ziehen Sie alle Überlegungen zusammen und dann entscheiden Sie, für
Ihr Kind und sein Leben!
Es werden sicherlich bereits kurz nach der Geburt Ihres Kindes einige
Menschen an Sie herangetreten sein und Ihnen gesagt haben, dass die moderne
Medizin das Problem der Intersexualität Ihres Kindes lösen kann.
Wir werden im Folgenden bewusst keine Stellung zu dieser oder ähnlichen
Aussagen der Medizin beziehen. Wir werden lediglich versuchen Ihnen das
umfassende Wissen zu vermitteln, dass es Ihnen ermöglicht die Sachverhalte
bezüglich Ihres intersexuellen Kindes selbständig zu beurteilen und danach
zu handeln.
Eines aber ist ganz sicher und es gibt keine weitere
Alternative unter denen Sie entscheiden könnten!
Es gibt nur drei Möglichkeiten der Entscheidungen
für Sie:
1. Die Ärzte entscheiden wir machen das Kind optisch zum Mädchen,
Sie verlassen die Klinik dann mit einer Tochter, was übrigens
in den meisten Fällen, weil technisch einfacher, gemacht wird;
2. Die Ärzte entscheiden wir machen optisch einen Jungen,
Sie verlassen die Klinik dann mit einem Sohn, was übrigens
mittlerweile selten ist, weil es technisch schwieriger ist einen Penis
aufzubauen, besonders bei sehr kleinen Kindern, als eine Vagina in den
Körper zu machen;
3. Ihr Kind entscheidet selbst was es ist, weil Sie keine Entscheidung
getroffen haben und dem Kind die Entscheidung offengehalten haben, was
übrigens einer zunehmender Trend ist der mittlerweile auch schon von verschiedenen
Wissenschaftlern empfohlen wird;
Einschränkend sage ich Ihnen jedoch aber auch, sollten Sie schon Entscheidungen
bezüglich des Geschlechtes Ihres Kindes getroffen und realisiert haben,
dass Sie sich damit wahrscheinlich ein Problem geschaffen haben könnten.
Aber das hängt von der Art der Entscheidung ab die Sie trafen und davon
wie Sie mit der nun irreversibel gewordenen Situation in Zukunft umgehen
werden. Es gibt keinen Weg den man nicht verlassen könnte wenn man erkennt
das er falsch ist! Davon aber später mehr. Wir werden versuchen Ihnen
einen Einblick in unsere intersexuelle Sicht der Welt zu eröffnen. Diese
Sicht wird mit großer Sicherheit auch eines Tages die Sicht Ihres Kindes
sein, ganz egal was Sie tun oder an Ihrem Kind tun lassen werden. Nur
werden Sie und Ihr Kind die Gewinner sein, wenn Sie ausschließlich Ihrem
Kind vertrauen, und seiner Fähigkeit das es das Richtige für sich tun
kann. Sie als Eltern sitzen zwischen allen Stühlen, zwischen uns,
Ihren Kindern und zwischen Kultur, Politik, Juristerei und nicht zuletzt
ärztlichen Interessen. Unsere Eltern haben das Falsche getan. Wir verdammen
sie dafür! Unsere Familien sind daran zerbrochen! Wir wissen aber auch,
dass Sie wahrscheinlich aus Mangel an Information keine andere Möglichkeit
hatten! Machen Sie es besser! Sprechen Sie mit Ihrem Kind und nicht über
es mit Anderen!
Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass wir keine Vorteile aus irgendeiner
Ihren Entscheidungen ziehen können und auch nicht wollen. Im Gegenteil
alles was Sie hier von uns sehen und hören, ist aus unseren eigenen Mitteln,
unser Freizeit und den Erfahrungen unserer Lebenswege entstanden und finanziert.
Deshalb seien Sie vorsichtig und überlegen Sie lieber zweimal bevor Sie
jemanden, in Bezug auf Ihr Kind, Ihr Vertrauen schenken der an Ihrer Situation
Geld verdient oder verdienen könnte. Sie tun dies ja sicherlich auch,
wenn Sie eine Versicherung o.ä. abschließen. Denken Sie immer daran, es
fällt Ihrem Gegenüber immer leichter zu lächeln wenn er weiß das er/sie
in Zukunft wieder einen dicken Haufen Geld, an Ihnen bzw. Ihrem Kind,
verdienen kann. Da wir gerade beim Geld sind, wissen Sie was die erste
operative Geschlechtszuweisung Ihres Kindes kosten kann?
Nun, je nach Fall bewegt sich dies zwischen 80.000 und 300.000 Deutschen
Mark.
