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Köln, 20. März 1999


(c) mit freundlicher Genehmigung der KVB-Werbung

Liebe Leser,

in den letzten beiden Monaten kam es durch Umstrukturierungsmaßnahmen in der dgti zu einem "Stillstand" in unserem Informationsangebot. Sie finden nun eine neue Button-Leiste vor, ergänzt mit jeweils einem Datum. Die neusten Änderungen sind jeweils rot markiert, so daß Sie sofort sehen, wo sich etwas geändert hat, bzw. wie alt die letzte Änderung ist.

Der Ergänzungsausweis (siehe Produkte) wurde sehr gut angenommen. Alle Rückmeldungen über seinen Einsatz (bei Kontrollen, Behörden, ...) waren sehr positiv. Er kann entweder in Verbindung mit dem Personalausweis oder mit einem Reisepaß ausgestellt werden.

Als wichtigste Neuerung darf ich auf die überarbeitete Liste der Selbsthilfegruppen und Beratungsmöglichkeiten hinweisen. Die dgti ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Rheinland-Pflalz und Niedersachsen vertreten.

Im Bereich "Juristisches" finden Sie nicht nur das TSG, sondern auch Auszüge aus anderen, damit in Zusammenhang stehenden Gesetzen. Ich muß an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, daß das TSG ein Gesetzt ist, das im Zusammenhang mit dem Personenstandsgesetz zu sehen ist. Es ist inhaltlich und formal falsch, wenn die sogenannten "Standards of Care" den Versuch unternehmen einen Zusammenhang zwischen medizinischer Behandlung und dem TSG herzustellen. Sowohl die Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen, als auch deren Kostenübernahme, bzw. die Voraussetzungen zur Kostenübernahme, ergeben sich nicht aus dem TSG (siehe medizinisches, "Mensch - Mann oder Frau").

gez. Helma Katrin Alter,
Geschäfts- und Beratungsstelle der dgti

www.dgti.org/ fst9903.htm
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