Ein richtig angenehmes Sümmchen für Ihre Unterschrift unter einen Behandlungsvertrag
zur Behandlung Ihres intersexuellen Kindes. Aber damit haben Sie ja nichts
zu tun, dass bezahlt zur Gänze ja die Krankenkasse.
Aber ich denke, es ist jetzt Zeit, dass wir das allgemeine Geschwätz
beenden und mal Tacheless reden.
Da ich sowieso weder Mann noch Frau sondern
Zwitter der Tat bin habe ich Ihnen ein allgemein gebräuchliches
Formular vorbereitet, was Sie bevor Sie einem geschlechtsverändernden
Eingriff an Ihrem Kind zustimmen, dem Arzt vorlegen sollten der den Eingriff
vornehmen wird. Wie Sie selbst sehen werden, wenn Sie das Formular durchlesen,
steht dort nichts drin was in irgendeiner Weise unseriös wäre. Im Gegenteil
an Ihrem Kind werden so gravierende Veränderungen vorgenommen, sodass
es für Sie und Ihr Kind nur recht und billig ist wenn man
Ihnen die Richtigkeit des Eingriffes bestätigt. Insbesondere da solche
Eingriffe heute für die moderne Medizin keine Probleme mehr darstellen
dürften, sollte eine Unterschrift auch kein Problem sein, oder?
Wir werden uns in den Intersex Elternbriefen weder mit
der Erörterung medizinischer Syndromkomplexe, noch mit veränderten Chromosomensätzen
oder gar speziellen Operationsempfehlungen beschäftigen, dass ist was
für die Mediziner die damit Geld verdienen. Sollten Sie aber dahingehende
Fragen haben, so wenden Sie sich an unsere E- Mail Adressen oder folgen
Sie den Links auf unseren anderen Internetseiten die Sie zu den entsprechenden
Themen führen. Tausende Internetseiten haben schon zu irgendwelchen biomedizinischen
Komplexen Stellung genommen. Das werden wir nicht tun, denn es hilft Ihnen
und Ihrem Kind nichts wenn Sie wissen, dass Ihr Kind eine Deletion
im kurzen Arm des X- Chromosoms Xp22.2/22.3 oder einfach nur einen Gendefekt
auf Chr6 mit gekoppelten HLA- Locus 6p21.3 hat. Wir glauben Ihnen ist
mehr damit geholfen wenn wir Ihnen die notwendigen Informationen vermitteln,
damit Sie die richtige Entscheidung treffen die Ihrem Kind sein richtiges
Leben schenkt und nicht eine Kunstwelt, nicht ein synthetisches Leben
mit synthetischen Inhalten die durch synthetische Genitale geprägt wurden,
an denen Sie möglicherweise und Ihr Kind sicherlich zerbrechen könnten.
Denn ihr Kind muss sein Leben lang mit der von Ihnen getroffenen Entscheidung
leben, auch dann noch wenn Sie nicht mehr für es da sein werden!
Wir werden Ihnen allerdings viele Bilder zeigen, die Sie sonst nicht
zu sehen bekommen. Sie werden das was da gezeigt wird vor Ihrem Kind verantworten
müssen. Aber auch die geheimgehaltenen Überlegungen zuweisender Mediziner,
einfach all jene Hintergrundinformationen die Sie sonst niemals zu sehen
bekommen werden, Die Sie aber wissen müssen um die richtige Entscheidung
für Ihr Kind zu treffen, sind mit dabei. Auch Statistiken der Erfolgsquoten
geschlechtlicher Zwangszuweisungen von Klein- und Kleinstkindern, die
es angeblich nicht gibt, werden mit dabei sein, natürlich mit Quellenangaben.
Auch ist Ihnen mit Sicherheit aufgefallen das die sogenannten Abstracts
zur Intersexualität viele Wörter machen, aber Nichts aussagen. Wir werden
Ihnen diese Texte vollständig vorstellen.
Ich darf an dieser Stelle einen herzlichen Dank als DARKZERO@0
an die Hackerfreunde in aller Welt aussprechen die es mit Ihrem Einsatz
seit Jahren ermöglichen, dass die Daten und Schreckensbilder einer fehlgeleiteten
Medizin die Öffentlichkeit in jedem Fall erreichen werden.
Viele intersexuelle Menschen haben, die falsche Entscheidung Anderer
über Ihr Geschlecht schon mit Ihrem Leben bezahlt. Dies ist eine Tatsache
und keine Drohung und wir wollen Ihnen als Eltern damit auch keine Angst
machen. Suizid ( Selbstmord) ist einfach die Realität und lebensbegleitender
Umstand zwangszugewiesener intersexueller Menschen, die einfach nur Opfer
einer zugegebenermaßen potenten Gruppe von Medizinern geworden sind, die
sicherlich bei Ihrem Tun nur das Wohl im Auge haben. Aber wie bereits
angedeutet, betrifft dies mit Sicherheit nicht alle Mediziner, genauso
wie man nicht alle Mediziner des Abrechnungsbetruges beschuldigen kann,
nur weil einige wenige nicht zwischen Mein und Dein unterscheiden
können. Es gibt überall schwarze Schafe dort und auch bei uns, leider!
Ich denke die Welt könnte viel menschenfreundlicher sein, wenn manche
Zeitgenossen ihre Mitmenschen nicht nur unter dem Aspekt der Nützlichkeit
für die eigene Geldbörse betrachten würden.
Deshalb bedenken Sie alles wohl, denn entscheiden können Sie nur einmal
aus absolut 3 Möglichkeiten und dort nur richtig oder falsch. Die öfter
angeführte vierte Möglichkeit Alles bei Bedarf umkehren zu können
gibt es ganz sicher nicht!
Viele von uns haben bisher ihr ganzes Leben darauf gewartet, dass.....
es ist keine Fee gekommen die.....!
Wir wollen das dies Alles aufhört, wir wollen nicht von einem Leben träumen
das man uns nahm, wir wollen unser Leben leben, nicht den vermessenen
Traum der Pädiatrie von der optisch perfekten künstlichen Vagina, oder
den der funktionierenden Penisprothese! Wir sind Menschen, die weder durch
eine perfekte Neovagina, noch durch eine Penisprothese beschrieben werden
können.
Deshalb haben Sie den Mut, sagen Sie Ja zu Ihrem Kind
denn darum sollte es Ihnen gehen, und nicht Nein zur Intersexualität
Ihres Kindes denn darum geht es schon Anderen.
Ich freue mich, Sie beim nächsten
Intersex Elternbrief 01- 2001 zu dem Thema
Das Urteil weiblich zugewiesen zu sein
begrüßen zu dürfen!
J. Cl. Clüsserath
E-Mail: wedernoch@aol.com
Dies ist sicherlich eine Frage die, die Gemüter
als auch die Interessen der Betroffenen, der Heilberufe, der Politik eigentlich
der gesamten Kultur berührt. Diese Frage beinhaltet aber sehr viel mehr
Sprengstoff als die oberflächlich sichtbare Zuweisung einer Schuld. Die
elementare Substanz der Frage liegt vielmehr in einer " anderen Realität
", hinter der offensichtlichen Realität, die geschaffen wurde durch
das Vorhandensein eines Transsexuellengesetzes (TSG). Diese Substanz,
dieser anderen ebenfalls wahren Realität, eröffnet bei näherer Erforschung
schwindelnde, dimensionslose Abgründe zu Moral, Ethik und Gewissen im
Umgang einiger Mediziner mit menschlichem Leben. Die Wissenschaft,
als innovativer und praktizierender Motor der menschlichen Entwicklung
steht daher in der Verantwortung zu prüfen ob alles scheinbar Machbare
auch gemacht werden darf. Die Politik als Träger der Verantwortung,
im Sinne der Handlungsgrenzen wissenschaftlicher Praxis, steht deutlich
ebenfalls in dieser Verantwortung. Sie darf sich dieser Verantwortung
nicht durch Verweis auf Fachspezifika entziehen, da sie ansonsten einen
Teil " ihrer staatlichen Gewalt und Handlungsfähigkeit " zu
einem nicht mehr kontrollierbaren " Staat im Staate " macht.
Sie steht im Gegenteil sogar in der Pflicht sich unabhängige Instrumentarien
zu schaffen, die eine objektive politische und humane Beurteilung eines
jeden Sachverhaltes ermöglichen. Pures Nachplappern von sogenannten "
herrschenden Auffassungen ", in diesem Falle die der Sexualwissenschaften,
machen einen Staat zum " Hans- Wurst " jedes interessierten
Fachkreises. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine " fachliche Maßnahme
" mit erheblichen wirtschaftlichen Gewinnen und Vorteilen für diese
Fachkreise verbunden ist.
Der Religion ist dabei ein Rang als Teilaspekt politischen Handelns einzuräumen.
Insbesondere da hier, durch die vielfältigen Verflechtungen kirchlicher
Organisationen mit dem Gesundheitswesen, die Frage nach einer möglichen
Schuld, bezüglich medizinischer Handlungen unter dem Aspekt der christlichen
Glaubenslehre, ohne Abstriche zutrifft.
Die
Antwort der Bundesregierung auf die kleine
Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität
offenbart mit staatlicher Wucht geprägt durch eine eiskalte, menschenunwürdige
Argumentation die ganze Unwirksamkeit der verfassungsmäßig garantierten
Rechte der Menschen in der BRD. Damit wird auch die ganze Unfähigkeit
der politischen Handlungsträger zum Umgang mit ,und zum Schutz von, Minderheiten
in aller Deutlichkeit dokumentiert. In der Antwort der Bundesregierung
wird ebenfalls deutlich, wie durch den Missbrauch von Gesetzen, "mafiösen"
Strukturen und den daraus resultierenden Handlungen, aus Unwissenheit
oder purer Ignoranz, mit politischen Mitteln Vorschub geleistet wird.
Die Benachteiligten sind hierbei nicht nur die "medizynisch Behandelten"
sondern auch die sozialen Sicherungssysteme deren Bedeutung zu einem mometären
Selbstbedienungspool der interessierten Fachkreise verkommt.
Das TSG wurde seinerzeit geschaffen, als die politischen
Entscheidungsträger erkennen mussten, dass es zwei entscheidende
Elemente, Komponenten, für die Gesamtkonstruktion des individuellem Geschlechtes
gibt. Dies ist zum Einen der physiologische (körperliche) und zum Anderen
der psychologische (geistige) Teil von Geschlecht. Diese funktionale Konstellation
der Einheit aus Körper und Geist, die einen Menschen in seiner individuellen
Geschlechtlichkeit beschreibt, ist aktueller unbestrittener Stand, der
medizinisch-psychologischen Fachliteratur, der Rechtsprechung, als auch
der Gesetzgebung, im Sinne des TSG. Die humanitäre und absolut menschenwürdige
Intention der damaligen Initiatoren des TSG war, Menschen welche sich
auf der psychischen Ebene im falschen Geschlecht befinden, die Möglichkeit
zu geben diesen festgestellten Zwiespalt zu überwinden. Der Zwiespalt
sollte überwunden werden durch Anpassung der körperlichen Gegebenheiten,
da die psychischen Gegebenheiten sich nach Auffassung der Fachleute nicht
anpassen lassen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass dies
ein unglaublich revolutionärer sozialer Gedanke war, der von einer sehr
hohen ethisch-moralischen Kulturreife zeugte. Aber das war damals,
1980, als unter der Regie glaubwürdigerer Politiker, Mediziner, Juristen,
und Betroffener, das TSG zum Nutzen der Menschen realisiert wurde.
Nun muss man jedoch wissen, dass es auch Menschen gibt,
die mit einem Körper zwischen den beiden kulturell und medizinisch jeweils
eng definierten Geschlechterbildern von Mann und Frau geboren werden.
In Sprachgebrauch gibt es diese Menschen solange die Menschheit besteht.
Sie werden im Volksmund Zwitter, bei den Medizinern Intersexuelle
oder Hermaphroditen und in der heutigen Politik und deren Instrumentarien
gar nicht benannt. Jedenfalls sind Sie anscheinend weder rechtlich, noch
politisch, geschweige denn medizinisch etwas, das es sich lohnen
würde es so zu erhalten wie es ist. Medizinisch erkannte Intersexuelle
werden immer durch medizinische Eingriffe ohne Berücksichtigung
der angeborenen Psychosexualität, willkürlich dem männlichen oder weiblichen
Geschlecht zwangszugewiesen. Eine umfangreiche Prüfung der psychosexuellen
Anlagen zur Bestätigung der Richtigkeit der Zwangszuweisung findet bei
intersexuellen Kindern, im Gegensatz zu den Forderungen des TSG bei freiwilliger
Zuweisung Erwachsener, nicht statt. Es ist bekannt und Bestreben medizinischer
Praxis, diese Eingriffe möglichst früh, also bei Kleinstkindern oder noch
besser bei Säuglingen oder Neugeborenen, durchzuführen. Da bei diesen
Kindern und Säuglingen die angeborenen Psychosexualität durch den
derzeitigen Stand der Medizin nicht feststellbar ist, sind Fehlzuweisungen
entsprechend häufig. Die Frage die sich nun an dieser Stelle zu diesem
Thema als erstes, neben anderen stellt, ist: "Was passiert mit jenen
Menschen die falsch zugewiesen werden?"
Die Frage 22 lautet:
Teilt die Bundesregierung die in der Medizin vorherrschende Auffassung,
dass die Vereindeutigung des Geschlechtes bei Säuglingen und Kleinkindern
notwendig ist?
Wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung?
Wenn nein, hält sie ein generelles Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen
an nicht Einwilligungsfähigen für geboten?
Diese Frage ist nun in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine
Anfrage der PDS zum Thema Intersexualität, nach jahrelangen Protesten
Fehlzuweisungsbetroffener, beantwortet worden. Gemäß der Überlegung der
Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Frage 22, hat ja ein Intersexueller,
der falsch zugewiesen wurde, die Möglichkeit sich später entsprechend
den Richtlinien der Behandlung transsexueller Patienten zu unterziehen
und sich rückverwandeln, oder wie auch immer man das nennen möchte, zu
lassen.
Abgesehen von der Tatsache, dass das TSG lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen
eines geschlechtlichen Umstieges regelt, erfolgt eine weitere Behandlung
im Rahmen des TSG für den in der Kindheit zwangsweise geschlechtlich zugewiesenen
Menschen und deren Eltern, ausschließlich, immer und zeitlebens, unter:
1. erheblichen rechtlichen und gesetzlichen Einschränkungen durch:
+ sichtbare und nachverfolgbare Einträge und Vermerke in den Personenstandunterlagen,
die bei anderen Menschen üblicherweise nicht existieren;
+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den Meldeunterlagen;
+ zusätzliche Einträge u. Vermerke in den kirchlichen Unterlagen;
+ personenbezogene Informationsweitergabe an andere Behörden durch die
Amtsgerichte;
+ zwangsweise Offenbarung der geschlechtlichen Änderungen, bei der
Änderungen der persönlichen Papiere (z.B. Zeugnisse, Berufsabschlüsse,
etc.);
+ Nachteile bei der Vergabe von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst,
durch die oben genannten für Behörden vollständig sichtbaren, Vermerke
und Einträge;
+ infolge der gesetzlichen TSG-Forderung nach Sterilität, lebenslange
Kinderlosigkeit;
+ steuerliche Nachteile;
+ Renten- und andere versicherungsrechtliche Nachteile;
+ Einschränkungen des Zugriffs auf die eigenen Krankenunterlagen entgegen
den Bestimmungen der Patientenrechtscharta;
2. erhöhtem sozialen und wirtschaftlichen Risiko:
+ Verlust des ev. bereits existierenden persönlichen sozialen Umfeldes;
+ Verlust des Arbeitsplatzes, der Lehrstelle, Gruppen- und Vereinszugehörigkeiten
etc.;
+ Schwierigkeiten bei bisher guten Bankverbindungen, wenn die Änderungen
dort bekannt werden;
+ ruinöse wirtschaftliche Belastungen, da Krankenkassen nur die teilweise
Relativierung der künstlich und unfreiwillig angezüchteten geschlechtlichen
Merkmale Zwangzugewiesener, zahlen;
+ Einstufung durch Versicherungsträger in sogenannte erhöhte Risikogruppen(
z.B. bei HIV, Hepatitis etc.);
+ Repressalien und Benachteiligungen durch staatliche Einrichtungen( Arbeitsämter,
Sozialämter etc.);
+ Berufsuntauglichkeit in bestimmten Branchen, Berufsbildern;
+ Berufs- und Einkommensausfälle durch die für die zweite Geschlechtsangleichung
erforderlichen Ausfallzeiten;
3. weiteren körperlichen und psychischen Folgeschäden:
+ weiterer Verluste, bis zum möglichen Totalverlust der Empfindungsfähigkeit
und Sensibilität des Genitalbereiches, zusätzlich zu den bereits durch
die frühkindlichen Eingriffe und Manipulationen der Geschlechtssituation
bereits eingetretenen Schäden, bedingt durch weitere TSG- erforderliche
Eingriffe;
+ Totalverlust der Fortpflanzungsfähigkeit infolge der frühkindlichen
Beseitigung geschlechtlicher Anlagen, wenn diese nicht schon dort
eingetreten ist und der Sterilisation als spätere Voraussetzung des TSG;
+ erhebliche weitere Traumatisierung durch die zusätzlichen Eingriffe
in die veränderte Organlage;
+ lebenslange Medikationen infolge der frühkindlichen Zwangszuweisung
und der Forderungen des TSG;
+ vollständiges Scheitern der körperlichen Veränderungsabsicht des Zuweisungsbetroffenen
infolge der, durch die frühkindlich Zuweisung nicht mehr rückgängig zu
machenden angezüchteten und anoperierten Anlagen;
+ psychischer Defizite infolge der " Nichtmehr- Relativierbarkeit
" der angezüchteten Anlagen;
+ psychischer Defizite infolge der Inakzeptanz durch Festhalten der familiären
Umgebung an der Erstzuweisung;
+ psychischer Defizite infolge der Versuche der Behandler die künstlich
geschaffene Geschlechtssituation gegen den Willen des Zuweisungsbetroffenen
aufrecht zu erhalten;
+ Scheitern aller Absicht durch mögliche letale( tödliche) Folgen der
gemäß TSG erforderlichen Eingriffe;
+ erhöhten Krebsrisiko infolge der erforderlichen Medikation zur abermaligen
Veränderung der Geschlechtssituation;
+ verminderte Lebenserwartung infolge aller medizinischen Maßnahmen;
+ verminderte Leistungsfähigkeit infolge der medizinischen Maßnahmen,
unter der Berücksichtigung das 10-20 schwere und schwerste operative Eingriffe
statistisch keine Seltenheit sind;
+ der Möglichkeit allgemeinem Scheiterns aller Maßnahmen einer Zuweisung
nach TSG, in eines der beiden laut der Bundesregierung ausschließlich
möglichen Geschlechterbilder( Mann/ Frau) unter der Annahme dass
der eigentliche Zielgeschlechtszustand der Zwangszugewiesenen die körperliche
Unversehrtheit zum Zeitpunkt der Geburt ist; Dieser Zustand wäre
ja auch konform mit einer der Kernaussagen unseres Grundgesetzes!
Das oben aufgezeigte Szenario ist lediglich ein grober
Katalog, besser eine Kostprobe, dessen was ein geschlechtlich zwangszugewiesenes
Kind, wenn es sich später der zwangsweisen Manipulation seiner Geschlechtsanlagen
bewusst wird, und gemäß der Bundesregierung den Weg nach TSG geht, erwartet.
Dies bedeutet, dass der zuweisungsbetroffene Mensch die Unzulänglichkeiten
einer funktional als auch rechtlich zweifelhaften medizinischen Zwangsbehandlung
in seiner Kindheit, Zeit seines Lebens zu verantworten hat, und für die
er mit allem was er besitzt, und unter Umständen mit seinem Leben einstehen
muss! Während Jene die das Geld an der fadenscheinig begründeten Zwangszuweisung
verdienten ihren Lebensabend genießen, den der zwangzugewiesene Mensch
sicher nicht haben wird. Ebenso wenig wie jene Eltern die nach der Zuweisung
ihres Kindes miterleben müssen, dass die Zuweisung falsch war bzw. den
folgenden Suizid auf Raten ihres Kindes!
D.h. gemäß der "Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage
der PDS" , fehlzugewiesene intersexuelle Menschen werden, durch
den Verweis an das TSG, mit weiteren erheblichen biologischen, sozialen
und rechtlichen Einschränkungen bedroht, sollten sie sich nicht
in die einmal in ihrer Kindheit ohne ihre Zustimmung getroffene Geschlechtszuweisung
beugen. Die Bedeutung ist die, dass mit staatlicher Zustimmung und Wohlwollen
Teile der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wegen Ihres Geschlechtes,
vom Tage ihrer Geburt an in einen rechtseingeschränkten Zustand versetzt
werden. Der in der Antwort gewählte Wortlaut lässt aber auch darauf schließen,
dass die Mitglieder der Bundesregierung, gut vorbereiteten Falschinformationen
einer interessierten Gruppe der Heilberufe aufgesessen sein könnten. Sollte
die Antwort aber tatsächlich der Überzeugung der Bundesregierung entsprechen,
so ist schlicht und ergreifend von Seiten der derzeitigen Bundesregierung
von einem eklatanten Verfassungsbruch unter der völligen Missachtung jeglicher
Menschenrechte, sowie einem Bruch der Patientenrechtscharta auszugehen.
Weiter unterscheidet sich die Empfehlung der Bundesregierung bezüglich
falsch zugewiesener intersexueller Menschen an das TSG, im Endergebnis
der Handlungskette bis zur endgültigen Sterilisation, durch Nichts von
den Rassereinhaltungsparolen Nazi- Deutschlands. Die Antwort der derzeitigen
Bundesregierung ist damit, der Verfassung auf die ich einmal einen Eid
geschworen habe, unwürdig. Des weiteren ist es Missbrauch des TSG, eines
Gesetzes, wenn dieses dazu benutzt wird, "altes Unrecht", im
Sinne der Falschzuweisungen intersexueller Menschen, durch neues Unrecht,
im Sinne der Voraussetzung der Zwangssterilisation, auszugleichen. Ich
kann an dieser Stelle einfach nicht glauben, dass eine in der Mehrheit
sozialdemokratische Regierung, eine solche absolut menschenverachtende
Einstellung hat. Auch der ökologische Teil der Bundesregierung hat mit
dieser Antwort seine Unfähigkeit offen demonstriert. Auf dieser Seite
der Bundesregierung veranlasst man ausgiebige Debatten über die Größe
der Nester in zukünftigen Hühnerställen, zeigt sich aber unfähig die eigene
Bevölkerung objektiv vor verfassungswidrigen Zugriffen bestimmter, in
gesetzlichen Grauzonen operierender, Gruppen zu schützen. Im Gegenteil
man deckt diese sogar noch durch Missbrauch von Gesetzen.
Vielleicht sollte man, zum besseren Verständnis, eine mögliche Ereigniskette
einer Intersexuellen Person einmal näher beleuchten.
Es ist bekannt, dass den von Geschlechtszuweisungen Betroffenen, gemäß
den Lehrmaterialien zur medizinischen Ausbildung, ihr Kerngeschlecht als
auch die gesamten Vorgänge die mit der Geschlechtszuweisung zusammenhängen,
vorzuenthalten sind. Dies erfolgt nach den medizinisch-psychologischen
Veröffentlichungen und auch öffentlich nicht zugänglichen Anweisungen,
um suizidalen Handlungen der Zuweisungsbetroffenen vorzubeugen. Man muss
sich an dieser Stelle einmal ernsthaft fragen: " Warum wohl die humanitäre
Wohltat der medizynischen Zwanggeschlechtszuweisungen, durch suizidale
Handlungen der Zugewiesenen beantwortet werden?" Diese medizinischen
Erstanweisungen nach der Zuweisung schließen die Eltern, Behörden, sogar
Kirchen, als auch andere später behandelnde Mediziner ein. Bei der
Herstellung dieser Außenkonstruktion des Betroffenen ist keiner dieser
beteiligten Kreise in einem, rechtlich einwandfrei als legal zu bezeichnenden
Bereich, aktiv. Damit wird aber den Zwangszuweisungsbetroffenen jede
Möglichkeit genommen, die tatsächlichen Vorgänge ihres unfreiwilligen
"Frau- oder Mann- Seins" in Erfahrung zu bringen, selbst wenn
die Zuweisungsbetroffenen dem allem nachgehen. Dies geht in der Praxis
soweit, dass den Zuweisungsbetroffenen medizinische Unterlagen verweigert
werden oder diese bei massivem Vorgehen der Betroffenen gar nicht mehr
existieren, weil die Unterlagen einem Wasserschaden o. Ä. zum Opfer gefallen
sind.
Eltern werden durch unvollständige Aufklärung zum Belügen und Betrügen
ihrer Kindern angehalten, zu Mittätern gemacht, was da und dort mal mit
dem Suizid des Zuweisungsbetroffenen endet. Auch passiert es, dass Eltern
von der angeblich "zu treffenden Entscheidung" ganz ausgeschlossen
werden. Das Kind wird dann ohne Hinzuziehung und Einwilligung der Eltern
zugewiesen und dabei häufig teilkastriert . Wenn dann das Kind nach Jahren
oder Jahrzehnten hinter die Vorgänge kommt und sich offenbart, so ist
das Erkennen der Grausamkeit des eigenen Tun´s für die Eltern mehr
als nur schlimm. Noch schlimmer ist es für Eltern am Verhalten des Kindes
miterleben zu müssen, dass Sie die falsche Entscheidung getroffen haben,
und trotz der ärztlich empfohlenen "restriktiven Erziehung"
keinen Erfolg haben. Dann nämlich kommt die Erkenntnis, dass die Schöpfung
stärker ist als alle Lehrsätze und Skalpelle der "pädiatrischen Medizin". Dann
wird auch erkennbar, dass medizinisches Gewinnstreben an den Vorgaben
der Natur scheitert.
Lassen Sie mich an dieser Stelle für den geneigten Leser als auch bestimmte
Mediziner, die des Lateinischen nicht mächtig sind noch anmerken, dass
das Wort Individuum mit "das Unteilbare" übersetzt wird, was
auch für und trotz des medizinischen Arbeitens an "intersexuellen
Individuen" mit Skalpell gültig ist. Ich setze dabei natürlich voraus,
dass Mediziner mit "intersexuellen Individuen" möglicherweise
Menschen meinen könnten.
Ein anderer Weg der sich dann nach Jahren und Jahrzehnten des
Leidens unter der geheimgehaltenen Zwangszuweisung und den angeborenen
Geschlechtsempfindungen eröffnet ist scheinbar das TSG. Befinden sich
die "transsexuellen Zuweisungsbetroffenen" dann wieder in den
Fängen bestimmter Teile der Medizin, geht das $piel munter von vorne los.
Auch im T$G-Verfahren wird von den "erfahreneren behandelnden Medizinern"
alles unternommen um den Betroffenen ihre tatsächliche Vergangenheit vorzuenthalten.
Selbst aktuelle medizinische Befunde und Erkenntnisse werden den Betroffenen
mit fadenscheinigen Argumenten ebenso vorenthalten, wie andere ebenfalls
vorhandene Unterlagen aus ihrer Vergangenheit. Dies geht teilweise dann
soweit, dass behandelnde Mediziner und Psychologen, während des TSG- Verfahrens,
rücksichtslos alles versuchen, den zuweisungsbetroffenen Menschen
in dieser Zwangszuweisung zu halten, denn welcher Mediziner beweist schon
gerne seinem Kollegen, dass er Mist gebaut hat und dass die Erstzuweisung
falsch war. Das würde dann unter Umständen das Geschlechter- $piel ja
auch erheblich abkürzen. Sei es wie schon von verschiedenen Medizinern
veröffentlicht, durch den drohenden Suizid des Zwangszugewiesenen angesichts
der medizynischen Wohltaten, oder sei es durch den vorzeitigen Ruhestand
des zuweisenden Mediziners, wenn dieser sich für sein Tun verantworten
müsste. Die Betroffenen werden meist dann erst weiterbehandelt wenn die
Situation eskaliert und diese Menschen am Rande des Zusammenbruches stehen,
ein Suizid während der T$G- Behandlung wäre u.U. ja mit juristischen Fragen
zur Vergangenheit des Selbstmörders verknüpft. Nun erst werden sie dann
vom TSG "sanft aufgefangen" und medizynisch als "Transsexuelle"
klassifiziert und verschwinden damit auch gleichzeitig aus der Statistik
für "falsch zugewiesene Intersexuelle".
Vielleicht ist dies der Grund warum es in bestimmten medizinischen Statistiken
angeblich so wenige "rückfällige Intersexuelle" gibt und nicht
wie häufig und gerne durch bestimmte Teile der Medizin postuliert "...
die gute Erfolgsquote Ihrer richtigen Zuweisungssystematik". Vielleicht
war es auch ein "Wink des Schicksals das der Begründer der unseligen
Geschlechtszuweisungspraxis John Money heißt. Die letzten eventuell körperlich
vorhandenen Spuren der Vergangenheit die vielleicht noch von der Zwangszuweisung
vorhanden sein könnten verschwinden dann mit der sogenannten "Großen-OP
nach TSG". Erstaunlich ist, dass viele Chirurgen die erwachsene "Tran$$exuelle"
umbauen, meist die sind, die auch Kleinkinder und Säuglinge geschlechtlich
Zwangszuweisen bzw. dies in Ihrer Vergangenheit getan haben. Interessant
ist bei dieser Betrachtung aber auch, dass im Falle der falsch zwangszugewiesenen
Menschen am $ozial$ystem doppelt partizipiert wird. Wer hat es als Geschäftsmann
schon nicht gerne, wenn seine Kunden immer wieder zurückkommen müssen?
Für die Betroffenen setzte ich an dieser Stelle voraus, dass der Leser
sich denken kann, dass nach minimal zwei umfangreichen Operationen im
Genitalbereich nicht mehr viel von der zur Zeit der Geburt vorhandenen
Empfindungsfähigkeit verfügbar sein kann. Das Resümee dieses hypothetischen
"redundanten Systems" rund um die Intersexuellen ist die Tatsache,
dass alle Handlungen immer zu Lasten des Betroffenen, seiner Verwandten
und natürlich zu Lasten der $ozialka$$en fallen und die "weißen Westen"
mancher "Menschen" bleiben rein. Wie immer! Wenn mal kleine
Flecken auftauchen haben wir ja immer noch die Waschmaschine T$G.
Angesichts meiner eigenen Erfahrungen bin ich mittlerweile überzeugt davon,
dass manche Menschen selbst Jesus Christus den Heiligenschein wegoperieren
würden, wenn die Krankenkassen das bezahlen.
J.Cl.Clüsserath
Trier, im Mai 2001
Es bestehen derzeit folgende Landesgeschäfts- und Beratungsstellen:
dgti Niedersachsen:
z.Z. leider nicht einsatzfähig
(eine Neubesetzung ist in Vorbereitung,
voraussichtlich ab Herbst 2001 einsatzfähig)
dgti Nordrhein-Westfalen:
Leitung: Helma Katrin Alter
Godorfer Hauptstr. 60, 50997 Köln-Godorf
Tel: 02236 - 839018
Fax: 02236 - 839018
Email: katrin@dgti.org
dgti Berlin-Brandenburg
Leitung: Patricia Metzer
Postfach 48 01 08, 12251 Berlin
Tel.: 030 - 33290488
Fax: 030 33290488
Email: GW.Patricia@gmx.de
dgti Nordbayern
(Zur Zeit leider geschlossen)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internet-Angeboten der
dgti
http://dgti.trans-info.de
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